…Mai 2004 betreffend Körperschaftsteuer für die Jahre 1999 bis 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind den als Beilage angeschlossenen Berechnungsblattblättern (in Euro) zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe…
die ARGE oder andere Mieter das Haus ohne Bettwäsche und Handtücher vermietet worden sei, lassen sich nicht entnehmen. Bettwäsche und Handtücher wurden - wie auch den seinerzeit vom Finanzamt geprüften Anlageverzeichnissen zu entnehmen - stets den Mietern zur Verfügung gestellt. Da Bettwäsche und Handtücher somit auch Gegenstand…
…in einem ergänzenden Schreiben mit, dass neben der von ihr nach dem Bemerken des Fehlers noch einmal veranlassten Überweisung die telefonischen Recherchen bei der Bank zur doppelten Überweisung geführt haben dürften. Schließlich wurde beantragt die Berufung vom 10. November 2006 bzw. den vorliegenden Antrag als…
…Frau H. eine Käuferin für Top 14 gefunden werden. Im Zeitpunkt des Verkaufes an Frau H. war in Top 14 aber noch nicht einmal der Rohbau abgeschlossen. Frau H. hat die von ihr gewünschte Raumaufteilung vorgenommen und sämtliche Innenausbauarbeiten nach ihren Wünschen erhalten. Die Übergabe…
…wurde von der Bp des Fa durch Ausdrucke der entsprechenden Dateien unwidersprochen festgestellt. Die C. war daher nicht Bauherr. Dass sie niemals Gesellschafter der ARGE war, ist evident und wurde nicht einmal behauptet. Zur "Kaufoption" ist auszuführen, dass zwar in einem Schreiben von Mag. K…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Norbert Pelzer und Mag. Belinda Maria Eder im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der ARGE L 105, K. & F. OHG & Mitgesellschafter, H-Gasse, vertreten…
…hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Norbert Pelzer und Mag. Belinda Maria Eder im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der ARGE_L , K & F OHG & Mitgesellschafter, W, vertreten durch Dr. Thomas Keppert WP GmbH…
…1999 erstellt. Somit lag zwischen Erwerb der Wohnung, Erteilung des Bauauftrages und Endabrechnung nicht einmal ein Tag. Die Wohnung war zum Zeitpunkt des Erwerbs fertig saniert. Der Erwerber war niemals Gesellschafter der ARGE. Er hat niemals einen Auftrag zur Sanierung des Gebäudes gegeben. Der von…
…im zeitlichen Zusammenhang oder mit Unterbrechung; auf die Ferienzeit werden die Tage nicht angerechnet, die sich der Pfarrer einmal im Jahr für Einkehrtage frei nimmt; wenn der Pfarrer aber länger als eine Woche von der Pfarrei abwesend ist, muß er den Ortsordinarius hiervon in Kenntnis…
…einen Arzt gesehen. Abgesehen von den Sitzbädern mache er keine Therapien, danach gehe er abendessen und früh zu Bett, fallweise mache er einen Spaziergang. Zuschüsse von der Sozialversicherung erhalte er nicht, er würde einmal in fünf Jahren 60,00 € als Zuschuss erhalten. Es sei…
… 11 Abs 14 UStG". Unter dieser Tz wird iW ausgeführt, von der Bw seien Sanierungsarbeiten an die in der Folge angeführten Käufer der einzelnen Wohnungen abgerechnet worden, obwohl Empfänger der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden…
… 11 Abs 14 UStG". Unter dieser Tz wird iW ausgeführt, von der Bw seien Sanierungsarbeiten an die in der Folge angeführten Käufer der einzelnen Wohnungen abgerechnet worden, obwohl Empfänger der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden…
… 11 Abs 14 UStG". Unter dieser Tz wird iW ausgeführt, von der Bw seien Sanierungsarbeiten an die in der Folge angeführten Käufer der einzelnen Wohnungen abgerechnet worden, obwohl Empfänger der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden…
…Haftung in der Form abgegeben, dass sie den im Rohbau fertig gestellten Dachboden übernehmen werde, wenn bis zur Rohbaureife kein Käufer für dieses Objekt gefunden sein würde. Im Zeitpunkt des Verkaufs an Frau W. war in Top 25 aber noch nicht einmal der Rohbau abgeschlossen…
… 11 Abs 14 UStG". Unter dieser Tz wird iW ausgeführt, von der Bw seien Sanierungsarbeiten an die in der Folge angeführten Käufer der einzelnen Wohnungen abgerechnet worden, obwohl Empfänger der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden…
…von der Bw seien Sanierungsarbeiten an den Käufer der einzelnen Wohnungen, die Y Immobilien AG, abgerechnet worden, obwohl Empfänger der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs"- im Folgenden auch "Handels-KEGs"- handelt es sich um die an der…
… 11 Abs 14 UStG". Unter dieser Tz wird iW ausgeführt, von der Bw seien Sanierungsarbeiten an die in der Folge angeführten Käufer der einzelnen Wohnungen abgerechnet worden, obwohl Empfänger der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden…
… 11 Abs 14 UStG". Unter dieser Tz wird iW ausgeführt, von der Bw seien Sanierungsarbeiten an die in der Folge angeführten Käufer der einzelnen Wohnungen abgerechnet worden, obwohl Empfänger der betreffenden Leistungen die "jeweiligen Eigentümer-KEGs (=Wohnungsverkäufer) waren". (Anm: bei den "Eigentümer-KEGs" - im Folgenden…
…Dachbodenausbaues abgeschlossen worden. Zu diesem Zeitpunkt seien im Dachboden noch keine Ausbauarbeiten begonnen gewesen. Im Februar 2001 habe mit A. H. eine Käuferin für Top 14 gefunden werden können. Im Zeitpunkt des Verkaufes sei in dieser Wohnung aber noch nicht einmal der Rohbau abgeschlossen gewesen…
…Schreiben der Bw. vom 29. August 2007 wird vorgebracht, aus dem EDV-Sachverständigengutachten gehe hervor, dass der Dummykunde "ARGE" (KundenNr. 10...6) noch weiteren fünf Kunden zugeordnet wurde (Gutachten, Seite 19), wodurch keine Rückschlüsse auf eine Zuordnung von Schwarzeinkäufen an die Bw. gezogen werden könnten…