…1 Abs. 2) grundsätzlich nicht anzuwenden. Wenn die Beurteilung nach dem Gesamtbild der Betätigung ergibt, dass Liebhaberei vorliegt, dann ist die Verordnung auch in Gewinn(Überschuss)-jahren anzuwenden. Einordnung der Betätigung: Für die Einordnung einer Betätigung unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 bzw. des…
…dar, zumal die Leasingtätigkeit von vornherein nur auf eine begrenzte Zeit (bis zum Ablauf der Grundmietzeit der einzelnen Mobilienleasingverträge) angelegt gewesen sei. Aufgrund der angefallenen Verluste sei der Teilbetrieb "Leasing" einer Liebhabereibetrachtung zu unterziehen, wobei die Betätigung unter den Tatbestand des § 1 Abs. 1 LVO…
…der - am Idealbild eines Zinshauses gemessenen und erwerbswirtschaftlich orientierten - entgeltlichen Überlassung von Gebäuden. Bei der Einordnung der gegenständlichen Vermietungstätigkeit unter den Tatbestand des § 1 Abs. 2 LVO 1993 bzw. § 2 Abs. 3 LVO war insbesondere darauf Bedacht zu nehmen, wie viel Wohnungen einer Vermietung zugeführt…
…umsatzsteuerlich unter den Tatbestand des Art. 135. Abs. 2 lit a) (früher Art. 13 Teil B Buchstabe b Nr. 1) der Sechsten MwSt-RL (= steuerpflichtige Vermietung) einzuordnen. Damit könne keine unecht steuerbefreite Liebhaberei vorliegen, da das Gemeinschaftsrecht für kurzfristige Beherbergung keinen Spielraum für eine…
…als eine unter § 1 Abs. 2 der LVO zu beurteilen sei, und sowohl für einkommensteuerrechtliche als auch für umsatzsteuerrechtliche Zwecke diese dem Tatbestand der Liebhaberei - auf Grund einer besonderen in der Lebensführung begründeten Neigung - des Bw. unterliege. Die Betriebsprüfung teilte diese selbständig ausgeübte Betätigung des…
…wurde von der Stammfassung des § 81 Abs. 1 BAO vorausgesetzt und wird in der geltenden Fassung auch klargestellt.Eine klare Einordnung von Gesellschaften nach bürgerlichem Recht und von Mitunternehmerschaften, die aus einem Geschäftsherrn und einem oder mehreren stillen Gesellschaftern bestehen, unter entweder Personenvereinigungen oder aber…
…die Finanzbehörde unter Ziffer 2 die Behauptung auf, dass jede Betätigung eines Gesellschaftergeschäftsführers den Tatbestand der Einkünfteerzielung nach § 22 Ziffer 2 Teilstrich 2 EStG 88 erfülle, und somit diese Bestimmung als lex spezialis den anderen Einkünftetatbeständen vorangeht. Die Behörde zitiert dabei das Erkenntnis des VwGH…
…2. einen eindeutigen, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inhalt haben und 3. auch zwischen Familienfremden unter den gleichen Bedingungen abgeschlossen worden wären. Auch die Ausführung vertraglicher Vereinbarungen zwischen nahen Angehörigen muss diesen Anforderungen genügen (vgl. mit weiteren Nachweisen das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 1. Juli…
…Merkmale eines Dienstverhältnisses (§ 47 Abs. 2 EStG 1988) und daher de facto auch kein Dienstverhältnis iSd § 47 Abs. 2 EStG 1988 vorliegen. Werde jedoch dem in den ErläutRV zum AbgÄG 1981 zum Ausdruck kommenden Willen des Gesetzgebers gefolgt, so müssten zur Einordnung von Einkünften unter…
…4 Abs. 5 der 6. MwSt-RL um solche, die Einrichtungen des öffentlichen Rechts im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Sonderregelung ausüben. Dies sei der Fall, wenn die Ausübung dieser Tätigkeit das Gebrauchmachen von hoheitlichen Befugnissen umfasse; nicht dazu gehörten Tätigkeiten, die sie unter den gleichen…
…eine gewisse Firmenstruktur repräsentieren zu können. Im Berufungsverfahren ist allein die Frage strittig, ob die von den Gesellschafter-Geschäftsführern für ihre Tätigkeit bezogenen Vergütungen rechtlich als Einkünfte im Sinne des § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 zu qualifizieren sind. Gemäß § 41 Abs. 1 des…
…den Gast erkennbare Weise als eigene Unternehmerinnen auftraten, ist allerdings aufgrund der nachfolgenden Sachverhaltselemente zu verneinen. Aus der Niederschrift vom 21.1.2009 geht hervor, dass eine strikte Einordnung der Damen in den Geschäftsbetrieb des Abgabepflichtigen vorlag (Regelungen über Preis, Inkasso, Modalitäten der Verrechnung des…
…letztlich den Eigentümern der Einkaufszentren vermittelt habe. Weshalb die aus einer solchen Betätigung resultierenden Einkünfte dem Tatbestand des § 23 Z 1 EStG 1988 nicht zu subsumieren wären, mache der UFS als belangte Behörde nicht einsichtig. Soweit die belangte Behörde die von ihr vorgenommene Würdigung des…
…eine unternehmerische Betätigung sowohl zur Erzielung von Einkünften iSd. § 23 EStG begründet sei. Es liege also auch die Unternehmereigenschaft gem. § 2 UStG vor. Die Verpflichtung zur Abgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung hätte nicht bestanden, in dem einerseits die Summe der Umsätze gem. § 1 Abs.1 Z.1…
…Tatbestand nichtselbständiger Einkünfte des § 25 Abs. 1 Z 1 lit. b EStG erfüllt ist. Tatbestandsmerkmal dieser Bestimmung ist einerseits, dass die Verpflichtung, den Weisungen eines anderen zu folgen, auf Grund gesellschaftsvertraglicher Sonderbestimmung fehlt. Diese Bestimmung geht auf die im wesentlichen wortgleiche Bestimmung des § 25 Abs…
…1994 gilt eine als Liebhaberei iSd § 1 Abs 2 L-VO eingestufte Betätigung nicht als unternehmerische Tätigkeit (Abschnitt II, L-VO, § 6). In richtlinienkonformer Auslegung ist diese Vorschrift als unechte Umsatzsteuerbefreiung mit Vorsteuerausschluss anzusehen. Da die Annahme von Liebhaberei nach den vorstehenden Erwägungen des Senates…
…vom Abs. 1 auch für buchführende Betriebe, bei denen die Wertveränderungen von Grund und Boden außer Ansatz bleiben. | 4195 Werden forstwirtschaftlich genutzte Flächen veräußert, hat auch der Pauschalierte den Gewinn aus dieser Veräußerung neben dem laufenden Gewinn anzusetzen. Das Recht des Steuerpflichtigen, einen entsprechenden…
…er von Amtswegen erlassen wird, eine Begründung zu enthalten. Es hat neben den Feststellungen im Tatsachenbericht, also den Sachverhaltsannahmen auf Grund der Ergebnisse des Beweisverfahrens, der Bescheid insbesondere zum Ausdruck zu bringen, unter welchem Tatbestand der Sachverhalt subsumiert worden ist. Aus der Begründung hat weiters…
…2 des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) lohnsteuerpflichtig ist. Gemäß § 4 Abs 4 Z 1 ASVG stehen den Dienstnehmern im Sinne dieses Bundesgesetzes Personen gleich, die sich auf Grund freier Dienstverträge auf bestimmte oder unbestimmte Zeit zur Erbringung von Dienstleistungen verpflichten, und zwar für einen Dienstgeber unter…
…Bw. fand im Jahre 2005 eine den Zeitraum 1. Jänner 2001 bis 31. Dezember 2004 umfassende Lohnsteuerprüfung statt. Dabei stellte der Prüfer fest, dass die von der Bw. an den wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführer zur Auszahlung gebrachten Gehälter als Arbeitslohn im Sinne des § 41 Abs…