…in AdresseX beim Postamt 1120 Wien hinterlegt. Mit Beginn der Abholfrist laut Rückschein am 12. April 2010 wurde der Beginn der Einspruchsfrist ausgelöst und endete somit die Monatsfrist am 12. Mai 2010. Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung als in dem…
…2009 hat das Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr als Finanzstrafbehörde erster Instanz den Antrag des Beschwerdeführers (Bf.) vom 15. April 2009 auf Bewilligung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Einspruchsfrist gegen die Strafverfügung der bezeichneten Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 1. Oktober 2008…
…Briefträger mit dem Begriff Postbeamter verwechsle, verzichtet werden. Über den gleichzeitig gestellten Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand und das in diesem Zusammenhang gebrachte Vorbringen hat die Finanzstrafbehörde 1. Instanz bereits zuständigkeitshalber abgesprochen. Da die Einspruchsfrist gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG ein Monat beträgt…
…einem Monat auszuübende Einspruchsrecht gegen die Strafverfügung. Die in die Muttersprache übersetzte Strafverfügung wurde dem Bf. am 7.10.2005 mit internationalem Rückschein zugestellt. Die Einspruchsfrist währte daher gemäß §§ 56 Abs.2 und Abs.3 und 145 Abs.1 FinStrG bis zum Ablauf des 7…
…einem Monat auszuübende Einspruchsrecht gegen die Strafverfügung. Die in die Muttersprache übersetzte Strafverfügung wurde der Bf. am 7.10.2005 mit internationalem Rückschein zugestellt. Die Einspruchsfrist währte daher gemäß §§ 56 Abs.2 und Abs.3 und 145 Abs.1 FinStrG bis zum Ablauf des 7…
…einem Monat auszuübende Einspruchsrecht gegen die Strafverfügung. Die in die Muttersprache übersetzte Strafverfügung wurde dem Bf. am 7.10.2005 mit internationalem Rückschein zugestellt. Die Einspruchsfrist währte daher gemäß §§ 56 Abs.2 und Abs.3 und 145 Abs.1 FinStrG bis zum Ablauf des 7…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 3, HR Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen F.S., (Bf.) über die Beschwerde des Beschuldigten, vom 31. Dezember 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel als Finanzstrafbehörde erster…
…dieses Monats. ....") auf den letzten Tag des Kalendermonates April 2006 verschoben habe. Wenn man überdies davon ausgehe, dass, so wie nach der Rechtslage bis 1996/1997, die gegenständliche Einspruchsfrist "spätestens am 2. Werktag nach dem Verfallstag", somit am 19. April 2006, geendet habe, betrage die…
…Oktober 2012 geendet habe. Laut Aktenlage sei der gegenständliche Einspruch am 31. Oktober 2012 und somit außerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist eingebracht worden, sodass spruchgemäß zu entscheiden und der gegen die Strafverfügung vom 19. September 2012 erhobene Einspruch (als verspätet) zurückzuweisen gewesen sei. Gegen diesen Bescheid…
…Strafverfügung durch Hinterlegung mit Beginn der Abholfrist am 18. September 2012 gemäß Zustellgesetz zugestellt worden sei. Die Einspruchsfrist ende daher mit 18. Oktober 2012. Spätestens zu diesem Zeitpunkt hätte der Einspruch zur Post gegeben werden müssen, da die Tage des Postlaufs zu Gunsten des Einspruchswerbers…
…Jänner 2006, SN 046-2005/00425-001, betreffend die (Abweisung des Antrages auf) Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich der Versäumnis einer Einspruchsfrist gegen eine Strafverfügung gemäß § 167 Finanzstrafgesetz (FinStrG), zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 4. Jänner…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. August 2003, GZ. 100/46827/2003-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der X-GmbH, gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Wien vom 4. August 2003, GZ. 100/46828/2003-4, betreffend Zollschuld, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 lit. b Bundesabgabenordnung (BAO) als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Wien 7, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen LX, XYZ, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung des Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Stb, vom 12. Dezember 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 13. November 2012 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer 2011 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt…
…Jänner 2007 wurde die Berufung (Einspruch) gegen die Strafverfügung zurückgewiesen, da der Einspruch nicht fristgerecht eingebracht worden sei. Die Einspruchsfrist sei gemäß § 145 Abs. 1 FinStrG bereits am 28. Dezember 2006 (Beginn der Einspruchsfrist 28. November 2006) abgelaufen gewesen. Gegen diesen Bescheid wurde mit Eingabe…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates 8, Hofrat Dr. Josef Lovranich, in der Finanzstrafsache gegen MW, zu Recht erkannt: Die Beschwerde gegen den Bescheid über die Einleitung eines Finanzstrafverfahrens gemäß § 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) des…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des DX, vom 20. Oktober 2002 gegen die Berufungsvorentscheidung des Hauptzollamtes Linz vom 1. Oktober 2001, GZ. 500/07139/1/2001/51, betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit…
BescheidDer unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., vertreten durch Dr. Peter Schütz, gegen den Bescheid (Berufungsvorentscheidung) des Hauptzollamtes Wien vom 26. Mai 1999, GZ. betreffend Zollschuld 1999, entschieden: Die Beschwerde wird gemäß § 273 Abs. 1 Buchstabe b Bundesabgabenordnung (BAO) als verspätet zurückgewiesen. Rechtsbehelfsbelehrung…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Adr1, vertreten durch Herrn Stb., Adr2, vom 29. April 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes A. vom 24. März 2010 betreffend Normverbrauchsabgabe für den Zeitraum März 2009 entschieden: Die Berufung wird gemäß § 273 Abs. 1…