…vom 11.6.2010 berufen und gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld gemäß § 212a BAO gestellt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19.7.2011 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Haftungsbescheid ab. Der diesbezügliche Vorlageantrag vom 27.7.2011 wurde vom Unabhängigen Finanzsenat…
…5.2010 zur Haftung für die Umsatzsteuer 2004 der X-GmbH als Rechtsnachfolgerin der Y-GmbH zur Haftung gemäß §§ 9 und 80 BAO herangezogen. Die gegen diesen Haftungsbescheid erhobene Berufung vom 11.6.2010 war mit einem Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld gemäß …
…vom 11.6.2010 berufen und gleichzeitig ein Antrag auf Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld gemäß § 212a BAO gestellt. Mit Berufungsvorentscheidung vom 19.7.2011 wies das Finanzamt die Berufung gegen den Haftungsbescheid ab. Der diesbezügliche Vorlageantrag vom 27.7.2011 wurde vom Unabhängigen Finanzsenat…
…dieser Haftungsschuld mit einem Verlustvortrag als unzulässig zurückgewiesen. Begründend wurde unter Wiedergabe des Wortlauts von § 212a Abs. 1 BAO ausgeführt, gegenständlich handle es sich lediglich um einen Streit über die Richtigkeit der Gebarung auf dem Abgabenkonto. In einem solchen Fall sei eine Aussetzung der Einhebung…
…Demnach ist der Haftungsbescheid ein feststellender Verwaltungsakt mit deklarativer und konstitutiver Wirkung. Das deklarative Element besteht darin, dass die mit Verwirklichung des Haftungstatbestandes entstandene Haftung festgestellt wird, während sich die konstitutive Wirkung darin zeigt, dass der Haftungsbescheid tatbestandsmäßige Bedingung für die Einhebung der Haftungsschuld ist…
…werden. Dies würde im Ergebnis darauf hinauslaufen, dass zur Vermeidung allfälliger Haftungsfolgen nie die Aussetzung der Einhebung berufungsverfangener Abgaben beantragt werden dürfte. Allerdings ist bei Selbstbemessungsabgaben maßgebend, wann die Abgaben bei ordnungsgemäßer Selbstberechnung abzuführen gewesen wären. Maßgebend ist daher der Zeitpunkt ihrer Fälligkeit, unabhängig davon…
…einem Erfolg einer Beschwerde gegen den Haftungsbescheid zu führen. Die Bezahlung der Haftungsschuld durch den Haftungspflichtigen führt nicht zur Rechtswidrigkeit des Haftungsbescheides (VwGH 22.3.2000, 99/13/0181). Anderes (nämlich eine Stattgabe der Beschwerde) gilt insoweit, als eine haftungsgegenständliche Abgabenschuld nach Erlassung des Haftungsbescheides…
…2003/16/0496). Schon aus diesem Grund kommt eine Aussetzung der Einhebung der Haftungsschuld nicht mehr in Betracht. Eine solche ist auch aus Rechtsschutzgründen nicht erforderlich, da der Beschwerdeführer gleichzeitig mit der Beschwerde gegen den Haftungsbescheid auch gemäß § 248 BAO gegen die dem Haftungsbescheid zugrunde…
…1. September 2008 brachte der Bw. einen Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung (Aussetzung der Einhebung) bezüglich der haftungsgegenständlichen Abgaben ein. Mit Bescheid vom 13. Februar 2009 wies das Finanzamt den Aussetzungsantrag mit der Begründung ab, dass eine Gefährdung der Einbringlichkeit der Haftungsschuld bestehe. Eine…
…die Abstattung der Abgabenschuld mit wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, die außergewöhnlich sind, so etwa, wenn die Abstattung trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Veräußerung von Vermögenschaften möglich wäre und diese Veräußerung einer Verschleuderung gleichkäme. Nach Ansicht des unabhängigen Finanzsenates würde die Einhebung der gesamten Haftungsschuld in…
…auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides zu (§ 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO). Gemäß § 224 Abs. 1 BAO ist eine mittels Haftungsbescheid geltend gemachte Haftungsschuld binnen…
…der Einhebung gewertet worden. Mit Bescheid vom 13. März 2009 wies das Finanzamt diesen Antrag als unbegründet ab, da die Einbringlichkeit der Haftungsschuld laut Haftungsbescheid vom 26. Mai 2008 über € 17.228,03 gefährdet erscheine. Sicherheiten müssten geboten werden oder ein Ratenzahlungsvorschlag. In der…
…der Abgabenschuld (Haftungsschuld), sondern auch die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Haftungspflichtigen in Betracht zu ziehen. Sei die haftungsgegenständliche Abgabe beim Haftungsschuldner uneinbringlich, so werde dies gegen die Erlassung eines gegen ihn gerichteten Haftungsbescheides sprechen. Auch das Vorliegen einer Unbilligkeit der Einhebung im Sinne der…
…dem Ergehen der Berufungsentscheidung vom 11.12.2008 abgeschlossen, und eine Aussetzung der Einhebung daher nicht mehr möglich sei. Die Berufungsvorentscheidung erwuchs in Rechtskraft. Mit weiterem Bescheid vom 28.1.2009 wurde auch der Antrag auf Stundung der Haftungsschuld bis zur Erledigung der Bescheidbeschwerde durch…
…gelingen, die Haftungsschuld zur Gänze oder jedenfalls in einem höheren prozentuellen Ausmaß (mehr als 12,5 %) im Exekutionsweg einzubringen. Damit würden die Bestrebungen des Berufungswerbers zur Sanierung seiner angespannten wirtschaftlichen Situation wieder zunichte gemacht. Die Einhebung der über die Quote von 12,5 % hinausgehenden, und…
…siebeneinhalb Jahre, Ende Juni 2010). Die Höhe des zu diesem Zeitpunkt aushaftenden Kreditsaldos war diesem Schreiben ebenfalls nicht zu entnehmen. Mit Eingabe vom 26.4.2004 ersuchte die Berufungswerberin um Entlassung aus der Haftungsschuld. Das Finanzamt kenne "ihre Vorgeschichte", ihre finanzielle Lage sei unverändert. Sie…
…einen Bescheid, der von einem Anbringen abweiche, oder auf einen Bescheid, dem kein Anbringen zugrunde liege, zurückzuführen sei, höchstens jedoch im Ausmaß der sich bei einer dem Begehren des Abgabepflichtigen Rechnung tragenden Berufungserledigung ergebenden Herabsetzung der Haftungsschuld. Die Wirkung der Aussetzung der Einhebung bestehe gemäß §…
…weshalb insoweit die Berufung erfolgversprechend erscheint, und daher die Aussetzung der Einhebung dieser Abgaben zu bewilligen war. In diesem Zusammenhang wird bemerkt, dass es sich bei den im erstinstanzlichen Haftungsbescheid angeführten Fälligkeitsterminen betreffend die Kapitalertragsteuern 1998 und 1999 nicht um die sich aus dem EStG…
…auf Aussetzung der Einhebung nicht stattgegeben wird, steht dem Abgabepflichtigen für die Entrichtung eine Nachfrist von einem Monat ab Bekanntgabe des den Antrag erledigenden Bescheides zu (§ 212a Abs. 7 zweiter Satz BAO). Gemäß § 224 Abs. 1 BAO ist eine mittels Haftungsbescheid geltend gemachte Haftungsschuld binnen…
…Höhe entrichtet worden seien, seien diese strittigen - und nach Ansicht der Firma S-GmbH rechtswidrig vorgeschriebenen Abgaben, weshalb alle ordentliche Rechtsmittel ausgeschöpft worden seien und auch Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof erhoben worden sei - Abgaben nicht entrichtet worden, weil deren Einhebung zunächst gemäß § 212a Bundesabgabenordnung ausgesetzt…