…gesamt € 2.199,71, die Rechtmäßigkeit des bereits vor diesen Zahlungen ausgestellten Exekutionstitels wie auch die Zulässigkeit der darauf basierenden Vollstreckungshandlung vom 2. Dezember 2003 blieben davon aber unberührt. In der am 8. Jänner 2004 gegen den Zahlungserleichterungsabweisungsbescheid vom 15. Dezember 2003 erhobenen Berufung…
…usw.. Aus § 12 AbgEO ergibt sich, dass Einwendungen gegen den Anspruch nur insofern erhoben werden können, als diese auf den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Dies gilt z.B. dann wenn nach…
…des Exekutionstitels nicht entsprechen, muss der Antrag als eine Einwendung nach § 13 AbgEO in Behandlung genommen und hierüber mit Bescheid abgesprochen werden (vgl. VwGH 25.3.2004, 2002/16/0266). Durch die Bestimmung des § 13 AbgEO wird dem Vollstreckungsschuldner u.a. die Möglichkeit eingeräumt, gegen…
…Auer, Rechtsanwälte in 4600 Wels, Bauernstraße 9, vom 24. Juli 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels vom 6. Juli 2007, Zl. 111, betreffend Einwendungen gegen die Durchführung der Vollstreckung gemäß § 13 AbgEO nach der am 18. Mai 2010 in 4020 Linz, Bahnhofplatz 7…
…des Exekutionstitels nicht entsprechen, muss der Antrag als eine Einwendung nach § 13 AbgEO in Behandlung genommen und hierüber mit Bescheid abgesprochen werden (vgl. VwGH 25.3.2004, 2002/16/0266). Durch die Bestimmung des § 13 AbgEO wird dem Vollstreckungsschuldner u.a. die Möglichkeit eingeräumt, gegen…
…des Dritten, dem gegenüber der Schuldner diesen Anspruch hätte, werde durch eine solche Exekution nicht geändert, sodass ihm keine andere Einwendung als jene zustünde, die er auch sonst gegen den in Exekution gezogenen Anspruch erheben könnte. Der Bw. widersprach der Rechtsansicht des Finanzamtes, dass ein…
…wurde. Aus § 12 AbgEO ergibt sich, dass Einwendungen gegen den Anspruch nur insofern erhoben werden können, als diese auf den Anspruch aufhebende oder hemmende Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Dies gilt z.B. dann wenn nach…
…beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. § 12 AbgEO handelt somit von Einwendungen, die gegen den zu vollstreckenden Abgabenanspruch erhoben werden dürfen, wenn zeitlich nach Ausstellung des Rückstandsausweises Umstände eingetreten sind, die den Abgabenanspruch aufheben. Zu den Einwendungen, die…
…II. Gegen den Anspruch können im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens gemäß § 12 Abs. 1 AbgEO nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Die Einwendungen sind…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 22. Oktober 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 18. September 2007 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO, § 71 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene…
…dass die Abgabenschuld vollstreckbar geworden ist (Vollstreckbarkeitsklausel). Der Rückstandsausweis ist Exekutionstitel für das finanzbehördliche und gerichtliche Vollstreckungsverfahren. Gemäß § 12 Abs. 1 AbgEO können gegen den Anspruch im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen…
…Eine gesetzwidrig oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit ist vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag des Abgabenschuldners aufzuheben (§ 15 Abs. 2 AbgEO). Das Anbringen war als eine Einwendung nach § 13 AbgEO in Behandlung zu nehmen und darüber bescheidmäßig…
…AbgEO kommen als Exekutionstitel für die Vollstreckung von Abgabenansprüchen die über Abgaben ausgestellten Rückstandsausweise in Betracht. Rückstandsausweise bilden als Exekutionstitel die Grundlage der finanzbehördlichen und gerichtlichen Vollstreckung. Sie sind öffentliche Urkunden über Bestand und Vollstreckbarkeit von Abgabeschulden, nicht aber Bescheide. Über Einwendungen gegen die Rechtmäßigkeit…
…konstitutiv". Einwendungen gegen die bisherigen Forderungen könnten gegen die festgestellte Verbindlichkeit nicht mehr erhoben werden ('Bereinigungswirkung) (Koziol/ Weiser, Bürgerliches Recht, Band II, Seite 100). Durch die gegenständliche Forderungsverzichtserklärung hätten die Parteien keinen neuen Rechtsgrund geschaffen. Einwendungen aus dem Kreditvertrag, insbesondere die Einwendung des Irrtums stünden…
…§ 12 Abs. 1 AbgEO Einwendungen gegen den Anspruch bzw. beantragte die Einstellung der Vollstreckung. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Bw nach Entstehung dieses Exekutionstitels am 12. März 2003 ordnungsgemäß und fristgerecht Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben habe, wodurch für den geltend gemachten…
… 4 angeführten Exekutionstitel die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt wird; 3. wenn gemäß § 16 die Einstellung beantragt wird; 4. wenn gemäß §§ 12 oder 13 Einwendungen erhoben werden; 5. wenn gegen einen Vorgang des Vollstreckungsvollzuges Beschwerde geführt wird und für…
…Daher habe auch keine Unzulässigkeit der Vollstreckung geltend gemacht werden können, weshalb auch für eine stattgebende Erledigung überhaupt kein Raum geblieben sei. Da im Erstansuchen überhaupt keine Einwendungen gegen die Durchführung der Vollstreckung geltend gemacht worden seien, wäre darüber auch nicht abzusprechen gewesen. Da nach…
…vom 20. und 21. Juli 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Waldviertel vom 22. Juni 2010 betreffend Pfändung einer Geldforderung (§ 65 AbgEO) und Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Mit Bescheid…
…1 AbgEO können gegen den Anspruch im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese sich auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die - anders als im streitgegenständlichen Fall - erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Gem…
…1 AbgEO können gegen den Anspruch im Zuge des finanzbehördlichen Vollstreckungsverfahrens nur insofern Einwendungen erhoben werden, als diese sich auf den Anspruch aufhebenden oder hemmenden Tatsachen beruhen, die - anders als im streitgegenständlichen Fall - erst nach Entstehung des diesem Verfahren zugrunde liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. Gem…