…sohin beizupflichten, dass bei einem Pfändungsbescheid nur die Abgabepflichtigen und der Drittschuldner berufungsberechtigt sind. Behaupten dritte Personen ein Recht auf die gepfändete Forderung, das die Pfändung unzulässig mache, so können sie dieses Recht nicht mittels Berufung gegen die Pfändung, sondern nur mit Widerspruch nach § 14…
…werden die vorstehend gepfändeten Forderungen gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen und an Sie als Drittschuldnerin die Aufforderung gerichtet, die gepfändeten Forderungen bis zur Höhe des oben bezeichneten Gesamtbetrages…
…Behörde. D. Die Forderung stehe in evidentem Widerspruch zu Artikel 17 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union Gegenstand dieses Erkenntnisses ist ausschließlich die Beschwerde gegen den Pfändungsbescheid vom 18. Dezember 2018. Einwendungen die sich gegen den Abgabenanspruch oder die Höhe der Abgabe richten, sind…
…Z2) des Bf der Republik Österreich gemäß § 71 AbgEO ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Abgabenforderung zur Einziehung. Mit Eingabe vom 07.06.2018 beantragte der Bf, den ihm von seinem O-Konto am 25.5.2018 gepfändeten Betrag…
…werden die vorstehend gepfändeten Forderungen gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen und an Sie als Drittschuldnerin die Aufforderung gerichtet, die gepfändeten Forderungen bis zur Höhe des oben bezeichneten Gesamtbetrages…
…werden die vorstehend gepfändeten Forderungen gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen und an Sie als Drittschuldnerin die Aufforderung gerichtet, die gepfändeten Forderungen bis zur Höhe des oben bezeichneten Gesamtbetrages…
…werden die vorstehend gepfändeten Forderungen gemäß § 71 Abgabenexekutionsordnung der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung überwiesen und an Sie als Drittschuldnerin die Aufforderung gerichtet, die gepfändeten Forderungen bis zur Höhe des oben bezeichneten Gesamtbetrages…
…(in weiterer Folge: Bw.) gegen die A. zustehenden, mit Bescheid vom 25. April 2012 gepfändeten Forderungen in Höhe von € 335.106,95 gemäß § 71 AbgEO der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Forderung zur Einziehung zu…
…Beschwerdeführer (Bf) angeblich gegen die I-GmbH zustehenden beschränkt pfändbaren Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis oder sonstigen Bezüge im Sinne des § 290a EO gemäß § 65 AbgEO und überwies sie gemäß § 71 AbgEO der Republik Österreich ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der…
…AbgEO ohne Beeinträchtigung früher erworbener Rechte dritter Personen bis zur Höhe der vollstreckbaren Abgabenforderung zur Einziehung überwiesen. Dagegen wendet sich die in offener Frist eingebrachte Berufung vom 30. April 2001, Zeichen: xxxxx. Der Bf. wendet sich gegen die Pfändung einer Geldforderung und gegen das Zahlungsverbot…
…cit. Wäre dies der Fall, könnte im Falle einer gleichzeitigen Zustellung von Sicherstellungs- und Pfändungsbescheid kein wirksames Rechtsmittel gegen eine die Existenz des Steuerpflichtigen bedrohende Pfändung ergriffen werden. Der Steuerpflichtige hätte lediglich die Möglichkeit, in einem vermutlich jahrelangen Verfahren die Feststellung der Rechtswidrigkeit zu erreichen…
…Dienstgeberbeitrag 2007 | 1.500,00 | Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag 2008 | 600,00 Mit Berufungsvorentscheidung vom 6. Oktober 2009 gab das Finanzamt der Berufung gegen den Pfändungsbescheid statt und hob den Bescheid auf, da dieser auf dem rechtswidrigen und bereits aufgehobenen Sicherstellungsauftrag vom 22…
…von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Wäre mit der Verzögerung der Geltendmachung der gepfändeten Forderung oder des gepfändeten Anspruches eine Gefährdung der Einbringlichkeit oder der Verlust von Regressrechten gegen dritte Personen verbunden, so kann die Überweisung zur Einziehung ausgesprochen werden…
…nicht. Eine Beschränkung der Verfügungsgewalt des Treuhänders wirkt nicht im Außenverhältnis gegen Dritte. Das diesbezügliche Vorbringen der Bf. ging somit ins Leere. Gemäß § 14 Abs. 1 AbgEO kann die Vollstreckung auch von einer dritten Person Widerspruch erhoben werden, wenn dieselbe an einem durch die Vollstreckung…
…die jeweiligen Drittschuldner gerichteten Pfändungbescheide, wurden der Beschwerdeführerin erst gemeinsam mit den Beschwerdevorentscheidungen vom 29.8.2025 übermittelt). Die Beschwerden gegen die beiden Verfügungsverbote waren daher als unzulässig zurückzuweisen. Lediglich der Vollständigkeit halber ist festzuhalten, dass in diesen Beschwerden ausschließlich Einwendungen gegen die inhaltliche Richtigkeit…
…hat (erster Anstrich) und die Personen, welche die betreffende Ware erworben oder im Besitz gehabt haben, obwohl sie in dem Zeitpunkt des Erwerbs oder Erhalts der Ware wussten oder vernünftigerweise hätten wissen müssen, dass diese vorschriftswidrig in das Zollgebiet verbracht worden war (dritter Anstrich). Wer…
…Anliegen, doch berechtigt dies nicht, Personen mit Haftungen zu belasten, die materiell nicht Steuerschuldner sind. Die in Prüfung gezogene Bestimmung beruht auf unsachlichen Gründen, sie verstößt damit gegen den Gleichheitsgrundsatz (Art 7 B-VG), Sie war als verfassungswidrig aufzuheben." Bezogen auf diesen Fall: Erstens, wenn…
…GmbHs). Aus den seitens der Bf. vorgelegten Unterlagen bzw. erhobenen Einwendungen ergibt sich Folgendes: Am 1. Juni 2006 stellte das Finanzamt Wien 21/22 folgende Bescheinigung aus: Es wird bescheinigt, dass gegen ***D*** HANDELS GMBH, Anschrift Am Krautgarten 2/1, 1220 Wien, gegenwärtig keine…
…dieser erst durch die Ermittlungen im "Betrugsverfahren ***2***" bekannt geworden sei. Mittels daraufhin ergangener Vorhaltsbeantwortung gestand der BF ein, dass er seine Online-Zugangsdaten für seinen FinanzOnline-Account an dritte Personen weitergegeben habe, die für ihn die Veranlagung in den Jahren 2009-2012 durchgeführt haben…
…von Ansprüchen auf Herausgabe und Leistung beweglicher körperlicher Sachen vorgenommen werden. Wäre mit der Verzögerung der Geltendmachung der gepfändeten Forderung oder des gepfändeten Anspruches eine Gefährdung der Einbringlichkeit oder der Verlust von Regressrechten gegen dritte Personen verbunden, so kann die Überweisung zur Einziehung ausgesprochen werden…