…ausgeführt, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes die innerstaatliche Qualifikation von Einkünften im Zeitpunkt des Abschlusses des Doppelbesteuerungsabkommens maßgebend für die anzuwendende Zuteilungsregelung sei. Zum Zeitpunkt des Abschlusses des Doppelbesteuerungsabkommens mit Liechtenstein hätten Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers aber zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gezählt…
…Feststellungen darüber, ob und in welchem Ausmaß dem Einzelunternehmen in der Schweiz unter Zugrundelegung von Fremdverhaltensgrundsätzen im Wege einer Funktionsanalyse neben den Aufwendungen auch ein entsprechender einnahmenseitiger Anteil und damit allenfalls ein Gewinn zugerechnet werden müsste, hat das Finanzamt nicht getroffen und sah sich daher…
…Geschäftsführerbezüge gemäß § 22 Z 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 vom Finanzamt zu Recht als Einkünfte aus selbständiger Arbeit erfasst wurden. Durch die Wiederaufnahme des Verfahrens ließe sich somit kein im Spruch anders lautender Bescheid herbeiführen. Die Frage der steuerrechtlichen Qualifikation der Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführers…
…Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die Einkünfte entfällt, die aus Liechtenstein bezogen werden. (3) ... (4) ..." Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat im Erkenntnis vom 19. Dezember 2006, 2005/15/0158 (Anmerkung: zur Einordnung der Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers), ausgeführt…
…Gesellschafter-Geschäftsführerbezüge aus der Schweiz die Anwendung der Zuteilungsregel für nichtselbständige Arbeit begehrt. Diese ist unabhängig von seiner Beteiligungshöhe. Grenzgängereigenschaft: Das Ergebnis vorstehender Analyse macht aber auch erst eine Überprüfung hinsichtlich des Vorliegens der Voraussetzungen nach Artikel 15 Z 4 DBA Schweiz, der auf Einkünfte…
…2008 amtwegig gelöscht. Im Juli 2008 fand bei der BW eine gemeinsame Prüfung der Lohnabgaben über die Jahre 2003 bis 2007 statt. Dabei vertrat die Prüferin die Ansicht, dass die Bezüge des zu 75% an der BW beteiligten Gesellschafter Geschäftsführers, der Einkünfte nach § 22 Abs…
…dass bezüglich der Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers abkommensrechtlich die Zuteilungsregelung des Art. 15 des zwischen Österreich und der Schweiz bestehenden Abkommens zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen (DBA-Schweiz) betreffend Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit zur Anwendung…
…dies auch insofern, als der Berufungsführer einem Aktenvermerk vom 11. Februar 2002 zufolge gegenüber dem Finanzamt telefonisch erklärte, dass das Verwaltungsratshonorar für die von ihm operativ wahrgenommene Geschäftsführung gewährt worden sei. Sind die Einkünfte aber der Tätigkeit als wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführers zuzuordnen, kommt nicht…
…dies sei auch akzeptiert worden. Ebenso sei laut Aussage die Aufstellung der Lebenshaltungskosten nicht mehr erforderlich gewesen. Über die Berufung wurde erwogen: Einkünfte eines Gesellschafter-Geschäftsführers fallen unabhängig von der Beteiligungshöhe unter die Einkünften aus unselbständiger Arbeit im Sinne des Art. 15 des Abkommens zwischen…
…Teilstrich 2 EStG enthaltenen Tatbestandsmerkmal "sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses" für die Subsumierung von Gehältern und sonstigen Vergütungen von Gesellschafter-Geschäftsführern unter die Einkünfte aus sonstiger selbstständiger Arbeit sei das Verständnis beizulegen, dass nach dem Gesamtbild der Verhältnisse die Voraussetzungen eines Dienstverhältnisses gegeben sein müssten…
…tatsächliche Leistungserbringung und die entgeltliche Abrede darüber zwischen der GmbH und dem Gesellschafter-Geschäftsführer im einzelnen Fall stattfindet ist eine Sachverhaltsfrage. Nach der oben zitierten Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei der Beurteilung der Einkünfte eines wesentlich beteiligten Geschäftsführers entscheidend auf die tatsächlichen Verhältnisse an…
…des Art. 15 DBA-Liechtenstein betreffend Einkünfte aus unselbständiger Arbeit, dies ändert aber nichts daran, dass Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers aus seiner sonst alle Merkmale eines Dienstverhältnisses aufweisenden Beschäftigung innerstaatlich nach § 22 Z 2 EStG 1988 zu den Einkünften aus selbständiger Arbeit zählen;…
…von Abfertigungen unmittelbar/mittelbar und wesentlich beteiligter Gesellschafter-Geschäftsführer von der Lohnsteuertarif-Begünstigung des § 67 EStG 1988 ist keine planwidrige Gesetzeslücke entstanden: Mit § 67 EStG 1988 hat der Gesetzgeber eine Steuertarifbegünstigung geschaffen, die auf die Abfertigung eines Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehenden Arbeitnehmers anwendbar ist…
…dass vom wesentlich beteiligten Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft dann Einkünfte nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 erzielt werden, wenn - bezogen auf die tatsächlich vorzufindenden Verhältnisse - feststeht, dass Øder Gesellschafter-Geschäftsführer zufolge kontinuierlicher und über einen längeren Zeitraum andauernder Erfüllung der Aufgaben der Geschäftsführung in…
…bei solchen Bezügen handelt es eben um begünstigte ausländische Einkünfte von Arbeitnehmern. Einkünfte eines wesentlich beteiligten Gesellschafter-Geschäftsführers aus selbständiger Arbeit sind daher nicht unter § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 zu subsumieren, weshalb diese Einkünfte hinsichtlich des Dienstgeberbeitrages und Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag zu…
…Merkmale eines Dienstverhältnisses auf, sodass die von der Gesellschaft bezogenen Vergütungen des Geschäftsführers als Einkünfte im Sinne des § 22 Z 2 Teilstrich 2 EStG 1988 in die Beitragsgrundlage des Dienstgeberbeitrages und Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag einzubeziehen sind. Nach § 207 Abs. 1 BAO unterliegt das Recht, eine…
…94.847,03. Zu diesem Zeitpunkt war der Bw noch Gesellschaftergeschäftsführer der A. GmbH, weshalb der Forderungsverzicht iHv € 86.126,29 bei ihm als laufende Betriebsausgabe bei den Einkünften aus selbständiger Tätigkeit zu berücksichtigen ist (vgl. zu Darlehensverzicht eines Einnahmen -Ausgaberechners EStRl, Rz 669…
…Geschäftsführerbezügen in der A. GmbH zum 31.12.2005 auf € 86.129,29. Im Hinblick auf den anstehenden Anteilsverkauf hat der Bw auf seine Forderung in Höhe von € 86.126,29 verzichtet. Für die Frage, ob eine Vermögenszuwendung durch die Stellung als Gesellschafter…
…Sphäre der Gesellschaft von jener des Gesellschafters außer Acht gelassen wird. Dass Herr G.P. als Geschäftsführer die Arbeit eines Zahntechnikers im Rahmen der Bw. ausübte, wird nicht in Abrede gestellt. Zu unterscheiden ist lediglich, dass die Bw. Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielte, der Geschäftsführer aber…
…bei den Einkünften eines Geschäftsführer- Gesellschafters abzugsfähig ist, vertritt der Bw die Ansicht, dass seine 50 %ige Beteiligung an der F-GmbH notwendiges Betriebsvermögen dargestellt habe, da diese Beteiligung notwendig gewesen sei, um überhaupt Einkünfte als Geschäftsführer erzielen zu können, ansonsten hätte er Einkünfte aus…