…sohin beizupflichten, dass bei einem Pfändungsbescheid nur die Abgabepflichtigen und der Drittschuldner berufungsberechtigt sind. Behaupten dritte Personen ein Recht auf die gepfändete Forderung, das die Pfändung unzulässig mache, so können sie dieses Recht nicht mittels Berufung gegen die Pfändung, sondern nur mit Widerspruch nach § 14…
…werden die vorstehend gepfändeten Forderungen gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen und an Sie als Drittschuldnerin die Aufforderung gerichtet, die gepfändeten Forderungen bis zur Höhe des oben bezeichneten Gesamtbetrages…
…werden die vorstehend gepfändeten Forderungen gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen und an Sie als Drittschuldnerin die Aufforderung gerichtet, die gepfändeten Forderungen bis zur Höhe des oben bezeichneten Gesamtbetrages…
…werden die vorstehend gepfändeten Forderungen gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen und an Sie als Drittschuldnerin die Aufforderung gerichtet, die gepfändeten Forderungen bis zur Höhe des oben bezeichneten Gesamtbetrages…
…werden die vorstehend gepfändeten Forderungen gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen und an Sie als Drittschuldnerin die Aufforderung gerichtet, die gepfändeten Forderungen bis zur Höhe des oben bezeichneten Gesamtbetrages…
…(in weiterer Folge: Bw.) gegen die A. zustehenden, mit Bescheid vom 25. April 2012 gepfändeten Forderungen in Höhe von € 335.106,95 gemäß § 71 AbgEO der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung zu…
…AbgEO ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Abgabenforderung zur Einziehung überwiesen. Dagegen wendet sich die in offener Frist eingebrachte Berufung vom 30. April 2001, Zeichen: xxxxx. Der Bf. wendet sich gegen die Pfändung einer Geldforderung und gegen das Zahlungsverbot…
…Dienstgeberbeitrag 2007 | 1.500,00 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2008 | 600,00 Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Oktober 2009 gab das Finanzamt der Berufung gegen den Pfändungsbescheid statt und hob den Bescheid auf, da dieser auf dem rechtswidrigen und bereits aufgehobenen Sicherstellungsauftrag vom 22…
…nicht. Eine Beschränkung der Verfügungsgewalt des Treuhänders wirkt nicht im Außenverhältnis gegen Dritte. Das diesbezügliche Vorbringen der Bf. ging somit ins Leere. Gemäß § 14 Abs. 1 AbgEO kann die Vollstreckung auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Vollstreckung…
…hat (erster Anstrich) und die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war (dritter Anstrich). Wer…
…Herausgabeanspruches erlassen. Der Einwand der sichergestellte und sodann gepfändete Geldbetrag gehöre S.M. hätte im gerichtlichen Einspruchsverfahren vorgebracht und in diesem Verfahren geprüft werden müssen. Gegenstand der Prüfung in dem Berufungsverfahren gegen den Pfändungsbescheid ist lediglich die Frage, ob ein vollstreckbarer Abgabenrückstand vorliegt und nicht…
…Zedenten (im gegenständlichen Fall dem Bw.) keine Einwendungen zustehen, da lediglich der Zessionar (diesfalls seine Ehegattin) Exszindierung begehren kann (OGH 10.6.1981, 3 Ob 31, 32/81). Gegen die Exekution kann gemäß § 37 Abs. 1 Exekutionsordnung auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden…
…die erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit rechtskräftig aufgehoben wurde. Aus § 12 AbgEO ergibt sich, dass Einwendungen gegen den Anspruch nur insofern erhoben werden können, als diese auf den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind…
…unstatthaft, doch ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ein Rechtsmittel, soweit damit die gegen den Drittschuldner gemäß § 65 AbgEO erlassenen Bescheide bekämpft werden, zulässig (VwGH 5.4.1989, 88/13/0123). Dem gegenständlichen Pfändungsbescheid liegt ein Rückstandsausweis vom 3. Jänner 2006 zu Grunde, der vollstreckbare…
…Überweisung zur Einziehung ist als Folge der Pfändung anzusehen, wobei die Äußerung zur Drittschuldnererklärung abgewartet wurde. Die Erlassung dieses Bescheides ist daher rechtmäßig erfolgt. Die in der Berufung vorgebrachten Einwendungen gehen ins Leere. Wenn der Bw einwendet, dass die gepfändete Forderung aufgrund einer Gegenforderung infolge…
… 12, 13 (Bestreitung der Vollstreckbarkeit) und 14 (Widerspruch gegen die Vollstreckbarkeit durch eine dritte Person) angeführten Fällen die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Vollstreckungsakte auf Antrag oder von Amts wegen einzustellen 1. wenn der ihr zugrunde liegende Exekutionstitel durch rechtskräftige Entscheidung aufgehoben…
… 12, 13 (Bestreitung der Vollstreckbarkeit) und 14 (Widerspruch gegen die Vollstreckbarkeit durch eine dritte Person) angeführten Fällen die Vollstreckung unter gleichzeitiger Aufhebung aller bis dahin vollzogenen Vollstreckungsakte auf Antrag oder von Amts wegen einzustellen 1. wenn der ihr zugrunde liegende Exekutionstitel durch rechtskräftige Entscheidung aufgehoben…
…abgewiesen. 3) Der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag wird dahin stattgegeben, dass die Sicherstellung auf die haftungsgegenständliche Umsatzsteuer 11/2007 in Höhe von 838.610,61 € eingeschränkt wird. Im Übrigen wird die Berufung als unbegründet abgewiesen. 4) Die im Pfändungsbescheid mit einem Betrag von 869…
…über seine Forderung sowie über das für dieselbe etwa bestellte Pfand und insbesondere die Einziehung der Forderung zu untersagen (Verfügungsverbot). Wird auf eine Geldforderung Vollstreckung geführt, die dem Abgabenschuldner wider die Republik Österreich oder gegen eine juristische Person des öffentlichen Rechts gebührt, so ist gemäß …
…Abs. 1 AbgEO seine bezüglichen Einwendungen beim Finanzamt (§ 12 Abs. 2) geltend zu machen. Die Bestimmungen des § 12 Abs. 3 und 4 AbgEO finden sinngemäß Anwendung (Abs. 2). Gegen die Vollstreckung kann gemäß § 14 Abs. 1 AbgEO auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden…