…Aussetzung besteht in einem Zahlungsaufschub. Das rechtsstaatliche Prinzip ist auch dann gewahrt, wenn der Ablauf der Aussetzung gemäß § 212a Abs. 5 BAO mit dem Ergehen einer Beschwerdevorentscheidung in der Hauptsache endet und zu verfügen ist, weil die Verfügung des Ablaufes anlässlich des Ergehens der Beschwerdevorentscheidung…
…Aussetzung ein Zahlungsaufschub eintritt, Aussetzungszinsen in Höhe von zwei Prozent über dem jeweils geltenden Basiszinssatz pro Jahr zu entrichten. Gemäß § 212a Abs. 9 dritter Satz leg. cit. hat die Berechnung der Aussetzungszinsen im Fall der nachträglichen Herabsetzung einer Abgabenschuld unter rückwirkender Berücksichtigung des Herabsetzungsbetrages zu…
…jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Beschwerdeerledigung ergebenden Herabsetzung der Abgabenschuld. Ablauf der Aussetzung: Gemäß Abs. 5 leg.cit. besteht die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf …
…einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§ 294). Der Ablauf der Aussetzung ist anlässlich einer (eines) über die Beschwerde (Abs. 1) ergehenden a) Beschwerdevorentscheidung (§ 262) oder b) Erkenntnisses (§ 279) oder c) anderen das Beschwerdeverfahren abschließenden Erledigung zu verfügen. Die Verfügung des…
…Abgabenschuldigkeiten besteht in einem Zahlungsaufschub, der auf Grund Abs. 5 erster und zweiter Satz leg. cit. nicht automatisch mit Berufungserledigung, sondern regelmäßig erst mit bescheidmäßiger Verfügung des Aussetzungsablaufes oder ihrem Widerruf nach § 294 BAO endet. Werden einhebungsausgesetzte Abgaben über Verlangen des Abgabepflichtigen davor bereits entrichtet…
…bei der K feststand. Bei einer erklärungsgemäßen Verbuchung der UVA für Dezember 2010 wäre sowohl die Fälligkeit als auch die Wirksamkeit der Gutschrift in der Höhe von € 95.202,50 vor dem Ende des Zahlungsaufschubs bis 11.3.2011 gelegen. Aus nicht nachvollziehbaren Gründen…
…während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes (iSd § 212 Abs. 2 zweiter Satz) eingebracht wird (Ritz, BAO-Kommentar4, § 217, RZ 19). Die einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs. 3 BAO) und damit verbunden die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterungen endet mit Ablauf der Nachfrist des …
…verfügen durfte, obwohl es aus den dargelegten Gründen zu keiner Berufungserledigung im Sinn des § 212a Abs. 5 BAO gekommen ist. Diese Bestimmung lautet wie folgt: "(5) Die Wirkung einer Aussetzung der Einhebung besteht in einem Zahlungsaufschub. Dieser endet mit Ablauf der Aussetzung oder ihrem Widerruf (§…
… 214 Abs. 5. Abs.5 Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Erlischt eine bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermins oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten…
… 214 Abs. 5. Abs.5 Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Erlischt eine bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermins oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten…
…ab Zustellung des dem Ansuchen nicht stattgebenden Bescheides) bzw. mit Ende des Zahlungsaufschubes. Diese beiden Wirkungen kommen dem § 212 Abs. 4 BAO zufolge auch Berufungen gegen die Abweisung von Ansuchen um Zahlungserleichterungen und Vorlageanträgen (gegen abweisende Berufungsvorentscheidungen) zu, wenn diese Anbringen innerhalb der Nachfrist des …
…aus der Aktenlage. Die Verhängung des dritten Säumniszuschlages nach 6 Monaten nach diesem Termin erfolgte daher zu Recht. Wenn der Bw angibt gegen die Einkommensteuer 2007 Berufung erhoben zu haben, ist eben auf das Ende des Zahlungsaufschubes für diese Einkommensteuer mit 17. August 2009 hinzuweisen…
…Abgabe ausgesetzt ist. § 212a Abs. 5 BAO knüpft also das Ende des Zahlungsaufschubes an den Ablauf der Aussetzung. Es trifft zu, dass die Abgabenbehörde zur Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung bei Vorliegen eines der Tatbestände des § 212a Abs. 5 Satz 3 BAO verpflichtet…
…Ende des Zahlungsaufschubes für ESt 1998 und 1999 von 23.729,13 € nach § 212 BAO bzw. der Stundungszinsenpflicht nach § 212 Abs. 2 lit. b BAO kam es für die vorbezeichneten ESt-Schuldigkeiten (nicht allerdings für den bereits entrichteten ESt-Teilbetrag 1998) auf Grund des…
…das Verfahren bis zur Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes betreffend die dem Verfahren zugrunde liegenden Stammabgaben auszusetzen, wird nicht gefolgt. Wie bereits oben erwähnt, setzt der Ablauf der Aussetzung (und somit Ende des Zahlungsaufschubes bis zu dem Aussetzungszinsen zu entrichten sind) die formelle Rechtskraft der Beschwerdeerledigung nicht…
…ab Zustellung des dem Ansuchen nicht stattgebenden Bescheides) bzw mit Ende des Zahlungsaufschubes. Diese beiden Wirkungen kommen dem § 212 Abs 4 BAO zufolge auch Bescheidbeschwerden gegen die Abweisung von Ansuchen um Zahlungserleichterungen und Vorlageanträgen (gegen abweisende Beschwerdevorentscheidungen) zu, wenn diese Anbringen innerhalb der Nachfrist des …
…diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes (iSd § 212 Abs 2 zweiter Satz) eingebracht wird. Die einbringungshemmende Wirkung (§ 230 Abs 3) sowie die säumniszuschlagsverhindernde Wirkung zeitgerechter Ansuchen um Zahlungserleichterungen enden mit Ablauf der Nachfrist des § 212 Abs 3 zweiter Satz (ein Monat ab Zustellung des dem Ansuchen nicht…
… 214 Abs. 5. (5) Wurden Zahlungserleichterungen bewilligt, so dürfen Einbringungsmaßnahmen während der Dauer des Zahlungsaufschubes weder eingeleitet noch fortgesetzt werden. Erlischt eine bewilligte Zahlungserleichterung infolge Nichteinhaltung eines Zahlungstermines oder infolge Nichterfüllung einer in den Bewilligungsbescheid aufgenommenen Bedingung (Terminverlust), so sind Einbringungsmaßnahmen hinsichtlich der gesamten vom…
…Rückstand, dürfen aber weder in die zu leistenden Raten noch auf nicht in die Zahlungserleichterung einbezogene Abgaben angerechnet werden.“ Die Kammerumlage ist (wie die Umsatzsteuer) selbst zu berechnen und spätestens am 15. Tag des nach Ende des Kalenderviertels zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten (§ 122 Abs. 5…
…der angefochtene Stundungszinsenbescheid vom 9. Dezember 2013 (zeitgleich mit der Ausstellung des Rückstandsausweises) für den anschließenden Zeitraum 10. Oktober 2013 bis 8. Dezember 2013, dem Ende des Zahlungsaufschubes. Die Festsetzung der angefochtenen Stundungszinsen erfolgte daher zu Recht. Weiters wird darauf hingewiesen, dass ein Stundungszinsenbescheid im…