RIS AI
625 Treffer220 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1198-W/09Ein polnischer Staatsbürger fällt nicht unter die Ausnahmeregelung für EWR-Bürger, sodass er für einen Anspruch auf Familienbeihilfe eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz benötigt, wenn er wirtschaftlich betrachtet nichtselbständig tätig ist.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2010

…nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 8 NAG regelt die verschiedenen Aufenthaltstitel, § 9 NAG iVm mit § 53 NAG die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für EWR- Bürger. Eine solche ist gemäß der letztgenannten Bestimmung dann auszustellen, wenn die Voraussetzungen gem. der §…

UFSW RV/2869-W/06Ein Scheinselbständiger (slowakischer Staatsbürger) fällt nicht unter die Ausnahmeregelung für EWR-Bürger und muss dann, wenn seine Tätigkeit in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der eines nichtselbständigern Bauhilfsarbeits entspricht, eine entsprechende Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz besitzen, um einen Anspruch auf Familienbeihilfe oder Differenzzahlung zu erlangen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.05.2007

…gehen ins Leere, weil § 32a Abs. 1 des AusIBG bestimmt, dass Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten nicht unter die Ausnahmebestimmung für EWR-Bürger für die Dauer der Übergangsfrist (bis 30.04.2011) fallen. Nach der Gem. § 2 Abs. 4 AuslBG anzuwendenden wirtschaftlichen Betrachtungsweise sind für…

UFSG RV/0097-G/09Familienbeihilfe für EU-Bürger mit geringfügiger Beschäftigung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2009

…Am 21. August 2007 brachte die Berufungswerberin das Rechtsmittel der Berufung ein und führte zusammenfassend aus, dass sie am 2. April 2007 bei der Landesregierung eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger beantragt habe, da der Ehegatte eine selbständige Beschäftigung in Österreich ausübe. Am 23. November 2007…

UFSW RV/0571-W/09Bindung an die EWR-Anmeldebescheinigung trotz Nichtvorliegens eines rechtmäßigen Aufenthaltes im Bundesgebiet
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.06.2009

…2 NAG - trotz des Nichtvorliegens der Voraussetzungen - gesetzlich verpflichtet, eine Anmeldebescheinigung für EWR-Bürger/-innen für die Bw. und ihre Kinder auszustellen. Eine Beurteilung der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes als Vorfrage durch das Finanzamt war nur bis zur Entscheidung durch die hiefür zuständige MA 35 zulässig…

UFSW RV/3651-W/07Hinsichtlich EU-Bürger (hier Polen) sind die Voraussetzungen für die Gewährung von FB anhand der VO 1408/71 des Rates zu prüfen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.08.2008

…sich nach den §§ 8 und 9 des Niederlassungs-und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 8 regelt die verschiedenen Aufenthaltstitel, § 9 i.Z mit § 53 die Ausstellung einer Anmeldebescheinigung für EWR- Bürger. Eine solche ist gem. § 53 leg.cit. auszustellen, wenn die Voraussetzunge gem. der §…

UFSW RV/0828-W/10Familienbeihilfe für EU-Bürger, die den Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen im Inland haben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.12.2010

…der Behörde anzuzeigen. Bei Vorliegen der Voraussetzungen (§§ 51 oder 52 NAG) ist von der Behörde auf Antrag eine Anmeldebescheinigung auszustellen. Auf Grund der Freizügigkeitsrichtlinie sind EWR-Bürger zum Aufenthalt für mehr als drei Monate gemäß § 51 Abs.1 NAG berechtigt, wenn sie 1. in Österreich…

UFSW RV/2767-W/08Familienbeihilfenanspruch einer EU-Bürgerin aus Bulgarien ist zu bejahen, wenn sich Mittelpunkt der Lebensinteressen im Inland befindet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.11.2008

…seitens der betreffenden Behörde nachstehende Auskunft erteilt: "Bei rumänischen und bulgarischen Staatsbürgern erfolgte der EU-Beitritt mit 1.1.2007. Das derzeit geltende Fremdenrecht (NAG) sieht vor, dass all jene EWR-Bürger, welche bereits vor Inkraft treten des Gesetzes rechtmäßig niedergelassen und gemeldet waren, gemäß …

UFSW RV/1046-W/11Keine Anwendung der Verordnung EWG Nr. 1408/71 und damit kein Familienbeihilfenanspruch, wenn die Beihilfenwerberin (EU-Bürgerin) nicht beschäftigt und nicht pflichtversichert ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2011

…zu. Gemäß § 9 Abs. 1 NAG wird zur Dokumentation des gemeinschaftsrechtlichen Aufenthaltsrechts für mehr als drei Monate auf Antrag eine "Anmeldebescheinigung" (§ 53 NAG) für EWR-Bürger, die sich länger als drei Monate in Österreich aufhalten, ausgestellt. Die Bw verfügt erst ab 8. Juli 2010 über…

UFSW RV/2198-W/09Familienbeihilfenanspruch von im Inland aufhältigen EU-Bürgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)06.12.2010

…Voraussetzungen (§§ 51 oder 52 NAG) ist von der Behörde auf Antrag eine Anmeldebescheinigung auszustellen. Diese gilt zugleich als Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts des EWR-Bürgers. EWR-Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen und sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten…

UFSW RV/1388-W/08Familienbeihilfenanspruch von nicht rechtmäßig im Inland aufhältigen EU-Bürgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)24.10.2008

…Voraussetzungen (§§ 51 oder 52 NAG) ist von der Behörde auf Antrag eine Anmeldebescheinigung auszustellen. Diese gilt zugleich als Dokument zur Bescheinigung des Daueraufenthalts des EWR-Bürgers. EWR-Bürger, die ihr Recht auf Freizügigkeit in Anspruch nehmen und sich länger als drei Monate im Bundesgebiet aufhalten…

UFSW RV/0453-W/10Familienbeihilfe für scheinselbständige bzw. arbeitnehmerähnliche "neue EU-Bürger"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2010

…mit Art. 12 EG-Vertrag besteht für EU/EWR-Staatsangehörige Anspruch auf Familienleistungen, wenn sie sich nach § 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) rechtmäßig in Österreich aufhalten und den Mittelpunkt der Lebensinteressen in Österreich haben. EU/EWR-Bürger, die nach Österreich eingereist sind und sich…

UFSW RV/2154-W/08Familienbeihilfe für scheinselbständige bzw. arbeitnehmerähnliche "neue EU-Bürger"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.12.2008Teil 1/2

…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. l AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AuslBG. Die von Ihnen in…

UFSW RV/0392-W/09Familienbeihilfe für scheinselbständige bzw. arbeitnehmerähnliche "neue EU-Bürger"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.02.2010

…EU-Bürger für maximal sieben Jahre einführen. Für Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten (mit Ausnahme Maltas und Zyperns) wird im § 32a Abs. 1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit. 1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger…

UFSW RV/0086-W/07AVAB einer unbeschränkt steuerpflichtigen, tschechischen Staatsbürgerin mit Familienwohnsitz in Tschechien
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.05.2007

…des erklärenden Formulars der Steuererklärung L1, Version vom 3. Oktober 2005 sei eine unbeschränkte Steuerpflicht des Ehegatten für die Anerkennung des AVAB nicht erforderlich. Diese würde lauten: "Wenn Sie als EU/EWR-Bürger beantragt haben, als unbeschränkt Steuerpflichtiger behandelt zu werden (Antrag gem. § 1 Abs…

UFSW RV/2870-W/06Kein Beihilfenanspruch für ein ständig in Polen lebendes Kind für einen Scheinselbständigen (Montage von mobilen Trennwänden ...) auf Grund wirtschaftlicher Betrachtungsweise
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.04.2007

…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AusIBG) normiert, dass sie nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs. 2 lit 1 AusIBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarragements (d.h. bis maximal 30.04.2011) weiterhin dem AusIBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht…

UFSW RV/2514-W/08Kein Familienbeihilfenanspruch , wenn Existenzmittel nicht gesichert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.01.2009

…ein, dass der Hauptwohnsitz und Mittelpunkt der Lebensinteressen seit 2006 in Österreich liegen würde und wurde für den Sohn X. eine slowakische Geburtsurkunde sowie die Anmeldebescheinigung für EWR Bürger, weiters der Reisepass und Versicherungsbestätigung der Bw. sowie Honorarrechnungen bezüglich der Tätigkeit der Bw. für das…

UFSL RV/0208-L/09Staffelung des Alleinverdienerabsetzbetrages bei Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der EU.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.08.2012

…Selbständige sowie deren Familienangehörige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern und der dazu ergangenen Rechtsprechung, ein im Inland beschäftigter EU-Bürger, dessen Kinder sich ständig in einem Mitgliedstaat der EU/EWR aufhalten, zusätzlich zur Familienbeihilfe auch Anspruch auf den Kinderabsetzbetrag habe. Es könne daher…

UFSL RV/0484-L/08Differenzzahlung für Kind, das sich in Tschechien bei der Großmutter aufhält.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…Staatsangehörige der neu beigetretenen Staaten wird in § 32a Abs 1 AuslBG normiert, dass sie nicht unter die Ausnahmen für EWR-Bürger (1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen. Für tschechische Staatsangehörige besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Aufgrund des Beitrittsvertrages muss ihnen jedoch freier…

UFSW RV/1146-W/12Differenzzahlung - Kindesmutter und Kinder in Polen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.07.2012

…1 Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) normiert, dass diese nicht unter die Ausnahme für EWR-Bürger (§ 1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fielen. Neue EU-Bürger unterlägen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (dh bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer bestehe daher…

UFSW RV/0440-W/07Mittelpunkt der Lebensinteressen einer slowakischen Staatsbürgerin
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2008

…Familienbeihilfe und Vollzug betreffend Fremde ab 1.1.2006). Gemäß Punkt II (2. Anspruchserfordernisse für EU/EWR Bürger/Schweizer) dieses Erlasses sind folgende Erfordernisse relevant: EU/EWR-Bürger und deren Angehörige sind zur Niederlassung berechtigt, wenn sie - eine selbständige oder unselbständige Tätigkeit ausüben oder - über…