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UFSW RV/1483-W/04Der umsatzabhängige Mietzins steht im Zeitpunkt der Entstehung der Gebührenschuld mit seinem genauen Betrag nicht fest und ist daher zu schätzen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.02.2007

…zu legende Mietzins aus dem Durchschnitt der Jahreswerte zu errechnen ist. Soweit die Bw. begehrt in die Durchschnittsberechnung die tatsächlichen Mietkosten für das Jahr 2003 einzubeziehen, obwohl diese unter dem vereinbarten Mindestzins lagen, kann ihr nicht entsprochen werden. Aus der Zusammenschau der Bestimmungen des BewG…

UFSL RV/0707-L/04Zuwendung eines Fruchtgenuss- und Nutzungsrechtes an eine Privatstiftung, wobei sich der Stifter eine Option auf die einzelnen Teilleistungen zurückbehalten hat
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.11.2006Teil 1/3

…Woraus sich ein Jahreswert ableitet von | 6.160.355,78 | und ein Kapitalwert gern. § 16 BewG von | 18.481.067,33" In Beilagen zur Eingabe vom 15. März 2002 wurden die entsprechenden Verrechnungskonten dargestellt bzw. Bestätigungen über die Vermögensübertragungen vorgelegt. Der Bw…

UFSW RV/2464-W/10Nichteinbeziehung der Unterhaltsleistungen an minderjährige Kinder bei Gebühr für eine Scheidungsfolgenvereinbarung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2012

…oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Wird in einer Unterhaltsvereinbarung ein mtl. Unterhaltsbetrag fixiert und soll dieser drei Jahre aufrecht bleiben, kann…

UFSG RV/0767-G/02Abzinsung von Bauzinszahlungen, die erst in 20 Jahren zu leisten sind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2003

…der Beilage zu entnehmen. Das FA geht in seiner Berufungsvorentscheidung offenbar von einer Anwendung des § 17 Abs. 3 BewG aus, wonach bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen ist, der in Zukunft im Durchschnitt der…

UFSW RV/1403-W/09Bewertung eines Fruchtgenussrechtes bei Verzicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.05.2013

…die in ihrem Betrag ungewiß sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Daher ist für die Berechnung des Durchschnittswertes von einem Jahreswert des Fruchtgenussrechtes auszugehen. Dieser wurde laut Vorhaltsbeantwortung vom 27.01.2009…

UFSI RV/0037-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…den Durchschnittsgewinn der vorangehenden Jahre herangezogen und diesen auf die Dauer von 10 Jahren hochgerechnet hat. Insofern wurde also auch vom Finanzamt in inkonsequenter Weise - wie vom Bw zutreffend eingewendet - zunächst auf den Bewertungsmaßstab nach § 15 Abs. 1 BewG (Gesamtwert = Summe der einzelnen Jahreswerte)…

UFSI RV/0036-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…den Durchschnittsgewinn der vorangehenden Jahre herangezogen und diesen auf die Dauer von 10 Jahren hochgerechnet hat. Insofern wurde also auch vom Finanzamt in inkonsequenter Weise - wie vom Bw zutreffend eingewendet - zunächst auf den Bewertungsmaßstab nach § 15 Abs. 1 BewG (Gesamtwert = Summe der einzelnen Jahreswerte)…

UFSI RV/0035-I/08Gewinnabfuhrverpflichtung mit aufgeschobener Fälligkeit: Es liegt keine Kapitalforderung (auf einen bestimmten Geldbetrag), sondern eine wiederkehrende Leistung auf bestimmte Zeit (10 Jahre) vor, die gemäß § 15 Abs. 1 BewG abzuzinsen ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.11.2009

…den Durchschnittsgewinn der vorangehenden Jahre herangezogen und diesen auf die Dauer von 10 Jahren hochgerechnet hat. Insofern wurde also auch vom Finanzamt in inkonsequenter Weise - wie vom Bw zutreffend eingewendet - zunächst auf den Bewertungsmaßstab nach § 15 Abs. 1 BewG (Gesamtwert = Summe der einzelnen Jahreswerte)…

UFSW RV/1827-W/08Bestandvertrag auf bestimmte und anschließend unbestimmte Dauer
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.12.2011

…Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Im Hinblick auf die Bestimmung des § 17 Abs 1 GebG ist die Umsatzsteuer im Sinne des UStG bei der Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Überwälzung der…

UFSG RV/0017-G/08Bewertung eines lebenslänglichen Fruchtgenussrechtes
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.09.2009

…Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden kann. Bei der Bewertung der Nutzung des Grundstückes ist damit im Sinne des § 17 Abs. 2 BewG auf…

UFSW RV/1904-W/05Wie sind bei einer Schenkung auf den Todesfall, bei Erhebung der Erbschaftssteuer, lebenslängliche Leistungen (wie zB: Pflege- und Betreuung) zu bewerten, die bereits erbracht sind?
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid12.01.2006

…Betrag der Nutzung einer Geldsumme, wenn kein anderer Wert feststeht, mit 5,5 v. H. anzunehmen. Gemäß Abs. 3 leg.cit. ist bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen, der in Zukunft im Durchschnitt der…

UFSI RV/0223-I/11Ableitung des Jahreswertes des Fruchtgenusses bezüglich einer schenkungsweise, jedoch unter Vorbehalt des Fruchtgenusses erfolgten Abtretung des GmbH-Geschäftsanteiles bei feststehendem Ausschüttungsverhalten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.03.2012

…Grunde nach der (implizit) vom Finanzamt vertretenen Ansicht darin zu folgen, dass bei der Bewertung des streitgegenständlichen Fruchtgenusses gemäß § 17 Abs. 3 BewG im Hinblick auf das im Gegenstandfall bestehende beständige Ausschüttungsverhalten der Jahreswert nicht vom Durchschnitt der ausschüttungsfähigen Gewinne, sondern vom Durchschnitt der dem…

UFSW RV/0041-W/06Vorläufige Festsetzung der Grunderwerbsteuer vom dreifachen Einheitswert
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.07.2007

…schwanken als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Durch eine solche Bewertung des § 17 Abs.3 BewG, die nach dem klaren Wortlaut des Gesetztes jedenfalls erst nach dem Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld liegende…

UFSW RV/1675-W/04Einbeziehung der Betriebskosten in die Bemessungsgrundlage beim Mietvertrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2006

…als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Für die Ermittlung dieses Durchschnittswertes sind grundsätzlich die Umstände heranzuziehen, die im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld maßgeblich waren (vgl. dazu das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 16…

UFSW RV/0204-W/06Wie sind bei einer Übergabe auf den Todesfall bei der Erhebung der Erbschaftssteuer lebenslängliche Leistungen (z.B. Pflege) zu bewerten, welche bereits erbracht wurden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid24.04.2006

…Dabei ist der Zinssatz gemäß § 15 Abs. 1 BewG anzuwenden. Gemäß § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt…

UFSI RV/0660-I/02Zinssatz und Bemessungsmethode bei unverzinstem Gesellschafterdarlehen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.11.2004

…Nutzung des der Gesellschaft zur Verfügung gestellten Kapitals. Bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 17 Abs. 3 Bewertungsgesetz (BewG), BGBl. 1955/148 idgF, als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre…

UFSW RV/1759-W/06Heranziehung des Vermieters als Gesamtschuldner für die Bestandvertragsgebühr
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.04.2008

…der Jahreswert auf Grund der Bestimmung des § 17 Abs. 3 BewG zu ermitteln. Nach § 17 Abs. 3 BewG ist bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der…

UFSL RV/0143-L/12Betriebsübergabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2013

…Kapitalwert der Rente mit dem 10,918692-fachen des Jahreswertes berechnet wurde, der Liegenschaftsanteil wurde mit dem 5-fachen (anteiligen) Einheitswert angesetzt (ant. EW = 40.285,23 €) und die Gegenleistung durch eine Verhältnisrechnung ermittelt. Dagegen richtet sich die Berufung mit folgender Begründung: Der…

UFSW RV/0190-W/05Option auf Verlängerung eines Bestandvertrages
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)11.06.2007

…Kosten der Hausverwaltung (6.7.) - zu tragen hat. Nach § 17 Abs. 3 BewG 1955 ist bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden…

UFSW RV/0028-W/04Abtretung von Forderungen aus einem Werkvertrag zur Erfüllung einer gesetzlichen Unterhaltsverpflichtung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.08.2005

…mit den Unterhaltsansprüchen der Ehegattin des Bw. zur Verfügung stand. Nach § 17 Abs. 3 BewG 1955 ist bei Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich…