…hat (Überrechnung); dies gilt nicht, soweit die Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzt ist. Nach ständiger Rechtssprechung des VwGH gilt eine Eingabe nur dann als eingebracht, wenn sie der zuständigen Behörde tatsächlich zugekommen ist. Diesbezüglich ist der Absender beweispflichtig.(VwGH 7. November 1989, 88/14/0223…
…sei, ist eine auf der Ebene der Beweiswürdigung zu lösende Sachverhaltsfrage. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes zu § 108 Abs. 4 BAO erfolgt die Beförderung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Dieser trägt die Beweislast, dass das Schriftstück bei der Behörde auch einlangte. Somit…
…auf Gefahr des Absenders (VwGH 28.4.2005, 2004/16/0238; 1.3.2007, 2005/15/0137; 10.8.2010, 2010/17/0067; 6.7.2011, 2008/13/0149). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender …
…2006 noch am 10. 6. 2006 zur Post gegebene Steuererklärungen eingelangt seien. Nach der Rechtsprechung treffe die Beweislast für das Einlangen von Schriftstücken bei der Behörde den Absender. Aus den der Berufung angeschlossenen Kopien zweier Rechnungen der Österreichischen Post AG vom 30. 3. und 10…
…noch nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH 19…
…von einem Postamt gestempelter Aufgabeschein vermöge nicht den tatsächlichen Inhalt einer Sendung wiederzugegeben. Die Beförderung einer Sendung erfolge stets auf Gefahr des Absenders und es treffe diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde. Dagegen erhoben die Bw. Berufung und führten…
…Der Zwangsstrafenbescheid wurde daher vor dem 5. Dezember 2006 der Berufungsführerin zugestellt. Die Beförderung der Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Einlagen des Schriftstückes bei der Behörde trifft daher den Absender. Im gegenständlichen Fall hat die Berufungsführerin behauptet…
…gegebenen Eingabe hat der Absender zu tragen und eine Eingabe gilt nur dann als eingebracht, wenn sie der Behörde tatsächlich zugekommen ist (VwGH 29.9.2000, 99/02/0356). Der Beweis der Postaufgabe allein reicht als Beweis für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde…
…aktenführenden Referat eingelangt. Die Behörde hatte daher zu diesem Zeitpunkt keine Kenntnis von dieser Vollmacht. Die Beförderung einer Sendung durch die Post erfolgt auf Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Judikatur den Absender. Hiefür reicht…
…des Verwaltungsgerichtshofes die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt und die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde den Absender treffe (siehe Erk. des VwGH v. 1. 3. 2007, 2005/15/0137). Der Bw habe trotz Aufforderung des…
…noch nicht, dass das Einlangen bei der Behörde unter allen Umständen als gegeben anzunehmen ist. Vielmehr erfolgt die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders und es trifft diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde (vgl. VwGH…
…betreffend Einkommensteuer und Umsatzsteuer zurückgewiesen. In der Bescheidbegründung wurde der Sachverhalt kurz dargestellt und ausgeführt, dass die Beweislast für das Einlangen eines Schriftstücks bei der Behörde der Absender trage. Die gebotene Möglichkeit eines Nachweises des Einlangens bei der Behörde habe der Bw. nicht erfüllen können…
…einlangte, kann nicht als Nachweis dafür dienen, dass das auch für das in der gegenständlichen Berufung erforderliche Schreiben gilt. Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf die Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen…
…dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt (VwGH v. 19. 9. 1990, 89/13/0277, 7. 11. 1989, 88/14/0223). Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft nach der Rechtsprechung den Absender (VwGH v…
…an das Finanzamt statt gefunden hat, sondern auch der Inhalt des Faxes vom 25.2.2007, haben Sie nicht nachgereicht. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes trifft die Beweislast für das Einlangen eines Schriftstückes bei der Behörde (hier das Finanzamt) den Absender. Der Beweis der Postaufgabe …
…lässt (VwGH 12.5.1999, 99/01/0189). Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des VwGH, dass die Beförderung einer Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders erfolgt. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde trifft den Absender. Dafür reicht der Beweis…
…Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde treffe den Absender. In der vorliegenden Beschwerde führen die Bf sinngemäß aus, das Verfahren sei mit einem wesentlichen Mangel behaftet, weil sowohl die Erstbescheide als auch die dazu ergangenen Berufungsvorentscheidungen vom selben Organwalter des Zollamtes…
…von einem Postamt gestempelter Aufgabeschein vermöge nicht den tatsächlichen Inhalt einer Sendung wiederzugegeben. Die Beförderung einer Sendung erfolge stets auf Gefahr des Absenders und es treffe diesen auch die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes bei der Behörde. Dagegen erhob die Bw. Berufung und führte…
…Jänner 2005 nicht sichtbar. Im Übrigen erfolgt nach ständiger Rechtsprechung durch den Verwaltungsgerichtshof eine Sendung durch die Post auf Gefahr des Absenders. Die Beweislast für das Einlangen des Schriftstückes und seiner Beilagen bei der Behörde trifft den Absender. In den durch das Finanzamt vorgelegten Unterlagen…
…die Beweislast für das Einlangen einer Postsendung bei der Abgabenbehörde den Absender, wobei hiefür der Beweis der Postaufgabe nicht ausreicht (VwGH 20. 1. 1983, 82/16/0119) und die Erfahrungstatsache, dass der Post übergebene - nicht bescheinigte - Briefsendungen den Adressaten erreichen, den Beweis des Einlangens nicht…