…50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben ist. Gemäß §11 Abs.1 Z1 GebG idF BGBl. I Nr. 144/2001 entsteht die Gebührenschuld bei Eingaben in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe…
…einer anderen Instanz bezieht, in dem Vergebührungsgegenstand nicht die Eingabe sondern die Berufung gegen den Bescheid des Magistratischen Bezirksamtes ist, für welche die Gebührenschuld erst in dem Zeitpunkt der Zustellung der abschließenden Berufungserledigung entsteht (vgl § 11 Abs 1 Z 1 GebG). Insoferne ist dem Bw…
…unterliegen der Gebühr für das Rechtsgeschäft, auf das sich das Gedenkprotokoll bezieht. (4) Erklärungen (Eingaben, Protokolle), womit vor Gericht oder anderen Behörden ein Rechtsgeschäft beurkundet wird, sind, sofern über das Rechtsgeschäft noch keine andere Urkunde in einer für das Entstehen der Gebührenschuld maßgeblichen Weise errichtet…
…am 20. Jänner 2004 errichteten Urkunden dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrsteuern, bei dem die ursprüngliche Urkunde vergebührt wurde, nicht bis zum 15. des auf die Entstehung der Gebührenschuld zweitfolgenden Monats angezeigt wurden. Die Berufungen waren daher als unbegründet abzuweisen. Wien, am 1. Oktober 2009
…wird. Nach § 16 Abs. 1 entsteht die Gebührenschuld bei zweiseitig verbindlichen Rechtsgeschäften - wie beim gegenständlichen Bestandvertrag -, wenn die Urkunde über das Rechtsgeschäft im Inland errichtet wird, im Zeitpunkt der Unterzeichnung. Bedarf ein Rechtsgeschäft der Genehmigung oder Bestätigung einer Behörde oder eines Dritten, so normiert § 16…
…zur Entrichtung der Eingabengebühr gemäß § 17a des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953, BGBl. Nr. 85, für Beschwerden gemäß Art. 144 Abs. 1 B-VG, die dem Verwaltungsgerichtshof gemäß Art. 144 Abs. 3 B-VG zur Entscheidung abgetreten worden sind. Die Gebührenschuld entsteht im Zeitpunkt der Überreichung der Eingabe…
…den vorigen Stand, eine Eingabengebühr von 180 Euro zu entrichten ist. § 24 Abs. 3 Z 2 VwGG bestimmt als Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld den Zeitpunkt, der Überreichung der Eingabe. Die Gebühr wird mit diesem Zeitpunkte fällig. Die Gebühr ist zu entrichten, indem sie mit…
…Es ist daher systemkonform, dass die Erfüllung des Rechtsgeschäftes sowohl für das Entstehen der Gebührenschuld als auch für die Höhe der Gebühr unbeachtlich ist. Die Beibringung einer Bankgarantie bis zu einem bestimmten Termin ist derartig mit anderen für die Pächterseite typischen Erfüllungshandlungen (wie zB termingerechte…
…in der Absicht verwendet wurden, eine Abgabe zu entrichten. Nach Abs. 3 können Anträge nach Abs. 1 und Abs. 2 bis zum Ablauf des Kalenderjahres gestellt werden, das auf das Jahr folgt, in dem der Betrag zu Unrecht entrichtet wurde. Was das Entstehen der Gebührenschuld…
…somit bedenkenlos vom Entstehen der Gebührenschuld nach der eben zitierten Gesetzesbestimmung ausgegangen werden. Wenn auch im Lichte dieses Sachverhaltes nicht mehr von entscheidender Relevanz, ist ergänzend dennoch zu bemerken, dass die Bw. selbst auf dem Vordruck "Geb 1" angegeben hatte, dass die Gebührenschuld mit Unterzeichnung…
…Bewilligungen oder Genehmigungen, sind aber nach dem klaren Wortlaut des § 17 Abs. 4 GebG auf die Entstehung der Gebührenschuld ohne Einfluss. Anders verhält es sich indes mit so genannten Rechtsbedingungen, die sich nicht auf eine Parteienvereinbarung, sondern auf eine gesetzliche Anordnung gründen. Hauptsächlicher Anwendungfall ist…
…dem Datum des Entstehens der Gebührenschuld entprechenden Aufschreibungen abgerechnet wurden. Die Abgabenbehörde erster Instanz hat aber die Wiederaufnahme jener Halbjahresbescheide verfügt, in denen die Darlehensverträge als gebührenbefreite Rechtsgeschäfte aufgenommen worden waren. Sie hat aber Feststellungen unterlassen, aus denen der Zeitpunkt des Wegfalls der Steuerbefreiung ermittelbar…
…entrichtet wurde, mit Bescheid festgesetzt, so ist gemäß §9 Abs.1 GebG eine Gebührenerhöhung im Ausmaß von 50 vH der verkürzten Gebühr zu erheben. §11 GebG lautet: "(1) Die Gebührenschuld entsteht 1. bei Ansuchen um Erteilung und Ausfolgung eines Aufenthaltstitels (§ 14 Tarifpost 8 Abs. 5…
…verstehen. Die Gebührenschuld entsteht bei Eingaben und Beilagen gemäß § 11 Abs. 1 GebG in dem Zeitpunkt, in dem die das Verfahren in einer Instanz schriftlich ergehende abschließende Erledigung über die in der Eingabe enthaltenen Anbringen zugestellt wird. Eingaben- und Beilagengebühren hat der Gebührenschuldner auf Grund…
…auf Grund der vorliegenden Vereinbarungen selbst in deren Erfüllung und nicht erst auf Grund eines weiteren Vertrages. Es handelt sich daher bei den gegenständlichen Vereinbarungen nicht um Darlehensvorverträge, sondern um Kreditverträge iSd § 33 TP 19 Abs. 1 Z. 1 GebG. 2) Zum Entstehen der Gebührenschuld:…
…der Gebühr erforderlichen Grundlagen zu entnehmen sind. Gemäß § 33 TP 17 Abs. 2 GebG ist die Gebühr, auch wenn eine Urkunde nicht errichtet wird, ohne amtliche Bemessung unmittelbar zu entrichten. Nach § 31 Abs. 3 GebG sind die Gebühren am 20. des dem Entstehen der Gebührenschuld…
…Herz zu erhalten verwerfen. Es eröffnet sich der Ausblick, es könnte eine "Straight" (Straße, Rang 6) entstehen. Die Kartenwerte 10, 9, 8, 7 hat er schon. Der Spieler wünscht sich eine Karte mit einem Buben oder mit einer 6 beliebiger Farbe. So ein Blatt kann…
…vom Gewinst 25%." Gemäß § 16 GebG entsteht die Gebührenschuld grundsätzlich mit der Unterzeichnung der Urkunde über das Rechtsgeschäft, hier allerdings bestimmt § 16 Abs. 5 lit. c GebG, dass die Gebührenschuld bei Gewinsten mit der Fälligkeit entsteht. Die Spieler einigen sich über das zu spielende Spiel…
…eine Durchschnittsbetrachtungsweise. Der Gesetzeswortlaut spricht von Anbieten oder Organisieren von Glücksspielen. § 16 Abs. 5 lit. b GebG lässt die Gebührenschuld mit der Vornahme der Handlung, die den gebührenpflichtigen Tatbestand verwirklicht, entstehen. In den Worten "Anbieten" und "Organisieren" liegt der gesetzliche Auftrag zur Durchschnittsbetrachtungsweise. Synonyme für…
…im Zeitpunkt ihrer Übersendung. Daher genügt zur Entstehung der Gebührenschuld die Unterfertigung des Vertrages durch einen Vertragspartner und die Aushändigung (Übersendung) an den anderen oder an einen Dritten (vgl. VwGH 13.2.1969, 1813/67). Im vorliegenden Berufungsfall bestreitet der Bw., dass er die gegenständliche…