…das mangelnde Vorhandensein eines Schriftstückes im Akt zwar ein gewichtiges Indiz für sein Nichteinlangen darstellt, im ggstdl Fall jedoch die Entschuldbarkeit eines allfälligen Nichteinlangens im Vordergrund steht. Weiters ist im ggstdl Fall die Tatsache, dass ein Zahlschein hauptsächlich anderen Zwecken dient als ein Formular U30…
…bis Mai 2011 von Seiten der Bw nicht fristgerecht eingereicht wurden. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Gesetzesunkenntnis oder irrtümliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen…
…Ritz, BAO4, § 135 Tz 5, mwA). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 10, mwA). Bei der Ermessensübung sind vor allem zu berücksichtigen: das Ausmaß der Fristüberschreitung, die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 4. Mai 2001, GZ. 500/04450/2001/51, betreffend Verspätungszuschlag, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben, der Verspätungszuschlag wird mit Null festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Versäumung der Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (VwGH 5.11.1981, 2974/80; VwGH 29.4.1992, 88/17…
…ein Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. dazu Ritz, BAO³, § 135 Tz 4 und…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Rz 4 und 10 zu § 135 in Ritz…
…§ 135 Tz 4). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (Ritz, § 135 Tz 10, mit Judikaturnachweisen). Wendet man nun diese von Lehre und Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze auf den gegenständlichen Fall an, so folgt…
Zur Kopie des in tschechischer Sprache abgefassten Vertrages (S 26 ff/2005 E-Akt), bei dem es sich offensichtlich um den im Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 20. Dezember 2005 angeführten Mietvertrag in Y handelt (siehe oben im Sachverhaltsteil), ist festzuhalten, dass dieser - gemäß seinem…
…bei Irrtum würde kein Unrechtstatbestand verwirklicht werden. Schließlich begründe auch das Unterlassen der Einholung von Erkundigungen betreffend gesetzmäßiger Versteuerung der liechtensteinischen Einkünfte in Österreich keinen Vorsatz, da es dabei nur um die Frage der Entschuldbarkeit gehe. Auch ein nicht entschuldbarer Irrtum begründe keinen Vorsatz gem. …
…setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (UFS 26.3.2012, RV/0533-G/11). Der Bw. rechtfertigt seine verspätete Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung mit seiner Unkenntnis…
…einer Abgabenerklärung nicht einhält und das dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Wurde der Verspätungszuschlag, wie im vorliegenden Fall, den Grunde nach zu Recht verhängt…
…und ein Druckmittel eigener Art. Die Festsetzung von Verspätungszuschlägen, die im Ermessen liegt, setzt voraus, dass ein Abgabepflichtiger die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 2011, …
…Abgabenerklärung nicht wahren, einen Zuschlag bis zu 10 Prozent der festgesetzten Abgabe (Verspätungszuschlag) auferlegen, wenn die Verspätung nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (s. zB Ritz, BAO 4. Auflage, …
…Zollbeamten an der Zollstelle verlassen habe. Dass er dessen Aussage falsch verstanden habe, sei für die Beurteilung der Entschuldbarkeit nicht relevant. Der Irrtum sei für ihn auch unvermeidbar gewesen, da er in Unkenntnis über die zollrechtlichen Bestimmungen gewesen sei. Auch bei Anwendung der nach seinen…
…beziehe sich diese Grenze auf den Monatszeitraum. Im gegenständlichen Fall werde aber selbst bei quartalsweiser Berechnung dieser Höchstbetrag von € 2.200,00 nicht erreicht. Was die Entschuldbarkeit betreffe, sei darauf hinzuweisen, dass der Zweck der Zusammenfassenden Meldungen in der Kontrollmöglichkeit und damit in der…
…die Verhängung von Verspätungszuschlägen ist, dass die verspätete Einreichung der Abgabenerklärungen nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft, wobei bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit ausschließt (vgl. VwGH 24.10.2000, 95/14/0086; VwGH 16.11.2004…
…Wesentlichen folgendermaßen begründet: Eine Verspätung sei nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen bzw. dessen Vertreter daran ein Verschulden treffe, wobei bereits leichte Fahrlässigkeit die Entschuldbarkeit ausschließe. Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sei eine Verspätung dann entschuldbar, wenn dem Abgabepflichtigen ein Verschulden nicht zugerechnet werden könne, dh…
…die Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht wahrtund die Verspätung nicht entschuldbar ist. Die Festsetzung liegt dem Grunde und der Höhe nach im Ermessen. Die Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft, bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (Ritz, BAO, …
…der kurzen zur Verfügung stehenden Zeit die Umstellung der Einnahmen- Ausgabenrechnung auf Bilanzierung, die Feststellung der tatsächlich vorhandenen Unternehmensschulden, die richtige Berechnung des Firmenwertes und in der Folge die richtige Umsatzsteuerberechnung aus dem Unternehmensverkauf zu machen. Es sei aus diesen Gründen Entschuldbarkeit gem. § 217 Abs…