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57 Treffer1685 msnur geltende Fassungen
UFSI RV/0186-I/07Festsetzung einer Zwangsstrafe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2007

…ist. Im vorliegenden Fall ist wie bereits oben ausgeführt, davon auszugehen, dass die Abgabenerklärungen erst am 29. November 2007 und somit verspätet durch Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes der Behörde tatsächlich zugekommen sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Innsbruck, am 22. Oktober 2007

UFSS RV/0566-S/02Ein zu spät eingebrachtes Fristverlängerungsansuchen wirkt nicht fristhemmend.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…Eingangsstempelaufdruck angebracht worden sei, was der blaue Stempel mit dem Datum 27. Juli 2001 bedeute und wann der angegebene Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes passiert sein muss, damit das Schriftstück den angegebenen Stempelaufdruck erhalten hat. Dazu führte Herr AB sinngemäß aus, dass festzustellen sei…

UFSL RV/0105-L/10Zurückweisung eines Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.02.2010

…Instanz durch Einwurf in den Postkasten der gemeinsamen Einlaufstelle des Finanzzentrum Linz eingereicht. Am 26. Jänner 2010 wurde die Berufung gegen den obigen Bescheid vom 20. Oktober 2009 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vorgelegt. Am 17. Februar 2010 wurde folgender Ergänzungsvorhalt an den Berufungswerber abgefertigt…

UFSL RV/0548-L/06Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung beim örtlich unzuständigen Finanzamt Weiterleitung des Antrages auf Gefahr des Einschreiters an das zuständige Finanzamt Eintritt der Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…Folgenden Bw) durch Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes Linz - ebenfalls am 30. Dezember 2005 - eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 ein. Auf dem gegenständlichen Antragsformular war als Wohnanschrift Adresse1, 4040 Linz angegeben. Das Finanzamt Linz, damals situiert in 4010 Linz…

UFSL RV/0549-L/06Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung beim örtlich unzuständigen Finanzamt. Weiterleitung des Antrages auf Gefahr des Einschreiters an zuständiges Finanzamt, Eintritt der Fristversäumnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.09.2009

…Folgenden Bw) durch Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes Linz - ebenfalls am 30. Dezember 2005 - eine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2000 ein. Auf dem gegenständlichen Antragsformular war als Wohnanschrift Adresse1, 4040 Linz angegeben. Das Finanzamt Linz, damals situiert in 4010 Linz…

UFSL RV/0680-L/09Rechtzeitigkeit der Einbringung eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2012

…immer, erst am 5.01.2009 zugeleitet wurde, könnte dies der Berufung aus folgenden Gründen nicht zum Erfolg verhelfen: Vom UFS wurde der Antrag durch Einwurf in den Postkasten des Finanzamtes bzw. per Dienstpost zeitnah an das sachlich und örtlich zuständige Finanzamt Linz weitergeleitet, wo…

UFSS RV/0153-S/12Zwangsstrafe (Nichtabgabe Einkommensteuererklärung)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.05.2013

…kann nur als Indiz dafür gewertet werden, dass die Behauptungen frei erfunden sind. 3.7 Einwurf in den Postkasten des Finanzamts und Einlaufstempel des Finanzamts Auch die Schilderungen rund um den vermeintlichen Einwurf eines Kuverts in den Postkasten (5. Mai 2011 nach 15:30 Uhr…

UFSL RV/0736-L/081) Per E-Mail eingebrachte Berufungen und Vorlageanträge 2) Festsetzung von Aussetzungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.08.2010

…25.1.2006, 2005/14/0126). 1.4.3. Gegen beide Bescheide wurde sowohl elektronisch (per E-Mail an den Postkorb des FA), als auch schriftlich (Einwurf des Schriftstücks in den Postkasten des FA), jeweils am 28. September 2007 Berufung erhoben. Nach der Aktenlage wurde…

UFSW RV/0364-W/12Mangelnde Sachverhaltsermittlung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.06.2013

…welcher Stelle der Parteienbriefkasten angebracht war. Wurde das Schreiben tatsächlich am 30.6.2010 oder davor angefertigt und gibt es Zeugen für den rechtzeitigen Einwurf in den Einwurfkasten und kann der aushebende Beamte nicht ausschließen, dass das Schreiben im Postkasten oder aber beispielsweise am Fußboden…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 3/3

…2 erster Satz ZustellG aufgestellte Zustellvermutung, wonach Zustellungen ohne Zustellnachweis am dritten Werktag nach Sendungsübergabe an die Post als zugestellt gelten, in solchen Fällen nicht zum Tragen kommt, wenn der Sendungsempfänger im Zeitpunkt der Zustellung (Einwurf in Postkasten bzw. Brieffach, Zurücklassen an der Abgabestelle) - wie…

UFSW RV/1290-W/04Haushaltsersparnis bei einem Rehabilitationsaufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2005

…Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 mit dem Antrag, die Einkommensteuerveranlagung an Hand der beigefügten Einkommensteuererklärung samt Beilagen vorzunehmen. Der Bw. habe am 24.11.2003 die Erklärungen durch Einwurf in einen näher bezeichneten Postkasten zur Post gegeben, wobei in dem Kuvert sowohl…

UFSW RV/1291-W/04Aufwendungen für eine Impfung als außergewöhnliche Belastung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2005

…Bw. Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2002 mit dem Antrag, die Einkommensteuerveranlagung an Hand der beigefügten Einkommensteuererklärung samt Beilagen vorzunehmen. Die Bw. habe am 24.11.2003 die Erklärungen durch Einwurf in einen näher bezeichneten Postkasten zur Post gegeben, wobei in dem Kuvert…

UFSL FSRV/0002-L/11Logisch nicht nachvollziehbare Behauptungen können den im Einleitungsbescheid erhobenen Verdacht nicht beseitigen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)10.04.2012

…den seitens der Erstinstanz geäußerten Verdacht zu beseitigen, weil daraus nicht abzuleiten war, welche Unterlagen genau wann die Bf in den Briefkasten einwarf und ob sich unter den eingeworfenen Unterlagen auch ihre eigene(n) Voranmeldung(en) befand(en). Die logisch nicht nachvollziehbare und sehr allgemein…

UFSW RV/2057-W/05Verspäteter Einwurf einer Berufung in den Briefkasten des FA
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.08.2006

…somit im Sinne einer bürgernahen Verwaltung vermutet, dass ein während der Nachtstunden eingeworfenes Schriftstück noch bis 24.00 Uhr des Vortages eingelangt ist. Bei Einwurf in den Briefkasten der Behörde am letzten Tag der Frist ist diese noch gewahrt, auch wenn der Einwurfbehälter erst am…

UFSW RV/3015-W/11Anträge auf Abänderung und Wiederaufnahme von Einkommensteuerverfahren, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gemäß § 308 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.12.2011

…Jakom, EStG, Tz 29 zu § 41). Es handelt sich um eine gesetzliche Frist, eine Verlängerung ist ausgeschlossen. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist jedoch zulässig (Ritz, BAO, Tz 5 zu § 308). Der Bw. wendet die Möglichkeit der Wiedereinsetzung ein, da ein Antrag erst im Jahr…

UFSF RV/0474-F/07Beweislast für den tatsächlichen Eingang eines Schriftstücks bei der Behörde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.06.2008

…Der Bw. berief sich vielmehr sinngemäß ausschließlich darauf, dass er in der Vergangenheit sämtliche Anbringen durch Einwurf in den Finanzamtsbriefkasten dem Finanzamt zukommen ließ, diese Vorgangsweise nie versagt habe und er deshalb auch diesmal auf die Zuverlässigkeit dieser Einbringungsmethode vertrauen konnte. Bei der Widerrufserklärung handelt…

UFSS RV/0057-S/07Zustellung durch Ausfüllung der Postzustellungsurkunde in Deutschland
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2008

…möge. Die Bw. führt dazu aus, dass es zwar grundsätzlich richtig sei, dass eine Zustellung durch Einwurf in den zugehörigen Briefkasten geschehen könne, der Nachweis sei aber durch das zuständige Finanzamt zu tätigen. Hierzu sei eine Postzustellungsurkunde erforderlich. Durch wen eine Zustellung vorgenommen sein soll…

UFSL RV/0592-L/11Versteuerung der Umsätze in Massagestudios
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.01.2012Teil 2/2

…laut NM für bestimmte Materialien und die Steuer. (7) Das Inkasso erfolgt durch die Masseurinnen als Vertreter von SJ: - PM habe bei Dienstende das Geld bar an SJ übergeben oder durch Einwurf in den Firmentresor. NR habe in den Tresor eingeworfen oder an SJ übergeben…

UFSG RV/0687-G/11Zurückweisung eines verspätet eingebrachten Vorlageantrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2012

…August 2011 in den am Amtsgebäude angebrachten Einwurfkasten eingeworfen. Es ist davon auszugehen, dass mit dem Einwurf in den hiefür vorgesehenen Einlaufkasten die Einbringung im Zeitpunkt des Einlegens in diesen als bewirkt gilt, denn mit dem Einlegen in den Briefkasten der Behörde hat diese die…

UFSW RV/0597-W/12Verspätete Überreichung der Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.08.2012

…Zustellung endete die (einmonatige) Berufungsfrist mit Ablauf des 25. Mai 2010 (Dienstag nach dem Pfingstmontag!). Die beim Finanzamt am Mittwoch: 26. Mai 2010 durch Einwurf in den (Finanzamts)Hausbriefkasten eingegangene Berufung war somit verspätet. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien, am 24. August 2012