…auf das VwGH-Erkenntnis vom 19. September 1995, Zl. 91/14/0227 - im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend sei. Verfüge der Arbeitnehmer über eine Schlafstelle, so sei der Arbeitsweg von dieser Schlafstelle aus zu berechnen. Die Naturalwohnung des Bw…
…TZ 111 zu § 16). Bei mehreren Wohnsitzen ist nach den LStR 2002 (RZ 259 unter Verweis auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 19.9.1995, 91/14/0227) die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgeblich. Der UFS Wien vertritt in den Entscheidungen vom 23.11.2005…
…über einen Wohnsitz. Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend. Nach der Rechtsprechung sind nur Fahrtstrecken bzw. Wegstrecken zwischen dem nächstgelegenen Wohnsitz und dem Arbeitsort zu berücksichtigen (vgl. VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Da die Entfernung zwischen…
…anzuerkennen, wenn eine tägliche Rückkehr zum anderen Dienstort nicht zumutbar sei. Als Richtwert sei eine Entfernung von 120 km angeführt, welche gemäß beiliegender Wegstreckenermittlung durch die Fahrt Sch - A erfüllt sei. Die Frage nach dem Wohnsitz in W stelle sich somit insoweit überhaupt nicht, weshalb…
…einfachen Fahrtstrecke bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. Für die Beurteilung des Arbeitsweges bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze, wie im Fall des Bw., ist, ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH v. 19.9. 1995…
…Pendlerpauschale mit der Begründung nicht berücksichtigt, dieses stünde nur dann zu, wenn die Entfernung von der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz mehr als 40 Kilometer betrage und die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels nicht zumutbar oder nicht möglich sei. Da der Bw. nach der Aktenlage (laut Behördenabfrage…
…4. Die Behörde ist (fiktiv) ohne die tatsächlichen Verhältnisse zu berücksichtigen davon ausgegangen, dass (ohne Wenn und Aber) im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend ist und nicht darauf abgestellt, von welchem Wohnort tatsächlich die Fahrt zur Arbeitsstätte angetreten wird…
…Tz 100). Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002, Rz 259 unter Verweis auf die geltende Rechtsprechung des VwGH 19.9.1995, 91/14/0227 die Entfernung von der Arbeitsstätte zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgeblich. Der Wortlaut des Gesetzes spricht aber dafür…
…kleines Pendlerpauschale") oder Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich ist oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Im Falle des Bestehend mehrere Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995…
…Fahrtstrecke bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5) abgegolten. Für die Beurteilung des Arbeitsweges bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze, wie im Fall des Bw., ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend. Da der Bw. sowohl seinen Hauptwohnsitz als auch seine Arbeitsstätte im berufungsgegenständlichen…
…bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: zB Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995,91/14/0227). Laut Aktenlage verfügen sie über eine Wohnung…
…Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes" Pendlerpauschale). Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz…
…als unbegründet abgewiesen. (- Einkommensteuer 2006 - Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008 gem. § 299 BAO - Einkommensteuer 2008): Begründung: "Pendlerpauschale - Arbeitsweg: Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). Verfügt der Arbeitnehmer über eine Schlafstelle, so ist…
…nicht berücksichtigt werden, da die hiefür erwachsenden Kosten durch den Verkehrsabsetzbetrag sowie durch ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten sind. Bei mehreren Wohnsitzen ist immer die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend, da Sie auch in B. einen Wohnsitz haben, konnte das Pendlerpauschale von A. nach B…
…7. Mai 2007 (Bl. 100 des Finanzamtsaktes) wurde dem Berufungsbegehren hinsichtlich des Pendlerpauschales vom Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs nicht Rechnung getragen, da im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend sei, wobei auch eine Schlafstelle ausreiche. Das Finanzamt gehe davon aus…
…Dienstort S und L jeweils eine Wohnung inne. Bei mehreren Wohnsitzen ist für das Pendlerpauschale die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend (VwGH 19.9.1995, 91/14/0227). 3. Vorstellungsgespräch in W am 29.2.2000 Zu prüfen ist, ob die Fahrtkosten (400 km à…
…In der abweisenden Berufungsvorentscheidung blieb das Finanzamt bei seiner Ansicht. Gemäß § 16 EStG sei im Fall des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgeblich. Der Bw. brachte den Vorlageantrag ein. Im weiteren Berufungsverfahren erging folgender Vorhalt vom 1. Feber 2011: | 1. |…
…Entfernung von mindestens 20 Kilometer umfasst ("kleines Pendlerpauschale") oder - die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zumindest hinsichtlich des halben Arbeitsweges nicht möglich oder nicht zumutbar ist und der Arbeitsweg mindestens 2 Kilometer beträgt ("großes Pendlerpauschale"). Im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze ist die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz…
…entsprechende Rechtsansicht vertreten, bei Bestehen mehrer Wohnsitze sei für das Pendlerpauschale die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend und bei Bestehen einer Schlafstelle (am oder in der Nähe des Arbeitsplatzes) der Arbeitsweg von der Schlafstelle aus zu berechnen. In den Entscheidungen des UFS [Wien], Senat 7…
…im Falle des Bestehens mehrerer Wohnsitze die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz maßgebend sei. Der Berufungswerber habe bekanntgegeben, dass er bis einschließlich Dezember 2009 in PLZB Ort Gasse1 Nr.1 wohnhaft gewesen sei, (Erhebungen hätten ergeben, dass der Berufungswerber dort immer noch über einen Wohnsitz verfüge…