Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf vom 21. Oktober 2011 betreffend Einstellung der Vollstreckung (§ 16 AbgEO) entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Mit Eingabe…
…verfassungswidrig sei. Das Storno sei bei der Bank nicht mehr durchgeführt worden, daher werde gebeten, den Betrag zurückzuzahlen. Am 14. März 2011 erging ein Bescheid über die Einstellung der Vollstreckung, damit wurde die mit Bescheid vom 3. März 2011 durchgeführte Vollstreckung durch Pfändung gemäß § 16…
…den Abgabenanspruch aufheben (zB Zahlung) oder seine Geltendmachung hemmen (zB Stundungsbewilligung). Die Einstellung nach § 13 AbgEO betrifft Fälle, in denen die Vollstreckbarkeit bestritten oder behauptet wird, dass das Finanzamt auf die Einleitung der Vollstreckung überhaupt oder für eine einstweilen noch nicht abgelaufene Frist verzichtet hat. …
…Der beantragten Einstellung der Vollstreckung nach § 12 iVm § 16 Abs. 2 AbgEO konnte daher zu Recht nicht entsprochen werden. Informativ wird mitgeteilt, dass die monierten Umsatzsteuergutschriften zwischenzeitig gebucht wurden und sich die der Zahlungsaufforderung zu Grunde liegende Umsatzsteuer 04/2008 ohnehin nicht mehr im Rückstand…
…vom 25. Mai 2004, welcher bereits über die aushaftenden € 92.031,69 ausgestellt und dem Vollstreckungseinstellungsbescheid vom 29. Dezember 2004 zugrunde gelegt worden sei. Da somit der Rückstand seit rechtskräftiger Einstellung der Vollstreckung per 29. Dezember 2004 unverändert - wie im Rückstandsausweis vom 25. Mai…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des A, in B, vom 17. Oktober 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Stadt vom 14. Juli 2011 betreffend Abweisung eines Antrages auf Berichtung eines Rückstandsausweises und Einstellung des Vollstreckungsverfahrens nach der am 4. Dezember 2013…
…Tz 4). Der Erlassung eines weiteren Bescheides in dieser Sache steht somit das Hindernis der durch die Berufungsentscheidung vom 30. November 2000, RV/65-10/00, bereits entschiedenen Sache entgegen. Mangels Geltendmachung geänderter tatsächlicher Verhältnisse im nochmaligen Antrag auf Einstellung der Vollstreckung gemäß § 16 AbgEO…
…Aufschiebung und Einstellung der Exekution statt zu geben und dem Bw. einen Betrag von € 3.171,24 an Kosten zuzusprechen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 16 Abs.1 AbgEO ist außer in den in den §§ 12 bis 14 angeführten Fällen die Vollstreckung unter…
…auf Einstellung der Exekution und Überweisung des Sparbuchrealisates samt Zinsen ab. Begründend wurde ausgeführt, dass die Voraussetzungen des § 16 Abs. 1 Z 5 AbgEO nicht vorlägen, da das Finanzamt weder auf den Vollzug der bewilligten Exekution verzichtet hätte noch von der Fortsetzung des Vollstreckungsverfahrens abgestanden…
…auf einen der im § 4 angeführten Exekutionstitel die Wiederaufnahme des Verfahrens oder die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt wird; 3. wenn gemäß § 16 die Einstellung beantragt wird; 4. wenn gemäß §§ 12 oder 13 Einwendungen erhoben werden; 5. wenn gegen einen Vorgang des Vollstreckungsvollzuges Beschwerde…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Berufungswerberin vom 21. April 2009 und vom 17. Mai 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17 vom 7. April 2009 und vom 6. Mai 2009 betreffend Verfügungsverbot (§ 65 Abs. 1 AbgEO) sowie Einstellung der Vollstreckung (…
…dem in der zitierten Bestimmung angeführten Zeitraum (erstmals) bekannt wurden (vgl. VwGH 20.9.2001, 98/15/0193), erfolgte die Erlassung des Vollstreckungsbescheides zu Recht, zumal die Einstellung der betrieblichen Tätigkeit und Veräußerung des gesamten Vermögens schon alleine geeignet erscheinen, die Annahme der Gefährdung zu…
…AbgEO ist eine gesetzwidrige oder irrtümlich erteilte Bestätigung der Vollstreckbarkeit vom Finanzamt, das den Exekutionstitel ausgestellt hat, von Amts wegen oder auf Antrag desAabgabenschuldners aufzuheben. Mit diesem Antrag kann der Antrag auf Einstellung oder Aufschiebung der Vollstreckung verbunden werden. Die Aufschiebung der Vollstreckung kann gemäß …
…Verwaltungsgerichtshofes hat der Abgabenpflichtige keinen Rechtsanspruch darauf, welche von mehreren zulässigen Vollstreckungsmaßnahmen die Abgabenbehörde ergreift (VwGH vom 14.11.1990, 87/13/0012). Auch die angebotenen Forderungsabtretungen sowie die am 20. Juni 2003 eingezahlten € 5,00 waren nicht geeignet, eine Einstellung der Vollstreckung zu…
…2 BAO. Der Dw. habe im Schriftsatz vom 24. November 2006 auch die Einstellung der Vollstreckung gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 AbgEO und die Aufschiebung derselben nach § 18 Z 3 und 4 AbgEO beantragt, weil erwiesenermaßen Einwendungen erhoben und die Einstellung beantragt worden sei…
…§ 12 Abs. 1 AbgEO Einwendungen gegen den Anspruch bzw. beantragte die Einstellung der Vollstreckung. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die Bw nach Entstehung dieses Exekutionstitels am 12. März 2003 ordnungsgemäß und fristgerecht Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof (VwGH) erhoben habe, wodurch für den geltend gemachten…
…der gegenständlichen Berufung. Mit Bescheid vom 30.11.2010 stellte das Finanzamt die mit Bescheid vom 18.3.2010 angeordnete Forderungspfändung ein, und wies darauf hin, dass diesbezüglich aufgelaufene und bereits festgesetzte Kosten des Vollstreckungsverfahrens (§ 26 AbgEO) unberührt blieben, weil die Gründe für die Einstellung…
…wurden. Eine Einstellung der Vollstreckung, wie von der Bw in der Berufung beantragt kommt daher nicht in Betracht. Zur Berufung gegen das im Zuge der Pfändung einer Geldforderung gegenüber dem Arbeitgeber der Bw gegen sie erlassenen Verfügungsverbots, ist auf die grundsätzliche Unzulässigkeit der dagegen erhobenen…
…Begehren kann aber kein Erfolg beschieden sein, weil nur die Einstellung der Vollstreckung zur Aufhebung der bis zu diesem Zeitpunkt durchgeführten Vollstreckungshandlungen und damit zur Auflassung der erworbenen Pfandrechte führt. Die Einstellungsgründe sind im Gesetz taxativ aufgezählt. Auf den Berufungsfall trifft keiner der in den §…
…unabhängigen Finanzsenat über. § 26 Abs. 1 AbgEO lautet: Der Abgabenschuldner hat für Amtshandlungen des Vollstreckungsverfahrens nachstehende Gebühren zu entrichten: a) Die Pfändungsgebühr anlässlich einer Pfändung im Ausmaß von 1% vom einzubringenden Abgabenbetrag; wird jedoch an Stelle einer Pfändung lediglich Bargeld abgenommen, dann nur 1% vom…