…7 ZollR-DG steht der Berufungsbehörde der ersten Stufe das Recht zu, gegen diese Entscheidung innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung (Kenntnisnahme) Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zu erheben. Entscheidungsgründe Die Bf. ist Inhaberin eines Aufschubkontos gemäß Artikel 226 ZK (Zollkodex). Auf Grund von verbuchten Abgabenschuldigkeiten…
…hätte gegenständliche Säumnis aufgrund verzögerter Ver-buchung des Überweisungsbetrages am Abgabenkonto überhaupt erst ausgelöst, entbehrt schon deshalb jeglicher sachlichen Rechtfertigung, weil dieser Verbuchungszeitpunkt (26. November 2008) nach obigen Feststellungen überhaupt keinen Einfluss auf den Entrichtungszeitpunkt der ESt-Vorauszahlung 10-12/2008 und damit auch nicht…
…dass der Einkommensteuerbescheid 2009 nicht wirksam sei. Über die Berufung wurde erwogen: Die dem Anspruchszinsenbescheid zu Grunde liegende Bestimmung des § 205 BAO betreffend die Verzinsung für Einkommen- und Körperschaftsteuernachforderungen und -gutschriften lautet wie folgt: "(1) Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden…
… 3 Abs. 2 GebG vorgesehenen Weise zwingend angeordnet. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen." Im Antrag auf Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde zweiter Instanz erstatte die Bw. kein weiteres Vorbringen. Über entsprechende Anfrage teilte das Magistratische Bezirksamt für x dem Unabhängigen Finanzsenat mit…
…Da mit dieser Zahlungserleichterungsbewilligung der Entrichtungszeitpunkt für die rückständigen Einkommensteuern 1998 und 1999 von 23.729,13 € bis am 28. März 2002 hinausgeschoben wurde, waren auf Grund 230 Abs. 5 BAO Einbringungsmaßnahmen für die vorgenannten Abgaben während der Zeit dieses Zahlungsaufschubes bis zum Ablauf…
…Nichtvorliegen einer Gefährdung der Abgabeneinbringlichkeit fehlte, gleichfalls noch vor entsprechender Abgabenfälligkeit teilweise statt, in dem es den Entrichtungszeitpunkt für Einkommensteuern 1997 bis 1999 von gesamt 29.886,99 € bis am 28. März 2002 hinausschob. Gegen die geänderten Feststellungsbescheide 1998 und 1999 der Personengemeinschaft D…
…€ entrichtet werden sollten. Auf Grund dieses Tilgungsplanes sollten der damalige Abgabenrückstand von 88.051,99 € sowie die während des siebenmonatigen Zahlungserleichterungszeitraumes fällig werdenden ESt-Vorauszahlungen (für das zweite und dritte Quartal 2003) von 25.192,00 € restlos getilgt werden. Aus dem Umstand…
…neu zu laufen. Laut Rückstandsausweis ist der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag für den Zeitraum 01-12/1998 jene in Haftung gezogene Abgabe, die den ältesten Fälligkeitstag ausweist. Entrichtungszeitpunkt dieser Selbstbemessungsabgabe war der 15.01.1999. Die betreffende Abgabe wäre somit am 31.12.2004 verjährt gewesen…
…Werden einhebungsausgesetzte Abgaben über Verlangen des Abgabepflichtigen davor bereits entrichtet (vgl. § 212a Abs. 8 BAO), so tritt diesfalls das Ende des Zahlungsaufschubes bereits im Entrichtungszeitpunkt ein. Gemäß § 212a Abs. 5 dritter Satz BAO ist der Aussetzungsablauf anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung (litera a…
…den Abgabenvorschriften vorgesehenen (Nach-)Fristen (so zB. § 210 Abs. 2 und 4 bis 6 BAO) entrichtet werden. In den Fällen einer bescheidmäßigen Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung nach § 21 Abs. 3 UStG beispielsweise verlagert sich so auch der nach § 29 Abs. 2 FinStrG noch zulässige Entrichtungszeitpunkt um…
…Mai 1995 beim Finanzamt Braunau wegen voraussichtlicher Überschreitung der Erwerbsschwelle des Art. 1 Abs. 4 Z. 2 UStG 1994 (ATS 150.000,--) im laufenden Kalenderjahr die Vergabe einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (UID-Nr.) beantragt. Nach deren Erteilung am 12. Juni 1995 stellte die Abgabenbehörde am 21…
…hiezu in Betracht kommen, den Entrichtungszeitpunkt hinausschieben (Stundung) bzw. die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige bzw. die sofortige volle Entrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweisende…
…für aussetzungsantragsbetroffene Abgaben nach Antragstellung zur (gänzlichen oder teilweisen) Entrichtung, dann sind für nach dem Entrichtungszeitpunkt gelegene Zeiträume insoweit keine Aussetzungszinsen festzusetzen. Aus § 212a Abs. 9 lit. a und b BAO in Verbindung mit Absatz 9 letzter Satz leg. cit. folgt, dass sich der Aussetzungszinsenbemessungszeitraum…
…Werden einhebungsausgesetzte Abgaben über Verlangen des Abgabepflichtigen davor bereits entrichtet (vgl. § 212a Abs. 8 BAO), so tritt diesfalls das Ende des Zahlungsaufschubes bereits im Entrichtungszeitpunkt ein. Gemäß § 212a Abs. 5 dritter Satz BAO ist (zwingend!) der Aussetzungsablauf anlässlich einer über die Berufung ergehenden Berufungsvorentscheidung (litera…
…hiezu in Betracht kommen, den Entrichtungszeitpunkt hinausschieben (Stundung) bzw. die Entrichtung in Raten bewilligen, wenn die sofortige bzw. die sofortige volle Entrichtung für den Abgabepflichtigen mit erheblichen Härten verbunden wäre und die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet wird. Eine vom Ansuchen abweisende…
…den Abgabenvorschriften vorgesehenen (Nach-)Fristen (so zB. § 210 Abs. 2 und 4 bis 6 BAO) entrichtet werden. In den Fällen einer (rechtmäßigen) bescheidmäßigen Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung nach § 21 Abs. 3 UStG 1994 verlagert sich so auch der nach § 29 Abs. 2 FinStrG noch zulässige Entrichtungszeitpunkt…
…den Abgabenvorschriften vorgesehenen (Nach-)Fristen (so zB. § 210 Abs. 2 und 4 bis 6 BAO) entrichtet werden. In den Fällen einer bescheidmäßigen Festsetzung der Umsatzsteuervorauszahlung nach § 21 Abs. 3 UStG beispielsweise verlagert sich so auch der nach § 29 Abs. 2 FinStrG noch zulässige Entrichtungszeitpunkt um…
…der Beendigung sind die Standpunkte beider Verfahrensparteien nicht nachvollziehbar. Wie sich aus dem oben zitierten Gesetzeswortlaut eindeutig ergibt, ist der Entrichtungs-zeitpunkt im Fall einer Umbuchung bzw. Überrechnung nicht nur vom Zeitpunkt der Antragstellung, sondern auch vom Zeitpunkt des Entstehens eines Guthabens auf dem Abgabenkonto…
…Hinsicht Abgabenentstehungszeitpunkt, -fälligkeitszeitpunkt und -entrichtungszeitpunkt zusammen. Der GebG-Novelle 1999 kann nicht entnommen werden, dass an dem gebührenrechtlichen Grundsatz, wonach die feste Gebühr im Zeitpunkt ihrer Entstehung bereits fällig und im Wege einer Art der Selbstberechnung in diesem Zeitpunkt zu entrichten ist, im Falle der…
…vom tatsächlichen Entrichtungszeitpunkt (21.7.2006) die dreitägige Respirofrist zurück, ergibt sich der vom Finanzamt angeführte "fiktive Entrichtungszeitpunkt" per 18.7.2006. Auch hinsichtlich der tatsächlich mit Wirksamkeit 21.9.2006 entrichteten Lohnabgaben 08/2006 hatte das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung ausgeführt, dass diese Abgaben …