…deren Firma im Firmenbuch eingetragen ist und die Einkünfte aus Gewerbebetrieb beziehen (also auch für V); dieser Umstand hat jedoch keinen Einfluss auf die Erfassung von Betriebseinnahmen und -ausgaben bereits im Zeitpunkt ihres Entstehens und nicht erst im Zeitpunkt des entsprechenden Geldflusses; die Gewinnermittlung nach …
…trug. Eine Retournierung der Belege sei aber nicht erfolgt, dieselben derzeit auch nicht mehr greifbar. Die vom Bw. vertretene Auffassung, in diesem Fall seien weder Betriebseinnahmen noch Betriebsausgaben zu erfassen, kann sich, da diesfalls Aufzeichnungsmängel im Sinne des BPB (Tz 16, letzte Seite) vorliegen, auf…
…25.7.2007) wegen eines Rechenfehlers berichtigt. Der Feststellungsbescheid für 2006 wurde im Zuge der Erlassung von Berufungsvorentscheidungen betreffend der Bescheide 2002 bis 2005 und Umsatzsteuer 2006 (endgültige Veranlagung) am 12.5.2009 erlassen. Im Zuge der Berufung hat der Bw. offenbar diverse Aufzeichnungen vorgelegt…
…W/10) Der Bw erklärte mit berichtigter Erklärung vom 5.6.2009 einen Verlust aus Gewerbebetrieb von € 7676,22, wie wohl er in der Beilage E1a Einkünfte aus selbständiger Arbeit angab. Die Betriebseinnahmen gab er in der Beilage E1a mit € 5.622,28…
…dieser Gewinnermittlung seien die Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben nicht im Zeitpunkt des Entstehens, sondern im Zeitpunkt ihrer Vereinnahmung bzw. Verausgabung zu erfassen (Zufluss-Abfluss-Prinzip). Soweit der Geldfluss eine bereits früher entstandene Forderung oder Verbindlichkeit betreffe, komme es zu einer Erfassung von Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben erst…
…Lieferung von Gebrauchtfahrzeugen vertraut war. In jedem Fall weiß er darüber Bescheid, dass Verkaufserlöse vollständig zu erfassen sind. Damit ist auch der Verdacht, er komme in subjektiver Hinsicht als Täter eines Finanzvergehens in Betracht ausreichend begründet. Wenn der Bf. darauf hinweist, dass er von Herrn…
…für seine Buchführungsmängel, sondern in der möglichst wahrheitsgetreuen Erfassung steuerlich relevanter Vorgänge. Nun wurden nach ho. Ansicht keine derartigen Mängel festgestellt, die einen Rückschluss auf eine fehlende Erfassung von Betriebseinnahmen zulässt. Wenngleich sichtlich keine ordnungsgemäße Kassaführung und Abgrenzung zur Privatsphäre der Gesellschafter stattfand, erscheint im…
…die die Annahme rechtfertigen, dass der Verdächtige als Täter eines konkreten Finanzvergehens in Frage kommt. Verdacht ist dabei die Kenntnis von Tatsachen, aus denen nach der allgemeinen Lebens-erfahrung auf ein Finanzvergehen geschlossen werden kann. Bloße Vermutungen allein reichen für die Einleitung des Finanzstrafverfahrens nicht…
…993,00). Es sind diese wiederum als Einnahme und als Ausgabe zu erfassen. Gleiches gilt für die Vorjahre, wobei der Gesamtbetrag von ATS 72.000,00 somit als Betriebsausgabe im Jahre 2001 ebenfalls anzusetzen ist und sich spiegelbildlich die Betriebseinnahme/Betriebsausgabe gegenüber stehen. Dies wird…
…entstandene Forderung oder Verbindlichkeit betrifft, kommt es zur Erfassung von Betriebseinnahmen oder Betriebsausgaben erst im Zeitpunkt des Geldflusses (vgl. Jakom/Marschner EStG, 2011, § 4 Rzen 236, 237). Da dem Bw. 2009 lediglich Einnahmen in Höhe von 8.800 € zugeflossen sind, war auch nur dieser…
…in einer "Bestrafung" des Abgabepflichtigen für seine Buchführungsmängel, sondern in der möglichst wahrheitsgetreuen Erfassung steuerlich relevanter Vorgänge. Nun wurden nach ho. Ansicht keine derartigen Mängel festgestellt, die einen Rückschluss auf eine fehlende Erfassung von Betriebseinnahmen zulässt. Wenngleich sichtlich keine ordnungsgemäße Kassaführung und Abgrenzung zur Privatsphäre…
…in einer "Bestrafung" des Abgabepflichtigen für seine Buchführungsmängel, sondern in der möglichst wahrheitsgetreuen Erfassung steuerlich relevanter Vorgänge. Nun wurden nach ho. Ansicht keine derartigen Mängel festgestellt, die einen Rückschluss auf eine fehlende Erfassung von Betriebseinnahmen zulässt. Wenngleich sichtlich keine ordnungsgemäße Kassaführung und Abgrenzung zur Privatsphäre…
…Ansatz eines Aktivpostens, noch sind fiktive Betriebsausgaben i.H.d. ersparten Aufwendungen vorzunehmen (KStRL Rz 679). Auf Ebene des Anteilsinhabers kommt es zu keinem Ansatz von fiktiven Betriebseinnahmen. Nach den UStRL ist bei verdeckten Nutzungseinlagen mangels Entgeltlichkeit Unentgeltlichkeit zu unterstellen. 3. Leistender ist, wer im…
…und begehrt, die von Frau HK erhaltenen, strittigen Betriebseinnahmen anstatt mit ATS 20.000,- mit dem Nettobetrag von ATS 16.666,67 zu erfassen. Über die Berufung wurde erwogen: 1. Rechtsgrundlagen: Auf die in folgenden Bescheiden des unabhängigen Finanzsenates dargestellten Rechtsgrundlagen wird verwiesen. -) Berufungsentscheidung betreffend…
…entstanden, der im Jahr 2001 als nachträgliche Betriebseinnahmen zu erfassen sei. Es handle sich dabei um die JPY-Darlehen Nr. 346-604654 mit Kursgewinn in Höhe von 47.346,81 S sowie Nr. 333-616203 mit Kursgewinn in Höhe von 69.191,03 S. 3…
…dass der angefochtene Bescheid insoweit abzuändern war, als der gesamte Rückzahlungsbetrag von ATS 246.587,41 aus den Betriebseinnahmen auszuscheiden war. Der Gewinn aus Gewerbebetrieb beträgt daher im Streitjahr ATS 161.767 zuzüglich Erhöhung um ATS 8.367 wegen Neuermittlung der Sozialversicherungsbeiträge. Beilage: 2 Berechnungsblätter…
…sich seiner Verantwortung für die korrekte steuerliche Erfassung im Rahmen des Zumutbaren bewusst gewesen sei und er auch dementsprechende Schritte gesetzt habe. Es werde daher - allenfalls nach wiederholender Einvernahme der Zeugen M, S, Z und K ein Freispruch von der wider ihn erhobenen Anklage [die…
…Eine Nichtverbuchung von durchlaufenden Posten ist ihm Rahmen dieser Gewinnermittlungsart nicht vorgesehen ist, da dies der geforderten vollständigen Erfassung sämtlicher Geschäftsvorfälle entgegensteht. Lediglich bei einer Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988, bei welcher der Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben als Gewinn angesetzt werden…
…im BP-Bericht betreffend die Methodik der Erlösaufzeichnungen im Hüttenbetrieb nichts entgegengehalten worden. Erstmals im Zuge des zweitinstanzlichen Ermittlungsverfahrens bestritt der Bw. die Existenz von Küchenbons zur Erfassung der Speisenbestellungen. Bestellungen würden - wie in Hüttenbetrieben üblich - i.d.R. durch Zuruf an die Küche weitergeleitet…
…später ergebende Einnahmen aus Rückerstattungen von Betriebsausgaben - wie im gegebenen Fall durch die Mautrückerstattung in Höhe von € 220.701,21 - haben keine Auswirkung auf den Veräußerungs/Aufgabegewinn. Der Zufluss ist vielmehr gemäß § 32 Z 2 EStG als nachträgliche Betriebseinnahme in dem Zeitraum zu erfassen…