…vom 11.6.2010 berufen und gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld gemäß § 212a BAO gestellt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19.7.2011 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Haftungsbescheid ab. Der diesbezügliche Vorlageantrag vom 27.7.2011 wurde vom Unabhängigen Finanzsenat…
…5.2010 zur Haftung für die Umsatzsteuer 2004 der X-GmbH als Rechtsnachfolgerin der Y-GmbH zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO herangezogen. Die gegen diesen Haftungsbescheid erhobene Berufung vom 11.6.2010 war mit einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld gemäß …
…vom 11.6.2010 berufen und gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld gemäß § 212a BAO gestellt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19.7.2011 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Haftungsbescheid ab. Der diesbezügliche Vorlageantrag vom 27.7.2011 wurde vom Unabhängigen Finanzsenat…
…Demnach ist der Haftungsbescheid ein feststellender Verwaltungsakt mit deklarativer und konstitutiver Wirkung. Das deklarative Element besteht darin, dass die mit Verwirklichung des Haftungstatbestandes entstandene Haftung festgestellt wird, während sich die konstitutive Wirkung darin zeigt, dass der Haftungsbescheid tatbestandsmäßige Bedingung für die Einhebung der Haftungsschuld ist…
…werden. Dies würde im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass zur Vermeidung allfälliger Haftungsfolgen nie die Aussetzung der Einhebung berufungsverfangener Abgaben beantragt werden dürfte. Allerdings ist bei Selbstbemessungsabgaben maßgebend, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären. Maßgebend ist daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, unabhängig davon…
…1. September 2008 brachte der Bw. einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Aussetzung der Einhebung) bezüglich der haftungsgegenständlichen Abgaben ein. Mit Bescheid vom 13. Februar 2009 wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag mit der Begründung ab, dass eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Haftungsschuld bestehe. Eine…
…die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates würde die Einhebung der gesamten Haftungsschuld in…
…auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides zu (§ 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO). Gemäß § 224 Abs. 1 BAO ist eine mittels Haftungsbescheid geltend gemachte Haftungsschuld binnen…
…der Einhebung gewertet worden. Mit Bescheid vom 13. März 2009 wies das Finanzamt diesen Antrag als unbegründet ab, da die Einbringlichkeit der Haftungsschuld laut Haftungsbescheid vom 26. Mai 2008 über € 17.228,03 gefährdet erscheine. Sicherheiten müssten geboten werden oder ein Ratenzahlungsvorschlag. In der…
…der Abgabenschuld (Haftungsschuld), sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen in Betracht zu ziehen. Sei die haftungsgegenständliche Abgabe beim Haftungsschuldner uneinbringlich, so werde dies gegen die Erlassung eines gegen ihn gerichteten Haftungsbescheides sprechen. Auch das Vorliegen einer Unbilligkeit der Einhebung im Sinne der…
…dem Ergehen der Berufungsentscheidung vom 11.12.2008 abgeschlossen, und eine Aussetzung der Einhebung daher nicht mehr möglich sei. Die Berufungsvorentscheidung erwuchs in Rechtskraft. Mit weiterem Bescheid vom 28.1.2009 wurde auch der Antrag auf Stundung der Haftungsschuld bis zur Erledigung der Bescheidbeschwerde durch…
…gelingen, die Haftungsschuld zur Gänze oder jedenfalls in einem höheren prozentuellen Ausmaß (mehr als 12,5 %) im Exekutionsweg einzubringen. Damit würden die Bestrebungen des Berufungswerbers zur Sanierung seiner angespannten wirtschaftlichen Situation wieder zunichte gemacht. Die Einhebung der über die Quote von 12,5 % hinausgehenden, und…
…siebeneinhalb Jahre, Ende Juni 2010). Die Höhe des zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Kreditsaldos war diesem Schreiben ebenfalls nicht zu entnehmen. Mit Eingabe vom 26.4.2004 ersuchte die Berufungswerberin um Entlassung aus der Haftungsschuld. Das Finanzamt kenne "ihre Vorgeschichte", ihre finanzielle Lage sei unverändert. Sie…
…weshalb insoweit die Berufung erfolgversprechend erscheint, und daher die Aussetzung der Einhebung dieser Abgaben zu bewilligen war. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass es sich bei den im erstinstanzlichen Haftungsbescheid angeführten Fälligkeitsterminen betreffend die Kapitalertragsteuern 1998 und 1999 nicht um die sich aus dem EStG…
…auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides zu (§ 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO). Gemäß § 224 Abs. 1 BAO ist eine mittels Haftungsbescheid geltend gemachte Haftungsschuld binnen…
…Höhe entrichtet worden seien, seien diese strittigen - und nach Ansicht der Firma S-GmbH rechtswidrig vorgeschriebenen Abgaben, weshalb alle ordentliche Rechtsmittel ausgeschöpft worden seien und auch Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben worden sei - Abgaben nicht entrichtet worden, weil deren Einhebung zunächst gemäß § 212a Bundesabgabenordnung ausgesetzt…
…voraus, dass die zu tilgenden Abgabenschuldigkeiten fällig sind. Nur eine aufrechte Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld hätte die Verwendung des Guthabens zu deren Tilgung unzulässig gemacht, da eine amtswegige Umbuchung oder Überrechnung zu Gunsten ausgesetzter Beträge nicht zu erfolgen hat. Die in Rede stehenden, mit…
…Der Spruch dieses Bescheides beschränkte sich vielmehr auf die Feststellung, dass die Aussetzung der Einhebung der vom Aussetzungsantrag umfassten Abgabenschulden nicht bewilligt wird. Da mit dem Bescheid über die Abweisung des Aussetzungsantrages somit nicht über eine teilweise Entrichtung der vom Aussetzungsantrag umfassten Haftungsschulden abgesprochen wurde…
…Abdeckung der Haftungsschuld zu verwenden gewesen. Gegen diesen Abrechnungsbescheid wurde mit Schriftsatz der steuerlichen Vertreterin vom 31.8.2011 Berufung erhoben. In der Begründung wurde zusammengefasst ausgeführt, dass die in § 215 Abs. 2 BAO normierte Guthabensverwendung nicht zur Anwendung komme soweit die Einhebung der fälligen…
…Abgabenbehörde erster Instanz das Guthaben zu Recht zur Tilgung der Haftungsschuld verwenden durfte oder dieses antragsgemäß zurückzahlen hätte müssen. Der Argumentation des Bw. ist insoferne zu folgen, als gemäß § 215 Abs. 2 BAO von der Einhebung der fälligen Schuldigkeiten ausgesetzte Abgaben durch Überrechnung nicht getilgt…