…Abgabenschuldigkeiten besteht in einem Zahlungsaufschub, der auf Grund Abs. 5 erster und zweiter Satz leg. cit. nicht automatisch mit Berufungserledigung, sondern regelmäßig erst mit bescheidmäßiger Verfügung des Aussetzungsablaufes oder ihrem Widerruf nach § 294 BAO endet. Werden einhebungsausgesetzte Abgaben über Verlangen des Abgabepflichtigen davor bereits entrichtet…
…während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes (iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz) eingebracht wird (Ritz, BAO-Kommentar4, § 217, RZ 19). Die einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 3 BAO) und damit verbunden die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterungen endet mit Ablauf der Nachfrist des …
…verfügen durfte, obwohl es aus den dargelegten Gründen zu keiner Berufungserledigung im Sinn des § 212a Abs. 5 BAO gekommen ist. Diese Bestimmung lautet wie folgt: "(5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§…
… 214 Abs. 5. Abs.5 Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Erlischt eine bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermins oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten…
… 214 Abs. 5. Abs.5 Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Erlischt eine bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermins oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten…
…ab Zustellung des dem Ansuchen nicht stattgebenden Bescheides) bzw. mit Ende des Zahlungsaufschubes. Diese beiden Wirkungen kommen dem § 212 Abs. 4 BAO zufolge auch Berufungen gegen die Abweisung von Ansuchen um Zahlungserleichterungen und Vorlageanträgen (gegen abweisende Berufungsvorentscheidungen) zu, wenn diese Anbringen innerhalb der Nachfrist des …
…aus der Aktenlage. Die Verhängung des dritten Säumniszuschlages nach 6 Monaten nach diesem Termin erfolgte daher zu Recht. Wenn der Bw angibt gegen die Einkommensteuer 2007 Berufung erhoben zu haben, ist eben auf das Ende des Zahlungsaufschubes für diese Einkommensteuer mit 17. August 2009 hinzuweisen…
…Abgabe ausgesetzt ist. § 212a Abs. 5 BAO knüpft also das Ende des Zahlungsaufschubes an den Ablauf der Aussetzung. Es trifft zu, dass die Abgabenbehörde zur Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO verpflichtet…
…Ende des Zahlungsaufschubes für ESt 1998 und 1999 von 23.729,13 € nach § 212 BAO bzw. der Stundungszinsenpflicht nach § 212 Abs. 2 lit. b BAO kam es für die vorbezeichneten ESt-Schuldigkeiten (nicht allerdings für den bereits entrichteten ESt-Teilbetrag 1998) auf Grund des…
… 214 Abs. 5. (5) Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Erlischt eine bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermines oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten vom…
…dieser Abgaben gemäß § 230 Abs. 3 BAO eine Einbringungshemmung ein, sodass die Festsetzung von Säumniszuschlägen vor Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz BAO bzw. vor Ende des Zahlungsaufschubes zu Unrecht erfolgte. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 29. Jänner 2009
…Rücksicht auf den Aktenstand zur Auffassung, die bei der Berufungswerberin bereits Ende des Jahres 2002 bzw. Anfang des Jahres 2003 begonnenen und durch die Zahlungserleichterungsbewilligung vom März 2003 für den aushaftenden Abgabenrückstand unterbrochen gewesenen Einbringungsmaßnahmen nach Beendigung des Zahlungsaufschubes gemäß § 212 BAO und Wegfall der…
…Abgabenschuldigkeiten besteht in einem Zahlungsaufschub, der auf Grund Abs. 5 erster und zweiter Satz leg. cit. nicht automatisch mit Berufungserledigung, sondern regelmäßig erst mit bescheidmäßiger Verfügung des Aussetzungsablaufes oder ihrem Widerruf nach § 294 BAO endet. Werden einhebungsausgesetzte Abgaben über Verlangen des Abgabepflichtigen davor bereits entrichtet…
…damit einhergehendem Ende des Zahlungsaufschubes für ESt 1998 und 1999 von 28.787,31 € nach § 212 BAO bzw. der Stundungszinsenpflicht nach § 212 Abs. 2 lit. b BAO trat für diese fälligen, zahlbaren und noch nicht entrichteten ESt-Schuldigkeiten sodann auf Grund des für sie…
…dass die Aussetzungszinsen für jene Abgabenschuldigkeiten vorgeschrieben würden, für die auf Grund des Aussetzungsantrages vom 27. April 1994 bzw. auf Grund der Aussetzungsbescheide vom 27. Mai und 9. November 1994 ein Zahlungsaufschub eingetreten sei. Die Festsetzung der Aussetzungszinsen sei für die bewilligte Aussetzung der Einhebung…
…in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer über die Berufung (Abs. 1) ergehenden Berufungsvorentscheidung oder Berufungsentscheidung oder anderen das Berufungsverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens einer…
…der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Erlischt eine bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermines oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten vom Terminverlust betroffenen Abgabenschuld zulässig (§ 230 Abs. 5 BAO). Aufgrund des im…
…15. Mai, 15. August und 15. November gesetzlich fälligen Vorauszahlungen war die Gesellschaft in der Vergangenheit wiederholt säumig. Ab Ende des Jahres 2002 kam es daher für den dadurch aufgelaufenen Abgabenrückstand mehrfach (7. November und 10. Dezember 2002 sowie 7. Jänner und 2. Dezember 2003…
…getroffenen Feststellungen sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Strittig ist die Frage, ob gestundete, nicht wertgesicherte und unverzinsliche Verbindlichkeiten aus dem Erwerb von Gesellschaftsanteilen mit dem Nominalwert anzusetzen oder abzuzinsen sind. Gegenstand des Erwerbes waren Beteiligungen…
…den Betrag in monatlichen Raten zu € 100,- abzuzahlen. Es ergeht der Antrag auf Aufhebung des Bescheides infolge Rechtswidrigkeit und der Zugestehung eines Zahlungsaufschubes bis zur endgültigen Entscheidung über den verfahrensgegenständIichen Bescheid." In weiterer Folge erließ das Finanzamt eine teilweise stattgebende Berufungsvorentscheidung (Stattgabe für Oktober…