…das mangelnde Vorhandensein eines Schriftstückes im Akt zwar ein gewichtiges Indiz für sein Nichteinlangen darstellt, im ggstdl Fall jedoch die Entschuldbarkeit eines allfälligen Nichteinlangens im Vordergrund steht. Weiters ist im ggstdl Fall die Tatsache, dass ein Zahlschein hauptsächlich anderen Zwecken dient als ein Formular U30…
…bis Mai 2011 von Seiten der Bw nicht fristgerecht eingereicht wurden. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus. Gesetzesunkenntnis oder irrtümliche, objektiv fehlerhafte Rechtsauffassungen sind nur dann entschuldbar und nicht als Fahrlässigkeit zuzurechnen…
…Ritz, BAO4, § 135 Tz 5, mwA). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Ritz, BAO4, § 135 Tz 10, mwA). Bei der Ermessensübung sind vor allem zu berücksichtigen: das Ausmaß der Fristüberschreitung, die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf. gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 4. Mai 2001, GZ. 500/04450/2001/51, betreffend Verspätungszuschlag, entschieden: Der Beschwerde wird Folge gegeben, der Verspätungszuschlag wird mit Null festgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß…
…zugerechnet werden kann, das heißt, wenn er die Versäumung der Frist zur Einreichung einer Abgabenerklärung weder vorsätzlich noch fahrlässig herbeigeführt hat. Bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (VwGH 5.11.1981, 2974/80; VwGH 29.4.1992, 88/17…
…ein Abgabepflichtiger die Frist bzw. Nachfrist zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. dazu Ritz, BAO³, § 135 Tz 4 und…
…zur Einreichung einer Abgabenerklärung nicht einhält und dass dies nicht entschuldbar ist. Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit (culpa levissima) schließt die Entschuldbarkeit aus (vgl. Rz 4 und 10 zu § 135 in Ritz…
…§ 135 Tz 4). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (Ritz, § 135 Tz 10, mit Judikaturnachweisen). Wendet man nun diese von Lehre und Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze auf den gegenständlichen Fall an, so folgt…
Zur Kopie des in tschechischer Sprache abgefassten Vertrages (S 26 ff/2005 E-Akt), bei dem es sich offensichtlich um den im Schreiben des steuerlichen Vertreters vom 20. Dezember 2005 angeführten Mietvertrag in Y handelt (siehe oben im Sachverhaltsteil), ist festzuhalten, dass dieser - gemäß seinem…
Letztlich gehe es nur bei der Frage der Entschuldbarkeit des Irrtums und daher letztlich bei der Frage der Fahrlässigkeit darum, ob der Steuerpflichtige Erkundigungen hinsichtlich der Aufnahme der ausländischen Kapitaleinkünfte in die österreichische Einkommensteuererklärung einzuholen gehabt hätte. Hier liege einem jüngeren deutschen Judikat (FG Münster…
…Beschwerdeführer" bejaht. War dem Gebührenschuldner aber das Erkennen der Gebührenpflicht zumutbar, so liegt kein Begründungsmangel vor, wenn auf die Frage der Entschuldbarkeit der Gebührenverkürzungen nicht eingegangen wird (vgl. ua BFG 04.05.2020, RV/7101469/2019 unter Hinweis auf VwGH 24.6.1990, 90/15…
…Ritz, BAO6, § 135 Tz 4). Eine Verspätung ist nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden trifft; bereits leichte Fahrlässigkeit schließt die Entschuldbarkeit aus (VwGH 25.6.2007, 2006/14/0054; VwGH 21.12.2007, 2004/17/0217; VwGH 24.6.2009, 2008/15/0035…
…Eine Nichtabgabe einer Erklärung stelle eine Verspätung dar, die nicht entschuldbar sei, wenn dem Abgabenpflichtigen ein Verschulden treffe. Bereits der leichteste Grad der Fahrlässigkeit schließe eine Entschuldbarkeit aus. Der Beschwerdeführer habe die objektiv gebotene, der Sache nach pflichtgemäße, nach den subjektiven Verhältnissen zumutbare Sorgfalt außer…
…die belangte Behörde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht vor und verwies auf ihr bisheriges Vorbringen. Die Unterlassung der rechtzeitigen Abgabe der Einkommensteuererklärung sei zumindest leicht fahrlässig gewesen, was die Entschuldbarkeit der verspäteten Einbringung ausschließe. Die grundsätzliche Berechtigung zur Verhängung eines Verspätungszuschlages sei damit gegeben. Der Bf…
…wenn die Verspätung nicht entschuldbar sei. Eine Verspätung sei nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden treffe. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließe die Entschuldbarkeit aus. Zweck des Verspätungszuschlages sei, den rechtzeitigen Eingang der Abgabenerklärungen und damit die zeitgerechte Festsetzung und Entrichtung der Abgaben sicherzustellen. Gemäß…
…Abgabenerklärung nicht eingehalten worden und dass dies nicht entschuldbar sei. Eine Verspätung sei nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden treffe. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließe die Entschuldbarkeit aus. Ein Verschulden des Vertreters treffe den Vertretenen. Gemäß § 135 BAO könne die Abgabenbehörde einen Zuschlag bis…
…die der Beschwerdeführer an die ***4*** GmbH für einen Projektverkauf ausgestellt habe. Für die Frage der Entschuldbarkeit der verspäteten Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldung für 7-9/2021 könne die in der Beschwerde eingewendete lange Dauer des Veranlagungsverfahrens nicht berücksichtigt werden. Aufgrund der Rechnungslegung sei bekannt gewesen…
…82,20 und der Verspätungszuschlag zur UVA 05/2021 mit Euro 64,16 festgesetzt werden. Die belangte Behörde begründete im Rahmen der Ermessensübung die neuen Festsetzungen der Verspätungszuschläge unter Bedachtnahme auf das Ausmaß der Fristüberschreitung, die Entschuldbarkeit, das bisherige steuerliche Verhalten des Bf. und darauf…
…Verspätung sei nicht entschuldbar, wenn den Abgabepflichtigen daran ein Verschulden treffe. Bereits leichte Fahrlässigkeit schließe die Entschuldbarkeit aus. Aufgrund der Höhe des Vorjahresumsatzes sei für das Kalenderjahr 2020 das Kalendervierteljahr der Voranmeldungszeitraum gewesen. Somit seien die UVA`s 01-03/2020, 07-09/2020 und…
…Beschwerdeführer" bejaht. War dem Gebührenschuldner aber das Erkennen der Gebührenpflicht zumutbar, so liegt kein Begründungsmangel vor, wenn auf die Frage der Entschuldbarkeit der Gebührenverkürzungen nicht eingegangen wird (vgl. ua BFG 04.05.2020, RV/7101469/2019 unter Hinweis auf VwGH 24.6.1990, 90/15…