Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. September 2007 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…Körperschaftsteuer für das Jahr 2001 eine Nachforderung gegenüber den entrichteten Vorauszahlungen in Höhe von 32.225,17 € ergeben hatte. Die sowohl gegen den zugrunde liegenden Körperschaftsteuerbescheid als auch gegen den Anspruchszinsenbescheid erhobene Berufung enthält ausschließlich Einwendungen in Bezug auf die sachliche Richtigkeit der Körperschaftsteuerfestsetzung…
…Abgabenfestsetzungen nicht im Haftungsverfahren als relevant erweisen. Weiters ergibt sich daraus, dass Rahmen der Entscheidung über die Berufung gegen den Abgabenanspruch auch zu überprüfen sein wird, ob sich die Buchhaltungsunterlagen bei der vom Bw. genannten steuerlichen Vertreterin befinden. Die diesbezüglichen Einwendungen konnten der Berufung gegen…
…die im Abgabenrecht selbst und damit in der Abgabenfestsetzung ihren Grund haben. Derartigen (vermeintlichen) Mängeln ist im Wege einer Berufung - eine solche wurde vom Bw auch ergriffen - gegen den Abgabenfestsetzungsbescheid zu begegnen. Wenngleich Einwendungen gegen Abgabenfestsetzungen somit im Nachsichtsverfahren nicht mehr mit Erfolg erhoben werden…
…1020 Wien, Praterstr. 33, vom 18. September 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20. August 2008 betreffend Anspruchszinsen (§ 205 BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 20. August 2008 erging ein Bescheid…
…dient auch nicht der nachprüfenden Kontrolle dieser Verfahren. Die auch im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Unabhängigen Finanzsenat vorgetragenen Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung nach einer abgabenrechtlichen Prüfung konnten im Rechtsmittelverfahren hinsichtlich der Abweisung eines Nachsichtsansuchens keine Berücksichtigung finden. Die Abgabenfestsetzung ist in Rechtskraft erwachsen…
…verstehen, die im Bereich der Einhebung liegen und nicht auch solche, die in der Abgabenfestsetzung ihren Grund haben. Letztgenannten Mängeln ist in dem Bereich zu begegnen, in dem sie entstanden sind, nämlich im Festsetzungsverfahren und in den gegen die Festsetzung möglichen Rechtszügen (Stoll, BAO, 2421…
…1010 Wien, Johannesgasse 16, vom 31. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 16. Jänner 2012 und den Bescheid vom 17. Jänner 2012 betreffend Ablauf der Aussetzung der Einhebung (§ 212a BAO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
…Nachforderungszinsen (§ 205), soweit nachträglich dieselbe Abgabe betreffende Gutschriftszinsen festgesetzt werden. Der Bestreitung des Säumniszuschlages aus dem Grunde, dass gegen die dem Säumniszuschlag zugrunde liegende Abgabenfestsetzung eine Berufung eingebracht worden sei, ist zu entgegnen, dass nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 24.11.1993, 90…
…BAO dient nicht dazu, das Ergebnis rechtskräftiger Abgabenfestsetzungen durch Nachholung von Vorbringen deren rechtzeitige Geltendmachung versäumt wurde, zum umgehen (VwGH 15.4.1988, 85/17/0062). Das Parteienvorbringen beschränkt sich auf Einwendungen zur Abgabenfestsetzung, die im gegenständlichen Verfahren nicht von Relevanz sind. Da keine offenen…
…strittigen Verrechnungsvorganges vorliegt. Materielle Einwendungen gegen eine Abgabenfestsetzung sind nicht als Rechtsgrundlage für die Erlassung eines Abrechnungsbescheides heranzuziehen. Der Antrag war daher- wenn auch nicht wegen res judicata, sondern wegen fehlender Anspruchsberechtigung- zurückzuweisen und der Berufung konnte somit kein Erfolg beschieden sein. Wien, am 4…
…96 fest, da die Abgabenschuldigkeiten nicht innerhalb der dafür zur Verfügung stehenden Fristen entrichtet wurde. In den dagegen eingebrachten Berufungen wendet sich der Berufungswerber (Bw) im Wesentlichen gegen Rechtmäßigkeit der den Säumniszuschlägen zugrunde liegenden Abgabenfestsetzungen. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren…
…in dem die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind (VwGH 23.5.1990, 89/13/0250). Im Haftungsverfahren besteht aber eine Bindung an die im Bemessungsverfahren ergangenen Abgabenbescheide. Der nach Abgabenvorschriften Haftungspflichtige kann gemäß § 248 BAO unbeschadet der Einbringung einer Berufung gegen seine Heranziehung zur…
…die Abgabenfestsetzung selbst betreffenden Verfahren vorzutragen sind, wie (neben § 257) besonders deutlich § 248 BAO zeigt, der unbeschadet des Rechtes, gegen die Haftungsinanspruchnahme zu berufen, das Recht des Haftungspflichtigen vorsieht, auch gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch Berufung einzulegen. Daraus geht klar hervor, dass sich Einwendungen…
…Rechtes zur Abgabenfestsetzung zulässt. Abgabenrechtliche Haftungen haben keinen bescheidakzessorischen Charakter (vgl. z. B. VwGH 21.3.1995, 94/14/0156). Die Frage, ob der Haftungsinanspruchnahme ein rechtswirksamer Abgabenbescheid vorangegangen ist, ist allerdings dann von Bedeutung, wenn der Haftungsschuldner - wie im vorliegenden Fall - Einwendungen gegen den…
…gegen den Abgabenanspruch oder gegen die Höhe der Abgabe richten, sind im Veranlagungsverfahren mit Berufung gegen den Abgabenbescheid geltend zu machen und können gemäß §§ 12 und 13 AbgEO nicht mehr erhoben werden, sodass sie im Vollstreckungsverfahren nicht mehr zu prüfen sind. Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung…
…Die weiteren Berufungsausführungen betreffen ausschließlich Einwendungen gegen die Abgabenfestsetzung. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 19.10.2011 abgewiesen und dies damit begründet, dass die Säumniszuschlagspflicht nur den Bestand einer formellen Abgabenzahlungsschuld voraussetze, die nicht rechtzeitig entrichtet werde. Einer gegen den Bemessungsgrundlagenbescheid eingebrachte Berufung komme…
…Sollte der Berufung gegen die Grundlagenbescheide Erfolg beschieden sein, ist eine amtswegige Anpassung der Zinsenvorschreibung vorzunehmen. Die Berufung war spruchgemäß abzuweisen. Informativ wird festgehalten, dass nach der Geschäftsverteilung der Außenstelle Wien die Erledigung der Berufung gegen die Abgabenfestsetzungsbescheid durch einen anderen Senat zu erfolgen hat…
…Berufung eingebracht. In diesem Fall ist zunächst über die Berufung gegen den Haftungsbescheid zu entscheiden, weil von dieser Erledigung die Rechtsmittelbefugnis gegen den Bescheid über den Abgabenanspruch abhängt (VwGH 27.1.2011, 2010/16/0258). Einwendungen des Bw., die sich gegen die Abgabenfestsetzung richten, sind…
…2003) festgesetzt. An diesen Betrag ist das Finanzamt bei der Berechnung der Anspruchszinsen gebunden, weshalb die Einwendungen gegen die Höhe des Nachforderungsbetrages somit nicht mit Berufung gegen den Anspruchszinsenbescheid, sondern nur mit einem Rechtsmittel gegen den zu Grunde liegenden Einkommensteuerbescheid releviert werden können. Diesem Rechtsmittel…