…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…angefochtene Bescheid aufgehoben, sodass eine Auslegung der Bestimmung des § 212a Abs. 1 BAO im Sinne des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Dezember 1991, 91/14/0164, somit auch nach dem Normzweck des § 212a BAO der Effizienz des Rechtsschutzes als nicht geboten erscheint. Es war daher…
…gewährleisten soll, dass abgeleite Bescheide dem aktuell vorliegenden Grundlagenbescheid entsprechen. Dass - wie die Bw. in der Berufung vermeint - aus dem Blickwinkel des Rechtsschutzes (Vermeidung von Aussetzungszinsen, Gründe der Verjährung) eine andere Sichtweise geboten wäre, kommt in der angeführten VwGH-Entscheidung nicht zum Ausdruck. Wenn zum…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…Eine Auslegung der Bestimmung des § 212a Abs. 1 BAO im Sinne des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Dezember 1991, 91/14/0164, erscheint somit auch nach dem Normzweck des § 212a BAO der Effizienz des Rechtsschutzes als nicht geboten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…angefochtene Bescheid aufgehoben, sodass eine Auslegung der Bestimmung des § 212a Abs. 1 BAO im Sinne des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Dezember 1991, 91/14/0164, somit auch nach dem Normzweck des § 212a BAO der Effizienz des Rechtsschutzes als nicht geboten erscheint. Es war daher…
…Anspruch überhaupt zu Recht bestehe. Im Bereich der über reine Sicherungmaßnahmen hinausgehenden Rechtsfolgen sei der Rechtsschutz durch Bewilligung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung nach § 212a BAO zu wahren. Nur so könne dem Grundsatz der faktischen Effizienz des Rechtsschutzes Rechnung getragen werden. Es werde beantragt…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…Eine solche ist in diesen Fällen auch nach dem Normzweck (Effizienz des Rechtsschutzes) nicht erforderlich, da die Abweisung des Aussetzungsantrages hinsichtlich der säumnis- und vollstreckungshemmenden Wirkung zu keinem anderen Ergebnis führt wie die nachträgliche Bewilligung der Aussetzung der Einhebung samt dem gleichzeitig zu verfügenden Ablauf…
…eine derartige Auslegung bestehen im Berufungsfall auch aus der Sicht der Effizienz des Rechtsschutzes keine Bedenken, zumal mit der Aufhebung der Wiederaufnahmebescheide auch die neuen Sachbescheide aus dem Rechtsbestand ausgeschieden sind, sodass die Abweisung des Aussetzungsantrages keine Auswirkungen auf die Entstehung der Verpflichtung zur Entrichtung…
…Eine Auslegung der Bestimmung des § 212a Abs. 1 BAO im Sinne des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Dezember 1991, 91/14/0164, erscheint somit auch nach dem Normzweck des § 212a BAO der Effizienz des Rechtsschutzes als nicht geboten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…Eine Auslegung der Bestimmung des § 212a Abs. 1 BAO im Sinne des Erkenntnisses des Verwaltungsgerichtshofes vom 10. Dezember 1991, 91/14/0164, erscheint somit auch nach dem Normzweck des § 212a BAO der Effizienz des Rechtsschutzes als nicht geboten. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…
…Fällen wäre die Einbringung gehemmt und würde während dieser Monatsfrist kein Säumniszuschlag entstehen, sodass auch im Hinblick auf die Effizienz des Rechtsschutzes ab dem Zeitpunkt der Berufungserledigung mangels eines offenen Rechtsmittelverfahrens die Bewilligung einer Aussetzung der Einhebung nicht mehr in Betracht kommt (vgl. auch Ritz…
…eines umfassenden Rechtsschutzes geboten sein. Das Finanzamt sei nach dem Grundsatz von Treu und Glauben gebunden. (2) Ob der Partei im Verfahren ein Verschulden zuzuweisen sei, was die Nichtgeltendmachung von Tatsachen oder Beweismitteln betreffe, müsse im Wege der Rücksichtnahme auf die Besonderheiten des jeweiligen Einzelfalles…
…faktischen Effizienz von Berufungen. Dieses Ziel ist bei der Auslegung der die Aussetzung regelnden Bestimmungen zu beachten (siehe Ritz, BAO3, TZ 1 zu § 212a). Aus dem unmittelbar geltenden und anzuwendenden Art 10 EG-Vertrag leitet der EuGH die Pflicht auf Gewährung des vorläufigen Rechtsschutzes ab…
…keine aufschiebende Wirkung. Die Verfassungswidrigkeit des diesbezüglichen Rechtsschutzdefizites werde nicht durch einen am Papier stehenden § 212a BAO beseitigt, sondern nur durch Vollziehung der Bestimmung durch die Finanzverwaltung erster Rechtsstufe, die das erforderliche Mindestmaß an faktischer Effizienz des Rechtsmittels gewährleiste. Die Vorgangsweise des Finanzamtes, welches vor…
…Effizienz für den Rechtsschutzwerber und wäre verfassungswidrig. Nichts zwinge aber zu einer solchen Interpretation." Genauso sei die Situation hier. Das Finanzamt negiere (in Übereinstimmung mit BMF, UFS und VwGH) die Erfolgsaussichten der Beschwerde vor dem Höchstgericht (hier; VwGH) mit dem Ergebnis, dass seit Ergehen des…
…die Hälfte des ursprünglichen Betrages reduziert worden sei. Die TOP-Manager-Versicherung, die der Bw. glaublich entweder 2011 oder 2012 gekündigt habe, habe auch zur Absicherung der Ansprüche aus der zu erwartenden Firmenpension gedient, wobei dieses Risiko nunmehr auch von der privaten Rechtsschutzversicherung abgedeckt wäre…
…belasten (vgl. dazu auch VfGH 11.12.1986, G 119/86, zum Erfordernis der faktischen Effizienz des Rechtsschutzsystems: "Die vom Gesetzgeber vorzunehmende Interessensabwägung erlaubt es ihm, ein System zu schaffen, das den regelmäßigen Zufluss der Abgaben sicherstellt, die Abgabenschuldner aber nicht einseitig in Fällen belastet…
…Die Verfügung des Ablaufes der Aussetzung der Einhebung stehe eindeutig nicht in Einklang mit der Verfassung. Von einem faktisch effizienten Rechtsschutz könne keine Rede sein, wenn die vom Verfassungsgerichtshof bis zur (endgültigen) Erledigung des Rechtsschutzgesuches geforderte praktische Effizienz bereits auf halber Strecke ende (angesichts der…