Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Dr. Klaus Dengg, Mag. Stefan Geisler, Mag. Markus Gredler, Rechtsanwälte, 6280 Zell am Ziller, Talstraße 4a, vom 15. Jänner 2004 gegen den Feststellungsbescheid des Finanzamtes Schwaz betreffend Wertfortschreibung zum 1. Jänner 2001 und…
der Beurteilung der Anzahl der Trennstücke "die tatsächliche Unterteilung in verschiedene Wirtschaftseinheiten" zugrunde gelegt würde, lässt zum einen außer Acht, dass nach den unstrittigen Ausführungen in der Stellungnahme der amtlichen Bodenschätzerin, die einen integrierenden Bestandteil der Berufungsvorentscheidung bildet, der Streubesitz des Bw. als Ergebnis mehrerer…
…Höhe der als Betriebsausgaben geltend gemachten Zinsen resultiere aus den unterschiedlichen Zinssätzen und Wechselkursen in den jeweiligen Jahren. Seine Einkommensentwicklung sei dem Finanzamt aus den jährlich abgegebenen Einkommensteuererklärungen ersichtlich, sein einziger Vermögensposten sei die von ihm bewohnte Eigentumswohnung. Auf Vorhalt der Abgabenbehörde zweiter Instanz hat…
…Nachweis der Uneinbringlichkeit, sondern nur den Nachweis der Unbilligkeit der Einhebung der Abgabe. Abzustellen sei nicht auf die zukünftige Einkommensentwicklung des Betroffenen sondern auf den Zeitpunkt der Entscheidung 1. Instanz. In der daraufhin erlassenen abweisenden Berufungsvorentscheidung (BVE) kam das Finanzamt zum Schluss, dass keine persönliche…
…Aufgrund der o.a. Gesetzesstellen ist auch die vom Bw. behauptete Einkommensentwicklung (Einbußen von 7 % bzw. 20,4 %) der österreichischen Bauern nicht geeignet, eine Wertfortschreibung herbeizuführen. Einkommensentwicklungen nach oben wie nach unten sind für die Feststellung des Einheitswertes im geltenden System irrelevant. Entsprechende Berichte, Statistiken…
…vom Bw. behauptete Einkommensentwicklung (Einbußen von 7 % im Durchschnitt bzw. von 20,4 % 2008/2009) der österreichischen Bauern - wie sein eigenes gesunkenes Einkommen - nicht geeignet, eine Wertfortschreibung herbeizuführen. Einkommensentwicklungen nach oben wie nach unten sind für die Feststellung des Einheitswertes im geltenden System irrelevant. Entsprechende…
…führen Hofstätter-Reichel aus: Der Einkommensbegriff ist aaO abschließend geregelt. Demnach ist es ausgeschlossen, bei Prüfung der Anspruchsberechtigung etwa auf die Einkommensentwicklung im laufenden Kalenderjahr oder Einkommensprognosen für künftige Jahre Bedacht zu nehmen. Unter Tz. 3 führen Hofstätter-Reichel zur Höhe der Einkommensgrenzen aus: Die…
…auf die konkrete Höhe des strafbestimmenden Wertbetrages erstrecken muss (z.B. VwGH 17.12.2001, 97/14/0134). Aufgrund der dargestellten Einkommensentwicklung konnte die Beschwerdeführerin nicht damit rechnen, dass die Abgabenbehörde eine zwar verspätete, aber betragsmäßig richtige oder gar überhöhte Schätzung der Bemessungsgrundlagen vornehmen werde…
…Aktien durch Widmung (10_ Stück) bzw. durch Verkauf (11_ Stück) übertragen worden. Für die geforderte (Darstellung der) Einkommensentwicklung habe er die Dividenden der *Beteiligungs-AG in den Jahren 1994-1996 als Grundlage herangezogen. Gleichzeitig habe er unterstellt, dass der für die seinerzeitige Finanzierung der (über…
…Schreiben vom 1. April 1999 auf die nunmehr erforderliche Gründung einer Einzelkanzlei durch Dr. B verweist und dabei konkrete Angaben zur zukünftigen Einkommensentwicklung des Beschuldigten zu geben vermag. Offenkundig ist also in Zusammenhang mit der Auflösung der Kanzleigemeinschaft auch ein Wirtschaftstreuhänder konsultiert worden, welcher bevollmächtigt…
…2005/15/0152). Unabhängig davon geht aus dem Geschäftsführervertrag hervor, dass im vorliegenden Fall bei beiden Gesellschafter-Geschäftsführern - auf Grund der Einkommensentwicklung bis zum Kalenderjahr 2004 - kein ins Gewicht fallendes Unternehmerwagnis gegeben war. Des Weiteren wurden die Geschäftsführervergütungen beinahe monatlich ausbezahlt. Auf Grund dieser Feststellungen…
…Darin wurde ausführlich begründet, dass im vorliegenden Fall bei beiden Gesellschafter-Geschäftsführern auf Grund der Einkommensentwicklung bis zum Kalenderjahr 2004 kein ins Gewicht fallendes Unternehmerwagnis gegeben ist. Des Weiteren wurden die Geschäftsführervergütungen beinahe monatlich ausbezahlt. Auf Grund dieser Feststellungen weist die Tätigkeit der wesentlich beteiligten…
…hat. Der Bw. übte vorerst den Beruf eines Steuerberaters aus. Im Zuge dieser Berufsausübung verlagerte sich der Schwerpunkt seiner Tätigkeit immer mehr in Richtung Sachverständiger aus dem Buchführungswesen bei Gericht (vgl. Tabelle Einkommensentwicklung in der Berufung). Dadurch war der Bw. veranlasst, seine Kanzlei mit zusätzlichem…
…Diese Ansätze finden in der Aufstellung der jährlichen Ersparnisse keine Deckung (AB Oz. 47/349). Zur Einkommensentwicklung der Berufungswerberin wird ausgeführt: Laut den der Finanzverwaltung vorliegenden Lohnzetteln hat die Bw. in den Jahren 1994 bis 2001 insgesamt rund 2,400.000,00 S an Nettogehältern…
…2002 und 2003 erzielte sie ihre Einkünfte teils aus selbständiger Arbeit, aus Gewerbebetrieb und nichtselbständiger Arbeit (2002: 31.414 €, 2003: 7.976,83 €). Wie aus dieser Einkommensentwicklung klar ersichtlich ist, hat die Bw. ihre wirtschaftliche Existenz bereits zum Zeitpunkt des Eingehens der strittigen…
…Einrechnung der Lohneinkünfte und Arbeitslosengelder des Bw., der Familienbeihilfen, Kinderabsetzbeträge und Wohnbeihilfe durchschnittlich monatliche Einnahmen von 23.636,00 S zugeflossen. Vergleicht man die Einkommensentwicklung beim Bw. von 1994 bis 1998, so ergeben sich dabei keine Anhaltspunkte, die auf die für das Jahr 1998 behaupteten…
…einzustufen. In der gegenständlichen Berufung vom 10. August 2001 führte der Berufungswerber dazu aus, wie aus der Einkommensentwicklung im ersten Halbjahr 2000 zu entnehmen sei, wäre mit einem positiven Betriebsergebnis der selbständigen Tätigkeit für dieses Jahr zu rechnen gewesen. Diese Entwicklung wäre unter den bis…
…sodass es absolut mit dem Bekenntnis zur Steuergerechtigkeit in Einklang stehe, wenn der Staat - nach der damaligen Gesetzeslage - negative Einkommensentwicklungen (in der ohnehin gemäßigten Form von Abzügen aus positiven Einkünften im Sinne des Einkommensteuergesetzes) dort mittrage, wo er von anderen Einkünften Steuer einfordere. b) Steuersatz…