…Adr.Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2009 bis 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin beantragte in ihren Einkommensteuererklärungen für die Jahre 2009 bis 2011 jeweils…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vom 10. Februar 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Fachexpertin Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 12. Jänner 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…dass die Studienkosten nicht zustünden, da die Entfernung Wien-Eisenstadt weniger als 80 km betrage und die Fahrzeit unter einer Stunde läge. Auf die Lohnsteuerrichtlinien 2002 Rz 880ff werde verwiesen. Mit Eingaben datiert vom 16.11.2007,11.6.2008 und 3.2.2009 erhob…
…Adr.Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber beantragte in seiner Einkommensteuererklärung für 2009 unter anderem den Pauschbetrag für auswärtige Berufsausbildung…
…die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als 1 Stunde) nicht zumutbar ist. Da die Entfernung Eisenstadt - Wien weniger als 80 km beträgt und die Fahrzeit unter einer Stunde liegt (Busstelle Pfarrplatz-Ausstiegsstelle Wien Südtirolerplatz…
…dann zu, wenn die Ausbildungsstätte vom Familienwohnsitz mehr als 80 km entfernt ist und die tägliche Hin- und Rückfahrt (länger als eine Stunde) nicht zumutbar ist. Da die Entfernung Eisenstadt - Wien weniger als 80 km beträgt und die Fahrzeit unter einer Stunde liegt, stehen die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2005 bis 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., vertreten durch EWT Wirtschaftstreuhand GmbH, 7000 Eisenstadt, Haydngasse 40/2, gegen 1. den Bescheid vom 30. Oktober 2007, wonach der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2006 vom 14. Juni 2007 gemäß § 299 BAO aufgehoben wird, 2…
…7:24 Uhr (54 Minuten), Ankunft 8:39 Uhr (54 Minuten) und Ankunft 16:20 Uhr (55 Minuten). Zurück von Wien Südtiroler Platz nach Eisenstadt fuhren nach dem Sommerfahrplan 2007 an Arbeitstagen 3 Busse mit einer Fahrzeit von weniger bzw. nicht mehr als einer Stunde:…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 28. Juni 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 21. Juni 2007 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird…
…Wien bei. Mit Berufungsvorentscheidung vom 20. Dezember 2005 wies das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart die Berufung als unbegründet ab und führte dazu aus: "Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes gelten dann als außergewöhnliche Belastung, wenn im Nahbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 6. Dezember 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, vom 10. November 2005 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2002 bis 2004 entschieden: Die Berufung wird als…
…Heimat - und Studienort), nicht zu berücksichtigen. Im gegenständlichen Fall verkehrt zwischen Eisenstadt und Wien und retour ein Verkehrsmittel mit einer Fahrzeit von unter einer Stunde. Die Aufwendungen für eine auswärtige Berufsausbildung konnten daher nicht anerkannt werden." Mit Eingabe vom 29. November 2007 (eingelangt beim Finanzamt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart, im Verfahren vor dem Unabhängigen Finanzsenat vertreten durch Amtsdirektorin Eva Hoffmann, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für die Jahre 2004 bis 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen…
…vertreten durch AGITAS, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht…
…berücksichtigen, "da wir immer noch der Meinung sind, dass der Pauschbetrag für das auswärtige Studium meinem Mandanten zusteht und die Fahrzeit (einfache Fahrt) mehr als 1 Stunde beträgt, da die fahrplanmäßige Fahrzeit vom Bahnhof Eisenstadt zum Bahnhof Wien-Mitte tatsächlich, inkl. Verspätungen der ÖBB, länger…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Eisenstadt betreffend den Antrag auf Gewährung der Schulfahrtbeihilfe für das Schuljahr 2002/2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1999 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw gegen den Bescheid des Finanzamtes Eisenstadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1995 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe der Abgabe sind dem angeschlossenen Berechnungsblatt zu…