…die Bescheide über die Feststellung von Einkünften für 2005 bis 2007 wird als unbegründet abgewiesen. Diese Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe A: Bisheriger Verfahrensgang: (1) Die Berufungswerber (kurz: Bw.) erklärten in den Jahren 1998 bis 2007 Werbungskostenüberschüsse aus der Vermietung einer in ihrem gemeinsamen Eigentum befindlichen…
…selbst einen Mietvertrag abzuschließen nicht besteht, kann diesbezüglich auch kein Fruchtgenussrecht eingeräumt werden. Unter diesem Gesichtspunkt sind die Zahlungen des Sohnes an die Bw. jedenfalls nicht als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus der Bestellung eines Fruchtgenussrechtes, zu beurteilen. Insoweit erübrigt sich auch die Auseinandersetzung…
…C. B. zu 1/3 beteiligt. In Streit steht, ob Einkünfte aus Gewerbebetrieb aus Grundstückshandel oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung vorliegen. Der VwGH hat mit Erkenntnis vom 13.9.2006, Zl 2002/13/0062, den Bescheid der FLD für Wien, Niederösterreich und Burgenland (Berufungssenat…
…Verlust aus Vermietung und Verpachtung. Das Auftreten von Verlusten ist Anlass für eine Liebhabereiprüfung. Diese erfolgt nach den Vorschriften der LVO 1993 (BGBI Nr. 33/1993 in der geltenden Fassung, im Folgenden kurz LVO 1993 genannt). Gemäß § 1 Abs. 1 LVO 1993 liegen Einkünfte vor…
…Abschluss der Betriebsprüfung der Antrag gestellt worden ist: "Wir haben nicht betrieben. Die Behandlung jetzt sei falsch und wir wollen das als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angesetzt haben." Diesen Antrag haben wir bereits im Betriebsprüfungsbericht für das Jahr 2007. Das war ein offenes Verfahren…
…allgemeinen Grundsätze, wonach nach Maßgabe der Ausführungen Ruhen des Betriebes oder Betriebsaufgabe vorliegen kann. Je nachdem gestalten sich auch die Pachtzahlungen beim Verpächter als betriebliche Einkünfte oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Wie oben ausgeführt, sind die wesentlichen Grundlagen bei einem gastronomischen Betrieb - Hotel, Restaurant…
…2007 die Liegenschaft X, um 320.000,00 Euro an seine Tochter veräußerte. Bis dahin hatte er diese Liegenschaft zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzt. Von der Prüferin wurde im Zusammenhang mit der Veräußerung der Liegenschaft ua. festgestellt, dass innerhalb von 15…
…hingewiesen, dass die Vermarktungsagenden von einer anderen - besser geeigneten - Gesellschaft übernommen worden seien und die GesbR nur mehr Zahlstellenfunktion im Hinblick auf die Patentverwaltung habe. Die GesbR erziele daher seit 2002 nur noch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. In der mündlichen Verhandlung wurde darauf hingewiesen…
…Höhe strittig mit der die kanadischen Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung der österreichischen Steuer zu unterziehen sind. Das Finanzamt steht in diesem Zusammenhang auf dem Standpunkt, die Höhe der kanadischen Einkünfte sei allein nach österreichischem Recht zu ermitteln. Aus diesem Grund seien die Kosten der…
…S 14.019,-- (1996), S 37.274,-- (1997) und S 1.160,-- (1998) wurden somit nicht gewährt. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung wurden unter Berücksichtigung der übrigen unstrittigen Änderungen in Höhe von S 165.653,-- (1989), S 270.405,-- (1990), S 270.869,-- (1991…
…ebenfalls vielfach der Fall. Zu hinterfragen sei weiters, weshalb das Finanzamt die Prognoserechnung einfach verworfen und trotz der offensichtlichen Fehler in der Gewinnermittlung bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung nicht berichtigt habe. Weil auch die einzelnen Ergebnisse nicht korrekt seien bzw. zu korrigieren gewesen…
…58.305,71 nach Abzug einer jährlichen Absetzung für Abnutzung in Höhe von 1,5 %, somit in Höhe von € 55.681,95 (insgesamt € 93.193,19) als Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erfasst worden (vgl. Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 12…
…Bei Subsumierung dieses Sachverhalts unter § 686 ABGB ist zweifelsfrei davon auszugehen, dass K die Einkünfte aus Vermietung des Hausanteils der Erblasserin als ihr Legatar seit ihrem Tod erzielte (arg.: "... kommen dem Legatar auch die seit dem Tod des Erblassers ... entstandenen Nutzungen und jeder andere Zuwachs…
…weshalb die Einkünfte aus der Einkunftsquelle ihr zuzurechnen sind. § 11 Abs. 14 UStG 1994 lautet: "Wer in einer Rechnung einen Steuerbetrag gesondert ausweist, obwohl er eine Lieferung oder sonstige Leistung nicht ausführt oder nicht Unternehmer ist, schuldet diesen Betrag." Die Vermietung von Grundstücken bezüglich Geschäftsmieten…
…April 2004 hat der Bw. ausgeführt, dass es den Gesellschaftern bereits im Gründungsjahr 1997 klar gewesen sei, dass die Einkünfte aus der Vermietung des gegenständlichen Flugzeuges als solche nach § 29 Z 3 EStG 1988 zu qualifizieren seien. Damit habe sich für Zwecke des Ausgleiches der…
…gegen diesen Bescheid gerichtete Berufung vom 7. Juni 2005 gleicht in Form und Inhalt jener gegen den Einkommensteuerbescheid 2003 und wird auch hier begehrt den erklärten Werbungskostenüberschuss bei den Einkünften aus Vermietung in Höhe von € -2.129,60. anzuerkennen und die Entscheidung über diese…
…Einkommensteuer 1990. In der Bescheidbegründung wurde ausgeführt: "... Die Umsätze und die Einkünfte aus der Vermietung von drei Mietobjekten wurden für die Jahre bis 1990 nicht (nicht zur Gänze) erklärt und auch bei der Veranlagung der jeweiligen Jahre nicht erfasst. Die Steuerbescheide ergingen daher vorläufig. Der…
…warum in den übermittelten Beilagen zu den Einkommensteuererklärungen die Betriebskosten und Manipulationsgebühren bei der Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung außer Ansatz blieben und die Kontoauszüge betreffend die leerstehenden Wohnungen für die Jahre 1997 bis 2000 vorzulegen. Außerdem wurde die Hausverwaltung ersucht bekannt zu…
…von 2,109.387,00 S). Die oben erwähnten Mieterinvestitionen seien ohne Kostenersatz der Vermieterin überlassen worden. Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung seien auch Investitionen des Mieters zu erfassen, die dem Vermieter als Eigentümer unentgeltlich zukämen. Derartige Vorteile würden dem Vermieter mit…
…einzugehen (vgl. mündliche Berufungsverhandlung). Das alles spricht gegen eine nach außen hin erkennbare, ernsthaft beabsichtigte Nutzung der Liegenschaft zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Mangels werbender Tätigkeit kann auf die Prüfung der Frage der Liebhaberei verzichtet werden. Trotzdem sei angemerkt, dass auch die…