…Rechtsanwendung im Rahmen der Ermessensübung und auch bei Auslegung unbestimmter Rechtsbegriffe, nicht jedoch bei zwingenden Rechtsfolgeanordnungen gegeben ist (ua. VwGH 15.6.2005, 2004/13/0161; VwGH 9.3.2005, 2001/13/0273; VwGH 21.10.2004, 2000/13/0179). Die Anspruchsverzinsung stellt aufgrund des…
…Abgabenbehörde erster Instanz die Verspätung in der Erledigungspflicht offenbar nicht auf ein überwiegendes Verschulden zurückführe. Auch könne die Bw sich dieser Begründung nicht anschließen und verweise auf die angeführten Gründe im Nachsichtansuchen vom 26. März 2012. Die Begründung führe auch an, dass die Anspruchsverzinsung gemäß …
…Abgabenbehörde erster Instanz die Verspätung in der Erledigungspflicht offenbar nicht auf ein überwiegendes Verschulden zurückführe. Auch könne die Bw sich dieser Begründung nicht anschließen und verweise auf die angeführten Gründe im Nachsichtansuchen vom 26. März 2012. Die Begründung führe auch an, dass die Anspruchsverzinsung gemäß …
…der offenen Posten sei festgestellt worden, dass die Abgabenerklärungen beim Finanzamt noch nicht eingelangt gewesen seien. Aus diesem Grunde seien am 23.März 2008 die Abgabenerklärungen noch einmal vorgelegt worden. Es werde daher ersucht, dem Begehren vollinhaltlich stattzugeben. Über die Berufung wurde erwogen: Die Anspruchsverzinsung…
…Zuge einer Betriebsprüfung) letzten Endes im Einflussbereich des Finanzamtes, zum anderen werden durch die Einführung des § 205 BAO idF BGBl I 2001/142 Steuernachforderungen ohnehin verschuldensunabhängig verzinst. Die Einführung des § 205 BAO bedeutet aber keinesfalls - wie man den Berufungsausführungen entnehmen könnte - dass der Höchstsatz des …
…9 Einkommensteuergesetz (EStG) aufgrund der 3 Jahresverteilung für künstlerische Tätigkeit erfolgt sei. Da es sich nur um eine Verteilungsregel der Einkünfte 2002 handle, entstehe der Abgabenanspruch erst mit Ende des Jahres 2002. § 205 Abs. 1 BAO normiere, dass die Anspruchsverzinsung für den Zeitraum ab 1…
…dass der Einkommensteuerbescheid 2003 vom 21. Juli 2005 in Rechtskraft erwachsen, und inzwischen auch der strittige Anspruchszinsenbetrag von 59,47 € entrichtet worden wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Bevor auf die für die gegenständliche Entscheidung maßgebliche Bestimmung des § 205 BAO betreffend Anspruchsverzinsung im Folgenden…
…sind. Wie bereits von der Abgabenbehörde in der Berufungsvorentscheidung vom 9. September 2004 zutreffend ausgeführt wurde, geht das vom Berufungswerber angeführte Verschuldensargument ins Leere, da sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage klar hervor geht, dass die Anspruchsverzinsung eine verschuldensunabhängige Abgabe…
…Neuberechnung der im angefochtenen Bescheid festgesetzten Anspruchszinsen zu berücksichtigen gewesen. Im Erstbescheid betreffend die Einkommensteuer 2001 wurde diese mit einem Betrag von € 4.952,36 festgesetzt, sodass sich nach Gegenüberstellung mit den vorgeschriebenen Vorauszahlungen in Höhe von € 901,14 ein der Anspruchsverzinsung zu…
…Abgabenkonto zu verbuchen. ... Ist die Nachforderung aus der Veranlagung höher als die entrichtete Anzahlung, so sind für die Differenz dieser beiden Beträge Anspruchszinsen vorzuschreiben. ... Sowohl aus dem Gesetzestext als auch aus den Erläuterungen der Regierungsvorlage geht klar hervor, dass die Anspruchsverzinsung eine verschuldensunabhängige Abgabe ist…
…Anspruchszinsen, die den Betrag von 50 Euro nicht erreichen, sind nicht festzusetzen. Anspruchszinsen sind für einen Zeitraum von höchstens 48 Monaten festzusetzen. 2.1 System der Anspruchszinsen Das für die konkreten Fragen relevante System der Anspruchsverzinsung lässt sich somit wie folgt zusammenfassen (vgl. Ritz, BAO3…
…1 und 2 BAO), haben Abgabepflichtige spätestens bis Ende Juni des Folgejahres ihre Abgabenerklärungen einzureichen. Die Anspruchsverzinsung beginnt erst ab 1. Oktober des Folgejahres und umfasst somit einen Zeitraum, innerhalb dessen es alleine die Finanzbehörde in der Hand hat, durch eine entsprechend rasche Veranlagung auch…
…Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin erzielte im Jahr 2002 unter anderem steuerpflichtige Einkünfte aus der Veräußerung von GmbH-Anteilen in Höhe von 844.843,36 €. Mit Wirksamkeit 1.10.2003 (Stichtag für den Beginn einer allfälligen Anspruchsverzinsung gemäß …
…und die Umsatzsteuer 1996 um € 7.295,95 herabgesetzt worden. Insgesamt sei es also nach dem Ende des Zeitraums, für den die antragsgegenständlichen Anspruchszinsen festgesetzt worden seien, sohin nach dem 18. November 2008, zu einer Herabsetzung von Abgabenschuldigkeiten des Bw bzw. der D-KG…
…erwogen: Die Anspruchsverzinsung ist in § 205 BAO geregelt. Die für das Jahr 2004 gültige Fassung lautet auszugsweise: Abs. 1: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe…
…2000 am 10.7.2002 von der Bemessungsgrundlage (das ist die lt. Einkommensteuerbescheid 2000 festgesetzte Einkommensteuer), wobei berücksichtigt wurde, dass keine Anzahlungen geleistet wurden. Da - wie ad A) behandelt, die Einkommensteuer 2000 zu Recht festgesetzt wurde, ist die so ermittelte Bemessungsgrundlage auch der Anspruchsverzinsung gem…
…65,41,- | Überschuss | | | 4.928,37 II. Anspruchsverzinsung Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommen- und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben…
…Als Überführungszeitpunkt gebe ich Ende Dezember 2005 an. Im Dezember 2005 erfolgte auch ein Gespräch mit meinem Vater, welcher mir auch Vorhaltungen bezüglich meiner Selbständigkeit gemacht hat. Der steuerliche Vertreter bringt vor: Ein klares Indiz für eine Betriebsaufgabe im Jahre 2005 ist darin zu erblicken…
…den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten. Das in der Berufung vorgebrachte Argument, Berichtigungen gemäß § 293b BAO hätten bei steuerlicher Geringfügigkeit zu unterbleiben, sei nicht zutreffend. Überdies werde darauf hingewiesen, dass die für die betreffenden Zeiträume durchgeführten Berichtigungen insgesamt zu einer Nachforderung (inklusive Anspruchsverzinsung) in Höhe von 15.661…
…2011 rechtskräftig gewordenen deutschen Einkommensteuerbescheid 2006 vom 15. Dezember 2010 herausgestellt habe, dass Deutschland die Ende 2006 vom deutschen Arbeitgeber ausbezahlte Abfertigung, aufgrund der auf dem damaligen Zeitpunkt noch anwendbaren Rechtsprechung des deutschen Bundesfinanzhofes, nicht besteuert habe, obwohl die Abfertigung für deutsche Beschäftigungszeiten gewährt worden…