…ist. Im vorliegenden Fall ist wie bereits oben ausgeführt, davon auszugehen, dass die Abgabenerklärungen erst am 29. November 2007 und somit verspätet durch Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes der Behörde tatsächlich zugekommen sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 22. Oktober 2007
…Eingangsstempelaufdruck angebracht worden sei, was der blaue Stempel mit dem Datum 27. Juli 2001 bedeute und wann der angegebene Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes passiert sein muss, damit das Schriftstück den angegebenen Stempelaufdruck erhalten hat. Dazu führte Herr AB sinngemäß aus, dass festzustellen sei…
…Instanz durch Einwurf in den Postkasten der gemeinsamen Einlaufstelle des Finanzzentrum Linz eingereicht. Am 26. Jänner 2010 wurde die Berufung gegen den obigen Bescheid vom 20. Oktober 2009 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Am 17. Februar 2010 wurde folgender Ergänzungsvorhalt an den Berufungswerber abgefertigt…
…Folgenden Bw) durch Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes Linz - ebenfalls am 30. Dezember 2005 - eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 ein. Auf dem gegenständlichen Antragsformular war als Wohnanschrift Adresse1, 4040 Linz angegeben. Das Finanzamt Linz, damals situiert in 4010 Linz…
…Folgenden Bw) durch Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes Linz - ebenfalls am 30. Dezember 2005 - eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 ein. Auf dem gegenständlichen Antragsformular war als Wohnanschrift Adresse1, 4040 Linz angegeben. Das Finanzamt Linz, damals situiert in 4010 Linz…
…immer, erst am 5.01.2009 zugeleitet wurde, könnte dies der Berufung aus folgenden Gründen nicht zum Erfolg verhelfen: Vom UFS wurde der Antrag durch Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes bzw. per Dienstpost zeitnah an das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt Linz weitergeleitet, wo…
…kann nur als Indiz dafür gewertet werden, dass die Behauptungen frei erfunden sind. 3.7 Einwurf in den Postkasten des Finanzamts und Einlaufstempel des Finanzamts Auch die Schilderungen rund um den vermeintlichen Einwurf eines Kuverts in den Postkasten (5. Mai 2011 nach 15:30 Uhr…
…25.1.2006, 2005/14/0126). 1.4.3. Gegen beide Bescheide wurde sowohl elektronisch (per E-Mail an den Postkorb des FA), als auch schriftlich (Einwurf des Schriftstücks in den Postkasten des FA), jeweils am 28. September 2007 Berufung erhoben. Nach der Aktenlage wurde…
…welcher Stelle der Parteienbriefkasten angebracht war. Wurde das Schreiben tatsächlich am 30.6.2010 oder davor angefertigt und gibt es Zeugen für den rechtzeitigen Einwurf in den Einwurfkasten und kann der aushebende Beamte nicht ausschließen, dass das Schreiben im Postkasten oder aber beispielsweise am Fußboden…
…2 erster Satz ZustellG aufgestellte Zustellvermutung, wonach Zustellungen ohne Zustellnachweis am dritten Werktag nach Sendungsübergabe an die Post als zugestellt gelten, in solchen Fällen nicht zum Tragen kommt, wenn der Sendungsempfänger im Zeitpunkt der Zustellung (Einwurf in Postkasten bzw. Brieffach, Zurücklassen an der Abgabestelle) - wie…
…Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 mit dem Antrag, die Einkommensteuerveranlagung an Hand der beigefügten Einkommensteuererklärung samt Beilagen vorzunehmen. Der Bw. habe am 24.11.2003 die Erklärungen durch Einwurf in einen näher bezeichneten Postkasten zur Post gegeben, wobei in dem Kuvert sowohl…
…Bw. Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 mit dem Antrag, die Einkommensteuerveranlagung an Hand der beigefügten Einkommensteuererklärung samt Beilagen vorzunehmen. Die Bw. habe am 24.11.2003 die Erklärungen durch Einwurf in einen näher bezeichneten Postkasten zur Post gegeben, wobei in dem Kuvert…
…den seitens der Erstinstanz geäußerten Verdacht zu beseitigen, weil daraus nicht abzuleiten war, welche Unterlagen genau wann die Bf in den Briefkasten einwarf und ob sich unter den eingeworfenen Unterlagen auch ihre eigene(n) Voranmeldung(en) befand(en). Die logisch nicht nachvollziehbare und sehr allgemein…
…somit im Sinne einer bürgernahen Verwaltung vermutet, dass ein während der Nachtstunden eingeworfenes Schriftstück noch bis 24.00 Uhr des Vortages eingelangt ist. Bei Einwurf in den Briefkasten der Behörde am letzten Tag der Frist ist diese noch gewahrt, auch wenn der Einwurfbehälter erst am…
…Jakom, EStG, Tz 29 zu § 41). Es handelt sich um eine gesetzliche Frist, eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zulässig (Ritz, BAO, Tz 5 zu § 308). Der Bw. wendet die Möglichkeit der Wiedereinsetzung ein, da ein Antrag erst im Jahr…
…Der Bw. berief sich vielmehr sinngemäß ausschließlich darauf, dass er in der Vergangenheit sämtliche Anbringen durch Einwurf in den Finanzamtsbriefkasten dem Finanzamt zukommen ließ, diese Vorgangsweise nie versagt habe und er deshalb auch diesmal auf die Zuverlässigkeit dieser Einbringungsmethode vertrauen konnte. Bei der Widerrufserklärung handelt…
…möge. Die Bw. führt dazu aus, dass es zwar grundsätzlich richtig sei, dass eine Zustellung durch Einwurf in den zugehörigen Briefkasten geschehen könne, der Nachweis sei aber durch das zuständige Finanzamt zu tätigen. Hierzu sei eine Postzustellungsurkunde erforderlich. Durch wen eine Zustellung vorgenommen sein soll…
…laut NM für bestimmte Materialien und die Steuer. (7) Das Inkasso erfolgt durch die Masseurinnen als Vertreter von SJ: - PM habe bei Dienstende das Geld bar an SJ übergeben oder durch Einwurf in den Firmentresor. NR habe in den Tresor eingeworfen oder an SJ übergeben…
…August 2011 in den am Amtsgebäude angebrachten Einwurfkasten eingeworfen. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Einwurf in den hiefür vorgesehenen Einlaufkasten die Einbringung im Zeitpunkt des Einlegens in diesen als bewirkt gilt, denn mit dem Einlegen in den Briefkasten der Behörde hat diese die…
…Zustellung endete die (einmonatige) Berufungsfrist mit Ablauf des 25. Mai 2010 (Dienstag nach dem Pfingstmontag!). Die beim Finanzamt am Mittwoch: 26. Mai 2010 durch Einwurf in den (Finanzamts)Hausbriefkasten eingegangene Berufung war somit verspätet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 24. August 2012