…das Jahr 2002 in der Höhe von € 80,67 festgesetzt wurden. Mit Berufung vom 2. Juni 2004 bekämpfte der Berufungswerber (Bw.) sowohl den Einkommensteuer- wie auch den Anspruchszinsenbescheid 2002. Hinsichtlich des angefochtenen Anspruchszinsenbescheides enthielt die Berufung keine Begründung. Auf Grund des Mängelbehebungsauftrages vom 26…
Einkommensteuer 2002 lt. Berufungsentscheidung | -4.003,18 € | Differenz | 162,92 | Anfangsbestand lt. angefochtenem Erstbescheid | 5.872,72 € | - Differenz | - 162,92 € | | 5.709,80 € IV) Bescheid über die Abweisung einer Aussetzung vom 27…
…vom 17. Juni 2004 betreffend Einkommensteuervorauszahlungen 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Am 17. Juni 2004 wurde vom Finanzamt bei RKP (in der Folge Bw.) der Bescheid betreffend die Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2004 (Vorauszahlungsbescheid 2004) erlassen, in…
…Forstwirtschaft mit Null anzusetzen; die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung beim Bw mit Null anzusetzen und die Vorauszahlungen an Einkommensteuer 2004 mit Null anzusetzen. Dieser Berufung wurde seitens des Finanzamtes mittels Berufungsvorentscheidung vom 21. Oktober 2004 teilweise in der Form stattgegeben, dass die Einkünfte aus…
…anrechenbare Erbschaftssteuer mit einem Betrag von 5.007,56 ATS (363,91 €) in Abzug brachte. Die Einkommensteuer errechnete sich demnach mit 436.277,00 ATS (31.705,49 €). Die Berufungswerberin beantragte die Vorlage ihrer Berufung an die Abgabenbehörde II. Instanz. Sie ersuchte gleichzeitig…
…Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wiener Neustadt betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein…
…Rückzahlung angeordnet werde. Mit der Berufungsvorentscheidung datiert vom 28. September 2004 wurde das Begehren des Berufungswerbers abgewiesen. Es wurde die Berechnung der Werbungskosten des Berufungswerbers aufgegliedert und hinsichtlich der Berechnung der Einkommensteuer 2003 ausgeführt, dass, wenn im Rahmen einer Veranlagung bei der Berechnung der Steuer…
…bei. Für Rückfragen steht Ihnen Ihr(e) Sachbearbeiter(in) gerne zur Verfügung." Da dieser Rückstand, eben die am 15.11.2005 fällig gewesene Einkommensteuervorauszahlung für das vierte Quartal 2005 in Höhe von 1.610,29 €, auch bis 2.1.2006 nicht entrichtet wurde, fertigte…
…müssen. Fälschlicherweise seien jedoch bis auf weiteres Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft erklärt worden. Beim Verkauf des Teilwaldrechtes handle es sich um Privatvermögen, welches nach Ablauf der Spekulationsfrist verkauft worden sei. Eine Einkommensteuerpflicht gemäß § 21 und § 29 in Verbindung mit § 30 EStG 1988 bestehe nicht…
…Bescheid des Finanzamtes B. vom 20. November 1997 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1989 entschieden: Der Berufung wird stattgegeben. Der Bescheid betreffend Einkommensteuer für das Jahr 1989 vom 20. November 1997 wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber (Bw.) erzielte im Streitjahr u.a. nicht strittige Einkünfte…
…Einkünften im Jahr 2011 von € 12.600,00 (brutto) Einkünfte aus selbständiger Arbeit von etwa € 11.200,00 erzielen werde. Demgemäß setzte das FA die Einkommensteuervorauszahlungen im Wege der Berufungsvorentscheidung mit € 2.300,00 fest. Im Vorlageantrag führt der Bw. ergänzend aus…
…anlässlich der Beantragung der ArbeitnehmerInnenveranlagung für die Jahre 2004, 2005 und 2006 überzeugen). Einer Festsetzung der insgesamten Einkommensteuer für das Jahr 2008 stand daher ab diesem Zeitpunkt nichts mehr im Wege. Sollte dazu ein weiterer Formalakt notwendig gewesen sein, hätte man mich dazu auffordern müssen."…
…September 2010 betreffend Einkommensteuer 2005 bis 2008 entschieden: Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches (ANHANG 5). Die Fälligkeit des mit dieser Entscheidung festgesetzten Mehrbetrages der…
…vorgelegt. Die am 11. April 2012 übermittelten Rezepte beweisen die wiederholt vorgebrachten Darstellungen nicht. Ein weiteres Zuwarten erschien deshalb nicht erfolgsversprechend. 4 Zusammenfassung Damit waren die bekämpften Bescheide abzuändern und die Einkommensteuer sowie die Bemessungsgrundlagen entsprechend Anhang 5 festzusetzen. Beilagen: 5 Anhänge Salzburg, am 20…
…der Jahre 2005 bis 2007 und damit die Höhe der Abgabenschuld dieser Jahre anfocht. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 45 Abs. 1 EStG 1988 hat ein Steuerpflichtiger auf die Einkommensteuer Vorauszahlungen zu entrichten. Für Lohnsteuerpflichtige sind Vorauszahlungen nur in den Fällen des § 41 Abs…
…vom 27. Mai 2010 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 4. Mai 2010 betreffend Einkommensteuer für 2005, 2006, 2008 und 2009 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe I. In den angefochtenen Bescheiden wurden - erklärungsgemäß - (ua.) ausländische…
…23. Jänner 2009 wies das Finanzamt den Antrag auf Wiederaufnahme ab und den Antrag auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2006 wegen Unzuständigkeit zurück. Zur Begründung führte das Finanzamt Folgendes an: "a) Allgemeines: Die antragsgegenständlichen Jahre waren bereits Gegenstand eines Prüfungsverfahrens und anschließend eines Rechtsmittelverfahrens…
…vom 27. November 2007 gegründeten E. Werkzeugmaschinen Ersatzteile OG (E-OG), FN xxx. Auf Seite 1 der Dauerbelege des vom zuständigen Finanzamt (FA) geführten Einkommensteueraktes des Bw. liegt folgende E-Mail der E-OG an einen Funktionär des FAes vom 11. September 2009 ein. "Sehr…
…Finanzamtes Feldkirch vom 16. Oktober 2007 und vom 26. September 2008 betreffend Einkommensteuer für die Jahre 2006 und 2007 entschieden: Die Berufungen werden als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber war in den Streitjahren Pensionist. Er erhielt ua. von der "Eidgenössischen…
…126,40 (vgl. auch die Darstellung in der Berufungsvorentscheidung v. 20.01.2010). Die grundsätzliche Erhebungsform der Einkommensteuer ist die Veranlagung. Dabei wird nach Ablauf des Besteuerungsabschnittes mittels Bescheid das Einkommen anhand der vom Steuerpflichtigen beim Finanzamt eingereichten Arbeitnehmererklärung (Veranlagung von Personen, die nur lohnsteuerpflichtige…