…durch die schwere Erkrankung ihres Gatten, sei im Strafausmaß nicht genügend berücksichtigt worden. Aus diesem Grund werde nochmals um Herabsetzung der verhängten Geldstrafe ersucht. Aus dem Akteninhalt werden folgende Feststellungen getroffen: Für das Jahr 2000 wurden die Einkommen - bzw. Umsatzsteuerjahreserklärungen am 19. Dezember 2000 versandt…
…der schlechten Finanzsituation des Beschuldigten ohne Relevanz verbleibt, als ja die Ersatzfreiheitsstrafe gerade für den Fall der Uneinbringlichkeit der Geldstrafe auszumessen ist und im Ergebnis als ein Äquivalent für die durch diese als Sanktionsübel nach der Einkommens- bzw. Vermögenssituation des Täters ausgerichteten Vermögensstrafe zu sehen…
…€ 9.332,07 ergeben. Was die in der Spruchbegründung angeführte Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2002 betreffe, so werde festgestellt, dass diese derzeit noch in offener Frist stehen würde. Weiters werde, insbesondere im Hinblick auf das Strafausmaß angeführt und ersucht dies als mildernd zu betrachten…
…Offenlegungs- und Wahrheitspflicht betreffend das Veranlagungsjahr 2008 eine Verkürzung an Einkommensteuer in Höhe von € 9.929,63 bewirkt sowie eine Verkürzung an Umsatzsteuer für 2008 in Höhe von € 29.212,01 zu bewirken versucht habe, indem durch Nichteinreichung der Einkommen- und Umsatzsteuerjahreserklärungen (trotz…
…und daher kein Rechtsmittel ergriffen. Bei einer persönlichen Vorsprache bei der Abgabenbehörde am 8. Februar 2006 sei ihm mitgeteilt worden, dass er einen Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens stellen könne, was in der Folge dann auch geschehen sei. So sei insbesondere hinsichtlich der Einkommen- und…
…in Form der Abgabe von Umsatzsteuerjahreserklärungen bescheidmäßig festgesetzten Beträge jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist gemäß § 210 Abs. 4 BAO entrichtet werden oder zumindest auf Grund von bis zu diesen Terminen rechtzeitig gestellten Zahlungserleichterungsansuchen ein zwei Jahre nicht übersteigender Zahlungsaufschub gewährt wird und die selbstangezeigten Beträge entsprechend…
…dass er bis 8. Juli 2003 Geschäftsführer der Fa. B-GmbH gewesen sei und die Umsatzsteuerjahreserklärungen in Briefform an das Finanzamt uneingeschrieben geschickt habe. Er habe in diesem Zeitraum auch die monatlichen Umsatzsteuervoranmeldungen in Briefform an das Finanzamt geschickt, wobei in dieser Zeit auch Monate…
…€ 947,00; für November € 380,00 und für Dezember € 518,40. Nachdem der Beschuldigte für das Jahr 2003 die Einkommen- und Umsatzsteuerjahreserklärung nicht fristgerecht eingereicht hat, ermittelte das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen im Schätzungswege und setzte mit Bescheid vom 28. September 2005 die…
… 1 Abs.1 Z.1 und 2 UStG 1994 im vorangegangenen Kalenderjahr € 100.000,00 nicht überstiegen haben durfte (Rechtslage laut BGBl II 2002/462) (siehe den Veranlagungsakt zu StNr. 52/303/4965 und die eingereichten Umsatzsteuerjahreserklärungen). Der Unternehmer hatte eine sich ergebende Vorauszahlung…
…August, Oktober und November keine Umsätze offen gelegt, sondern lediglich Vorsteuern geltend gemacht wurden. In der Umsatzsteuerjahreserklärung für das Jahr 2000 sind Umsätze in Höhe von S 1.946.533,00 ausgewiesen, während mit den für das Jahr 2000 abgegebenen Umsatzsteuervoranmeldungen lediglich ein Umsatz von…
…weiter zu leiten, da dieser sie in allen finanziellen und damit auch rechtlichen Belangen vertrete. Zur Entscheidung wurde erwogen: Nach § 134 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) sind die Abgabenerklärungen für die Einkommen- und Umsatzsteuer bis zum Ende des Monates April jeden Folgejahres einzureichen. Diese Abgabenerklärungen sind…
…bestehen. Zu Recht hat die Finanzstrafbehörde erster Instanz den vom Bw. abgegebenen Selbstanzeigen in Form der Abgabe unrichtiger Umsatzsteuerjahreserklärungen sowie der am 29. Juni 2009 eingereichten Selbstanzeige betreffend Einkommen- und Umsatzsteuererklärung 2007 keine strafbefreiende Wirkung zuerkennt, weil eine den Abgabenvorschriften entsprechende Entrichtung im Sinne des …
…seit Jänner 2006 betreibe, bis dato dem Finanzamt aber weder Umsatzsteuervoranmeldungen noch die Einkommen- und Umsatzsteuererklärungen 2006 und 2007 übermittelt habe. Der Bf. gab dazu an, sämtliche Buchhaltungsunterlagen und Aufzeichnungen befänden sich bei der mittels mündlicher Vollmacht beauftragten Buchhalterin R (Aktenvermerk vom 21. Mai 2008)…
…daraus jedenfalls ein wichtiger Hinweis zur Beachtung einer ausreichenden Generalprävention (siehe unten). Der Umstand, dass die Beschuldigte aufgrund ihrer Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe offensichtlich nicht in Einem anlässlich ihrer Fälligkeit oder allenfalls auch gar nicht entrichten kann, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden…
…2 lit. a FinStrG und nicht von einer versuchten Hinterziehung der jeweiligen Jahresumsatzsteuer gemäß §§ 13, 33 Abs. 1 FinStrG ausgegangen. Zwar hat es der Bw. in der Folge auch unterlassen Umsatzsteuerjahreserklärungen abzugeben, jedoch waren die Umsatzsteuervorauszahlungen zum jeweiligen Abgabetermin der Jahresumsatzsteuererklärung bereits teilweise Meldungen seitens…
…dass erst nachträglich die Summe der erklärten bzw. festgesetzten Summen an Umsatzsteuervorauszahlungen und Gutschriften für die Voranmeldungszeiträume eines Veranlagungsjahres durch unrichtige Umsatzsteuerjahreserklärungen verringert werden sollen. Der Vorwurf der beschriebenen Finanzvergehen richtet sich zu allererst gegen denjenigen, welcher die verletzten abgabenrechtlichen Pflichten schon von Gesetzes wegen…
…1 lit. a FinStrG wurden die vom Bw zu ersetzenden Kosten des Finanzstrafverfahrens mit € 363,00 bestimmt. Zur Begründung wurde seitens des Spruchsenates ausgeführt, dass der finanzstrafrechtlich unbescholtene Bw geschieden sei und ein monatliches Einkommen von ca. € 700,00 beziehe, er eine Schuldenlast…
…in der Lage der Beschuldigten von der Begehung ähnlicher Finanzstraftaten abhalten soll. Der Umstand, dass der Beschuldigte aufgrund seiner Einkommens- und Vermögensverhältnisse eine derartige Geldstrafe bei ihrer Fälligkeit möglicherweise nicht auf einmal oder nicht innerhalb angemessener Frist entrichten kann, hindert nicht die Pflicht der Finanzstrafbehörden…
…trotz der auch zu beachtenden Generalprävention, der Ausgangswert auf € 18.000,00 zu verringern ist. Der äußerst ungünstige Einkommens- und Vermögenslage des Beschuldigten ist überdies mit einem Abschlag um die Hälfte zu bedenken, sodass letztendlich sich eine Geldstrafe von lediglich 17,87 % des neuen…
…Spruchsenates ausgeführt, dass der bislang finanzstrafrechtlich unbescholtene, strafrechtlich aber bereits wiederholt wegen Vermögensdelikten in Erscheinung getretene Bw. sich zum Zeitpunkt der Fällung des erstinstanzlichen Erkenntnisses in Strafhaft befunden habe und er daher über kein Einkommen verfüge. Es würden ihn keine Sorgepflichten treffen. Der Bw. sei…