…Abgabenbescheid voraus, so ist die Behörde daran gebunden und hat sich in der Entscheidung zur Heranziehung zur Haftung an den Abgabenbescheid zu halten (VwGH 17.10. 2001, 2001/13/0127). Im Berufungsverfahren gegen den Haftungsbescheid können daher, wenn Bescheide über den Abgabenanspruch ergangen sind, Einwendungen…
…wird. Diese Einwendungen waren nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden keine Gründe vorgebracht, die eine Rechtswidrigkeit des gegenständlichen Anspruchszinsenbescheides aufzeigen konnten. Die Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. Über die Berufung gegen den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid 2006…
…Abgabenfestsetzung konkretisierten Abgabenanspruch sind daher nicht im Haftungsverfahren, sondern durch eine Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen. Bei der Entscheidung über die Heranziehung zur Haftung ist die Behörde grundsätzlich an den Abgabenbescheid gebunden. Daraus folgt allerdings, dass die Einwendung, dass die Ansicht des Finanzamtes…
…mit schriftlichem Vorhalt vom 21. September 2006 auf darzulegen, warum die verfahrensgegenständlichen Abgaben nicht den Abgabenvorschriften entsprechend zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeiten entrichtet wurden. Um Nachweis der Gleichbehandlung aller Gläubiger sowie der nicht ausreichenden Liquidität wurde ersucht. Laut Rückstandsausweis betrugen die Abgabenschulden im Zeitpunkt der…
…wobei die nachteilige Judikatur bzw der Erlass veröffentlicht sein muss (vgl Abschn 8 der Richtlinie zu § 117 BAO). Die Bw habe sich in den dem Berufungsverfahren zugrundeliegenden Fällen auf die Aussagen des BMF in Pkt 4.3 iVm Pkt 5.1 der Richtlinien zur Erhebung…
…der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des Abgabenanspruchs folgenden Jahres bis zum Zeitpunkt der Bekanntgabe dieses Bescheides zu verzinsen (Anspruchszinsen). Dies gilt sinngemäß für Differenzbeträge aus a) Aufhebungen von Abgabenbescheiden, b) Bescheiden, die aussprechen…
…die Bw. die Vorlage der Berufungen an die Abgabenbehörde zweiter Instanz. Die Begründung enthält ausschließlich Einwendungen gegen den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2002. Über die Berufung wurde erwogen: Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung…
…der BVE): Zusammen gefasst ist darauf zuverweisen, dass der Zinsenbescheid auf Grund seiner Bindung an den Spruch des zu einer Nachforderung führenden Bescheides nicht (mit Aussicht auf Erfolg) mit der Begründung angefochten werden kann, der maßgebliche Abgabenbescheid sei rechtswidrig. Bei Änderungen des Stammabgabenbescheides - etwa auf…
…die der Nachforderung zu Grunde liegende Einkommensteuer 2007, ohne Einwendungen betreffend die angefochtenen Anspruchszinsen selbst vorzubringen. Mit Berufungsvorentscheidung vom 22. März 2010 wurde die Berufung betreffend den zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheid als unbegründet abgewiesen Mit Berufungsvorentscheidung vom 30. April 2010 wurde die Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid als…
…auf die Unrichtigkeit der zugrundeliegenden Einkommensteuerbescheide bezog, mit den Begehren, die Anspruchszinsen entsprechend den berichtigten Einkommensteuerbescheiden 2004 und 2005 zu korrigieren. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von…
…Prüfer ihren Fehler erkennen müssen und unter Würdigung seiner Aufzeichnungen wäre es zu keiner Bemessung von Anspruchszinsen gekommen. In all seinen Berufungen verweist der Bw aufgrund der angeblichen wechselseitigen Zusammenhänge auch auf die Einwendungen in anhängigen Berufungen zu Abgabenbescheiden von weiteren 10 namentliche angeführten Gesellschaften…
…Nachforderung der zugrunde liegenden Körperschaftsteuer, ohne ein gesondertes Vorbringen zu den angefochtenen Anspruchszinsen zu erstatten, und beantragte die Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung…
…als er beteuert, gesetzeskonforme Aufzeichnungen geführt zu haben. Um die Feststellungen zu entkräften, hätte es angesichts der Schwere der konkret dargestellten und bezeichneten Mängel substantiellerer Einwendungen bedurft als dies in den Stellungnahmen und in der Berufung erfolgt ist. Die Feststellungen der Betriebsprüfung können nicht als…
…Erlass von Abgaben darüber hinaus nur durch Abgabenbehörden, nicht aber im Rechtszug erfolgen kann. Den Einwendungen im Hinblick auf die von Amts wegen erfolgte Berichtigung, namentlich dass der Spruch des Erstbescheides zu Unrecht berichtigt (geändert) worden sei, weil dazu weder materiell noch formell die entsprechenden…
…Höhe von € 63,97 erlassen. Dagegen sowie gegen die den Abgabennachforderungen zu Grunde liegenden Abgabenbescheide nach einer Betriebsprüfung richtet sich die Berufung vom 25. Oktober 2011. In der Berufungsschrift werden ausschließlich Einwendungen gegen die Abgabennachforderung nach der für die Jahre 2007 bis 2010 abgehaltenen…
…zugrunde liegenden Einkommensteuern 2004 bis 2006, ohne Einwendungen gegen die angefochtenen Anspruchszinsen 2006 vorzubringen. Anspruchszinsenbescheide betreffend die Jahre 2004 und 2005 sind nicht ergangen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 205 Abs. 1 BAO sind Differenzbeträge an Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, die sich aus den Abgabenbescheiden…
…oder Gutschriftszinsenbescheid. Soweit sich das Berufungsvorbringen auf den Inhalt der Abgabenbescheide betreffend Einkommensteuer 1999-2006 bezieht, wobei die Zurechnung von nicht erklärten Einnahmen bestritten wird, war dieser Einwand nicht geeignet, die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Anspruchszinsen in Frage zu stellen. Darüber hinaus wurden jedoch Gründe…
…die Bestimmung des § 248 BAO zu verweisen. Insoweit besteht im Haftungsverfahren eine Bindungswirkung an den Bescheid über die Festsetzung der Körperschaftsteuervorauszahlungen für das Jahr 2011 und es hätten derartige Einwendungen nur in einem Berufungsverfahren gegen den zugrundeliegenden Abgabenbescheid geltend gemacht werden können. Gemäß § 7 Abs…
…rechtmäßig, wenn die zugrunde liegende Abgabenfestsetzung sachlich unrichtig ist. Die Einwendungen des Bw gegen die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenbescheide betreffend unrichtiger Annahme einer Einzelfirma, gehen ins Leere, da die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Verfahren betreffend die Festsetzung von Säumniszuschlägen nicht zu prüfen ist. Sollten…
…unrichtig ist. Die Einwendungen des Bw gegen die den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenbescheide betreffend unrichtiger Annahme einer Einzelfirma, einer vorliegenden Verfassungswidrigkeit bzw. der bereits eingetretenen Verjährung gehen ins Leere, da die Richtigkeit der Abgabenfestsetzung im Verfahren betreffend die Festsetzung von Säumniszuschlägen nicht zu prüfen ist…