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UFSW RV/1339-W/09Keine Gebührenentrichtung durch Einzahlungsermächtigung für Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.02.2013

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

UFSI RV/0519-I/09Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen für eine Gebührenerhöhung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2010

…die Behörde zu entrichten, bei der die gebührenpflichtige Schrift anfällt oder von der die gebührenpflichtige Amtshandlung vorgenommen wird. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch…

UFSW RV/1630-W/09Säumniszuschläge, da ein errechnetes Guthaben am Abgabenkonto noch nicht gebucht war
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.02.2010

…Pölten vom 24. November 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und darauf hingewiesen, dass zur Abdeckung von Abgabenschuldigkeiten neben den zugelassenen Entrichtungsarten (§ 211 BAO) auch selbst berechnete Guthaben von Selbstberechnungsabgaben in Betracht kämen. Hinsichtlich eines nicht vorangemeldeten Überschusses werde die Gutschrift mit der Bekanntgabe…

UFSW RV/3193-W/08Bescheidmäßige Festsetzung einer Eingabengebühr samt Erhöhung bei verspäteter Entrichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.06.2009

…sind zunächst durch den Gebührenschuldner mittels der im § 3 Abs. 2 Z. 1 GebG 1957 angeführten Entrichtungsarten zu entrichten. Da die Gebührenentrichtung nicht ordnungsgemäß erfolgte, wurde auf Grund einer Mitteilung des Magistratischen Bezirksamts für x die Gebühr mittels Bescheid festgesetzt. Eine nicht korrekt durchgeführte bzw…

UFSW RV/2500-W/06Bescheidmäßige Festsetzung der Eingabegebühr, weil diese nicht vorschriftsmäßig entrichtet wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2009

…wird. Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

UFSW RV/0500-W/08Eingabengebühr und Gebührenerhöhung für eine aus dem Ausland getätigte Meldeauskunft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.07.2008

…durch Einzahlung mittels Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronischen Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften und Amtshandlungen abfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

UFSW RV/1270-W/08Wirksamkeitstag einer Gutschrift aus Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2008

… 79 Abs. 2 EStG am 15. November 2007 fällig. Zu den zulässigen Entrichtungsarten von Abgaben gehört auch die Verwendung sonstiger Gutschriften, worunter nicht unmittelbar auf eine Zahlung zurückzuführende Gutschriften zu verstehen sind. Solche Gutschriften können sich auch aus einer Umsatzsteuer-Voranmeldung mit einem Überschuss für…

UFSW RV/2243-W/07Entstehung der Gebührenschuld für eine Eingabe mit Zurückweisung des Anbringens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.01.2008

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…

UFSW RV/0451-W/06Gebührenpflicht von Ansuchen um Ablegung einer Prüfung (Klausur).
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid17.07.2006

…I Nr. 84/2002 ab 25.5.2002)) zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu bestimmen und entsprechend bekannt zu…

UFSW RV/1093-W/06Säumniszuschlag bei Gutschrift im Zusammenhang mit einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.07.2006

…1 UStG 1994 am 16. Jänner 2006 fällig, bis zu welchem Tag die Abgabe zu entrichten war. Zu den zulässigen Entrichtungsarten von Abgaben gehört auch die Verwendung sonstiger Gutschriften, worunter nicht unmittelbar auf eine Zahlung zurückzuführende Gutschriften zu verstehen sind. Solche Gutschriften können sich auch…

UFSI RV/0440-I/04Säumniszuschlag bei Gutschrift eines Überschusses iZm einer berichtigten Umsatzsteuervoranmeldung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.03.2006

…8. 2003 fällig, bis zu welchem Tag die Abgabe schuldbefreiend zu entrichten war. Zu den zulässigen Entrichtungsarten von Abgaben gehört auch die Verwendung sonstiger Gutschriften, worunter nicht unmittelbar auf eine Zahlung zurückzuführende Gutschriften zu verstehen sind. Solche Gutschriften können sich - wie im Berufungsfall - aus einer…

UFSS RV/0141-S/03Zwingende Gebührenerhöhung trotz fehlender Aufklärung durch die Verwaltungsbehörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)02.04.2004

…und § 241 Abs 2 und 3 BAO sinngemäß anzuwenden sind, zu entnehmen, dass die festen Gebühren (zunächst) durch den Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind und ein Abgabenbescheid erst dann zu ergehen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte (vgl…

UFSS RV/0112-S/03Gebührenerhöhung gem. § 9 Abs.1 GebG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2003

…und § 241 Abs 2 und 3 BAO sinngemäß anzuwenden sind, zu entnehmen, dass die festen Gebühren (zunächst) durch den Gebührenschuldner mittels der angeführten Entrichtungsarten zu entrichten sind und ein Abgabenbescheid erst dann zu ergehen hat, wenn sich herausstellt, dass die Entrichtung nicht vorschriftsmäßig erfolgte (vgl…

UFSW RV/2709-W/10Bescheidmäßige Festsetzung der VwGH-Gebühr gemäß § 24 Abs.3 VwGG iVm § 13 Abs.3 GebG 1957
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.09.2013

…VwGG) Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

UFSW RV/1465-W/101. Bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr gemäß § 17a VfGG iVm § 13 Abs.1 Z 1 GebG 1957 sowie der Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG 1957 2. Der UFS ist zur Stellung eines Antrages auf Überprüfung der Verfassungskonformität einer von ihm anzuwendenden Rechtsnorm nicht befugt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…VfGG) Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

UFSW RV/1463-W/101. Bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr gemäß § 17a VfGG iVm § 13 Abs.1 Z 1 GebG 1957 sowie der Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG 1957 2. Der UFS ist zur Stellung eins Antrages auf Überprüfung der Verfassungskonformität einer von ihm anzuwendenden Rechtsnorm nicht befugt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…VfGG) Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

UFSW RV/1753-W/101. Bescheidmäßige Festsetzung der Gebühr gemäß § 17a VfGG iVm § 13 Abs.1 Z 1 GebG 1957 und der Gebührenerhöhung gemäß § 9 Abs.1 GebG 1957 2. Der UFS ist zur Stellung eines Antrages auf Überprüfung der Verfassungskonformität einer von ihm anzuwendenen Rechtsnorm nicht befugt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.08.2013

…VfGG) Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

UFSW RV/1846-W/13Festsetzung der Eingabegebühr gemäß §17a VfGG mit Bescheid, weil die Entrichtung dieser Gebühr nicht vorschriftsgemäß erfolgte.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.08.2013

…VfGG) Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

UFSW RV/2080-W/11Festsetzung der VfGH-Gebühr gegenüber dem Gesamtschuldner erfolgte zu Recht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.07.2013

…VfGG) Die festen Gebühren sind durch Barzahlung, durch Einzahlung mit Erlagschein mittels Bankomat oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen zu…

UFSW RV/1287-W/13Gebührenpflicht für einen nicht erforderlichen Befreiungsschein
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2013

…durch Einzahlung mit Erlagschein, mittels Bankomat- oder Kreditkarte oder durch andere bargeldlose elektronische Zahlungsformen zu entrichten. Die über die Barzahlung und Einzahlung mit Erlagschein hinausgehenden zulässigen Entrichtungsarten sind bei der Behörde, bei der die gebührenpflichtigen Schriften oder Amtshandlungen anfallen, nach Maßgabe der technisch-organisatorischen Voraussetzungen…