…sich selbst den Unterhalt zu verschaffen. Bei der vom FA/BL vorgenommenen Berechnung des Einkommens wurden die abzugsfähigen Kosten für Krankheit, Behandlung und Aufenthalt in der WG der Lebenshilfe nicht berücksichtigt. Der monatliche Kostenbeitrag der Klientin (einbehalten von der PV) übersteigt die erhöhte Familienbeihilfe. Gemäß …
…Durchführungsrichtlinien zum Familienlastenausgleichsgesetz 1967 in der g.F.). Zusätzlich weise ich darauf hin, dass alleine die Kosten für Miete und die Betriebskosten der Wohnung insgesamt zumindest die Hälfte ihres derzeitigen Einkommens übersteigen. 6. Die Abgabenbehörde hat unter sorgfältiger Begründung der Ergebnisse des Verfahrens zu beurteilen…
…zu prüfen, ob vom Ehegatten auch Unterhalt zu leisten war. Dies ist jedenfalls dann der Fall, wenn das heranzuziehende Einkommen jene Grenzen übersteigt, welche eine - notfalls auch streitige - Hereinbringung des zustehenden Unterhalts durch die Unterhaltsberechtigte oder den Unterhaltsberechtigten verunmöglichen würden. Aus den jährlich angepassten, vom…
…abhängig - "vom Anspruch auf Familienbeihilfe und vom Einkommen des Kalenderjahres, das vor dem Kalenderjahr liegt, für das der Antrag ...... gestellt wird" - "wenn das zu versteuernde Einkommen ...... insgesamt das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) für ein Kalendermonat nicht übersteigt." - "Das Einkommen des Ehegatten oder…
…Bescheid vom 18. März 2005 wurde der Antrag vom Finanzamt abgewiesen, da das (Familien)Einkommen im Jahre 2004 den für den Mehrkindzuschlag maßgeblichen Grenzbetrag (= Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung gem. § 45 ASVG) übersteige. Die Bw. erhob gegen diesen Bescheid am 24. März 2005 Berufung…
…versteuernden Pensionsbezügen von € 17.000 und € 25.000 auf Null. Das Einkommen des Berufungswerbers beträgt laut Einkommensteuerbescheid € 17.819,26 (vor Berücksichtigung der ausländischen Einkünfte); das Einkommen des Berufungswerbers übersteigt damit die in der obigen Bestimmung angeführte Einkommensgrenze von € 13.100. …
…den Bezug der Familienbeihilfe vor. Das Formblatt erhalten Sie in der Direktion oder beim Landesschulrat. Wenn Sie während der Zeit des Unterrichtspraktikums gleichzeitig in einem Dienstverhältnis zum Bund stehen oder eine Lehrtätigkeit ausüben, so sind Sie verpflichtet, dies zu melden. Übersteigt das Einkommen aus diesen…
…Freigrenze erhöht sich für jede weitere Person, für deren Unterhalt der Ehepartner auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht tatsächlich wesentlich beiträgt, um 3 600 €. (2) Übersteigt das Einkommen des Ehegatten die Freigrenze, so ist der Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen. Nicht Alleinstehende § 13…
…Die Freigrenze erhöht sich für jede weitere Person, für deren Unterhalt der Ehepartner auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht tatsächlich wesentlich beiträgt, um 3.600 €. Übersteigt das Einkommen des Ehegatten die Freigrenze, so ist der Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen. Gemäß § 19 Abs…
…Freigrenze erhöht sich für jede weitere Person, für deren Unterhalt der Ehepartner auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht tatsächlich wesentlich beiträgt, um 3 600 Euro. (2) Übersteigt das Einkommen des Ehegatten die Freigrenze, so ist der Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen. Nicht Alleinstehende § 13…
…Freigrenze erhöht sich für jede weitere Person, für deren Unterhalt der Ehepartner auf Grund einer rechtlichen oder sittlichen Pflicht tatsächlich wesentlich beiträgt, um 3 600 €. (2) Übersteigt das Einkommen des Ehegatten die Freigrenze, so ist der Unterschiedsbetrag auf den Zuschuss anzurechnen. Nicht Alleinstehende § 13…
…mit eindeutig Wort "GEWINN". "Existenzminimum vom Bundesministerium für Justiz" der Jahre 2001 bis 2009. Datei "SVdGW_1997_Neuzugang.pdf" mit EINDEUTIG Wort "EINKOMMEN" und nicht Einnahmen. Datei "SVdGW_2002_Pflichtvers.pdf" mit EINDEUTIG selbständig erwerbstätige deren Einkommen den Wert übersteigt. AMS_2010-02-09_Schreiben…
…Bw. allein oder gemeinsam mit dem Ehegatten oder Lebensgefährten 2004 für mindestens drei Kinder die Familienbeihilfe bezogen hat und das (Familien-)Einkommen 2004 das Zwölffache der Höchstbeitragsgrundlage zur Sozialversicherung (§ 45 ASVG) nicht übersteigt, das sind 41.400 €. Dabei ist das zu versteuernde Einkommen heranzuziehen…
…Anzahl der Kinder und nach der Anzahl der Monate bemessen, für die Familienbeihilfe gewährt wurde, und zwar in gleicher Höhe für jedes Kind. Eine weitere Voraussetzung ist, dass das Einkommen einen bestimmten Grenzbetrag nicht übersteigt. Basis für diese beiden Anspruchsvoraussetzungen bilden immer die Familienverhältnisse des…
…leg. cit. nicht erfüllen (Fehlen der Außergewöhnlichkeit im Sinne des § 34 Abs. 2 EStG 1988). Zu 3. Abzug des allgemeinen Absetzbetrages Übersteigt das Einkommen den Betrag von € 35.511.-, steht gemäß § 33 Abs. 3 EStG 1988 kein allgemeiner Steuerabsetzbetrag mehr zu . Beim Bw. wurde…
…die das 18. Lebensjahr vollendet haben und die in einem Kalenderjahr ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs 1 Einkommensteuergesetz 1988) bezogen haben, das den Betrag von 8.725 Euro übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe. Gemäß § 2 Abs 5 FLAG 1967 gehört ein Kind dann zum…
…das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 8.725,00 € übersteigt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe........." Wie schon das Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung zutreffend ausgeführt hat, ist…
…es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 9.000 € übersteigt, besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs. 2 FLAG 1967 nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleiben außer…
…dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von 8.725 € übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wobei § 10 Abs. 2 leg. cit. nicht anzuwenden ist. Bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens des Kindes bleiben außer…
…dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat und in dem es ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) bezogen hat, das den Betrag von S 120.000,00 übersteigt, kein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Wer Familienbeihilfe zu Unrecht bezogen hat, hat nach …