…oder Erbschaftsschenkung an die im Abhandlungsverfahren abgegebenen, vom Gericht angenommenen und den rechtskräftigen Einantwortungsurkunden zu Grunde gelegten Erbserklärungen gebunden. Nach herrschender Ansicht ist der Tatbestand des Erwerbes durch Erbanfall mit der Annahme der Erbschaft, also mit der Abgabe der Erbserklärung, erfüllt. Im gegenständlichen Fall haben…
…auf Einzahlung der Kaufpreishälfte auf diesem Konto; diese Hälfte von 168.000,00 € langte am 14.6.2007 auf diesem endbesteuerten Sparbuch ein und handelt es sich ebenfalls um eine im Ergebnis endbesteuerte Kaufpreisforderung" Mit Bescheid vom 1. April 2009 setzte das Finanzamt beim…
…auf diesem Konto; diese Hälfte von 168.000,00 € langte am 14. 6.2007 auf diesem endbesteuerten Sparbuch ein und handelt es sich ebenfalls um eine im Ergebnis endbesteuerte Kaufpreisforderung" Mit Bescheid vom 1. April 2009 setzte das Finanzamt bei der Bw. 1/3…
…Nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 gilt als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches. Der Tatbestand des Erwerbes von Todes wegen ist erfüllt mit dem Vorliegen eines gültigen Erbrechtstitels und der Annahme…
…Umfang und Zusammensetzung des erworbenen Vermögens sind im Zeitpunkt des Entstehens derSteuerschuld zu beurteilen. Die Erbschaftssteuer ist somit vom Erbanfall zu bemessen. Bei der Besteuerung der Erbschaft ist dabei von den Verhältnissen am Todestag der Erblasserin auszugehen (VwGH vom 25.9.1997, 96/16/0280…
…Im Erbenübereinkommen vereinbarten dann die Erben, dass der zu einem Drittel erbserklärte Sohn und die ebenfalls zu einem Drittel erbserklärte Enkeltochter die Miteigentumshälfte des Erblassers an der Liegenschaft Y je zur Hälfte übernehmen. Der Berufungswerberin wurde von den beiden Vorgenannten das Fruchtgenussrecht an deren Miteigentumsanteilen…
…hat daraufhin ua. dem Bw mit Bescheid vom 25. November 2005, StrNrX, ausgehend von einem hälftigen Erbanfall und dem so ermittelten steuerpflichtigen Erwerb (nach Abzug ua. der hälftigen Kosten von € 568,62) in Höhe von € 12.515,61 gemäß § 8 Abs. 1 und…
…dem Bw mit Bescheid vom 25. November 2005, StrNrX, ausgehend von einem hälftigen Erbanfall und dem so ermittelten steuerpflichtigen Erwerb (nach Abzug ua. der hälftigen Kosten von € 568,62) in Höhe von € 12.515,61 gemäß § 8 Abs. 1 und 4 ErbStG (Stkl…
…Bw. Erbschaftsteuer in Höhe von € 18.853,99 fest. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage führte das Finanzamt folgendes aus: | Erbanfall zu 1/2 | | Wert der Grundstücke | 67.803,75 € | Lebensversicherung, Sterbegeld | 2.210,50 € | Kosten der…
…Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegt der Erwerb von Todes wegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen ua der Erwerb durch Erbanfall. Gemäß § 8 Abs. 4 ErbStG erhöht sich die nach den Abs…
… 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG Erwerbe von Todes wegen und gelten als solche gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Erwerbe durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltendgemachten Pflichtteilsanspruches. Zu den Berufungspunkten im Einzelnen: 1. Wert der nachlassgegenständlichen Liegenschaft EZ1: Gemäß § 19 Abs…
…07 aus, die in weiterer Folge wiederum aufgrund der Einantwortung je zur Hälfte zwischen den beiden Erben aufgeteilt wird, sodass der Erbanfall beim Berufungswerber mit € 222.889,51 (halbe Aktiven) angesetzt wird. Infolge einer unrichtigen rechtlichen Beurteilung, wie im folgenden aufzuzeigen sein wird, veranschlagt…
…aufgrund der Einantwortung je zur Hälfte zwischen den beiden Erben aufgeteilt wird, sodass der Erbanfall bei der Berufungswerberin mit € 222.889,51 (halbe Aktiven) angesetzt wird. Bei all dem übersieht die Erstbehörde jedoch, dass ungeachtet der Einantwortung des Nachlasses je zur Hälfte aufgrund des…
…am 26. Mai 2007 unterlagen Erwerbe von Todes wegen nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG der Erbschaftssteuer. Der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches gelten nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Gemäß §…
…am 26. Mai 2007 unterlagen Erwerbe von Todes wegen nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG der Erbschaftssteuer. Der Erwerb durch Erbanfall, durch Vermächtnis oder auf Grund eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches gelten nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG als Erwerb von Todes wegen. Gemäß §…
…Erfassungsnummer zzz, setzte das Finanzamt gegenüber der Bw. die Erbschaftssteuer mit € 1.041,85 fest. Das Finanzamt ging dabei von einem gesetzlichen Erbanfall der Bw. von 2/12 aus. Gegen diesen Bescheid erhob die Bw. mit Schreiben vom 10. Oktober 2006 das Rechtsmittel der…
…hat das Finanzamt in der Begründung angeführt. Zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage führte das Finanzamt folgendes aus: | "Erbanfall zu ½ Wert des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens Wert der übrigen Grundstücke steuerlich maßgeblicher Wert der Grundstücke Guthaben bei Banken sonstige Forderungen Kosten der Bestattung Kosten der…
…Nach § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG 1955 fällt darunter auch der Erwerb durch Erbanfall. Unstrittig liegt ein solcher in Bezug auf die Erbschaft nach Erblasserin vor. Strittig ist lediglich die Höhe des steuerpflichtigen Erwerbes. Das ausländische Vermögen der Erblasserin wurde in gegenständlichem Bescheid mit…
…Nach § 1 Abs. 1 Z 1 ErbStG unterliegen der Steuer nach diesem Bundesgesetz der Erwerb von Todes wegen. Gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 ErbStG gilt als Erwerb von Todes wegen unter anderen der Erwerb durch Erbanfall. Gemäß § 15a Abs. 1 ErbStG idF. BGBl. I…
…Vermögen der in der Berufung zuletzt angeführten Kreditnehmerin - T.E. GmbH - ebenfalls das Konkursverfahren eröffnet worden und die Firma wegen Vermögenslosigkeit aus dem Firmenbuch gelöscht worden. Unter Vermögensanfall sei nach weiteren Ausführungen des Berufungswerbers die gesamte durch den maßgeblichen Erwerb eingetretene Bereicherung zu verstehen. Aus …