…zu legende Mietzins aus dem Durchschnitt der Jahreswerte zu errechnen ist. Soweit die Bw. begehrt in die Durchschnittsberechnung die tatsächlichen Mietkosten für das Jahr 2003 einzubeziehen, obwohl diese unter dem vereinbarten Mindestzins lagen, kann ihr nicht entsprochen werden. Aus der Zusammenschau der Bestimmungen des BewG…
…Woraus sich ein Jahreswert ableitet von | 6.160.355,78 | und ein Kapitalwert gern. § 16 BewG von | 18.481.067,33" In Beilagen zur Eingabe vom 15. März 2002 wurden die entsprechenden Verrechnungskonten dargestellt bzw. Bestätigungen über die Vermögensübertragungen vorgelegt. Der Bw…
…Durchrechnungszeitraums geht das Bundesfinanzgericht davon aus, dass der in der Folge ermittelte Schätzbetrag der Wirklichkeit nahekommt. Demnach wird der Durchschnitt der Jahreswerte für Betriebskosten, Strom und Gas für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Bestandvertragsgebühr herangezogen. Da weder die Bf. noch die Bestandnehmerin die Verträge oder…
…der unentgeltlichen Zur-Verfügung-Stellung des Kapitals in Ansehung des § 17 Abs 3 BewG deshalb unrichtig festgesetzt hat, weil bei - wie hier zutreffend - Nutzungen oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen ist, der in Zukunft im Durchschnitt…
…Darüber hinaus handelt es sich bei der jährlich zu leistenden Renovierungsrücklage um keinen von vornherein feststehenden Fixbetrag. Für diesen Fall sieht das Gesetz vielmehr vor, dass als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen ist, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt wird (vgl…
…oder Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Wird in einer Unterhaltsvereinbarung ein mtl. Unterhaltsbetrag fixiert und soll dieser drei Jahre aufrecht bleiben, kann…
…oder Kinder weitergegeben, die nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen gleichfalls als Altmieter gelten. Bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, sei als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird (§ 17…
…oder Kinder weitergegeben, die nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen gleichfalls als Altmieter gelten. Bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, sei als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird (§ 17…
…oder Kinder weitergegeben, die nach Maßgabe der vertraglichen Regelungen gleichfalls als Altmieter gelten. Bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, sei als Jahreswert der Betrag zugrunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird (§ 17…
…die erst nach der Entstehung der Steuerschuld sichtbar werden (zB tatsächliche Geschäftsergebnisse). Dieser durchschnittliche Jahreswert ist vom FA im Ermittlungsverfahren zu erforschen und wenn notwendig zu schätzen. Im Gesetz ist nicht geregelt, welche Anzahl von Jahren für die Ermittlung eines Durchschnitts der Jahresnutzung heranzuziehen ist…
…der Beilage zu entnehmen. Das FA geht in seiner Berufungsvorentscheidung offenbar von einer Anwendung des § 17 Abs. 3 BewG aus, wonach bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen ist, der in Zukunft im Durchschnitt der…
…die in ihrem Betrag ungewiß sind oder schwanken, als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Daher ist für die Berechnung des Durchschnittswertes von einem Jahreswert des Fruchtgenussrechtes auszugehen. Dieser wurde laut Vorhaltsbeantwortung vom 27.01.2009…
…den Durchschnittsgewinn der vorangehenden Jahre herangezogen und diesen auf die Dauer von 10 Jahren hochgerechnet hat. Insofern wurde also auch vom Finanzamt in inkonsequenter Weise - wie vom Bw zutreffend eingewendet - zunächst auf den Bewertungsmaßstab nach § 15 Abs. 1 BewG (Gesamtwert = Summe der einzelnen Jahreswerte)…
…den Durchschnittsgewinn der vorangehenden Jahre herangezogen und diesen auf die Dauer von 10 Jahren hochgerechnet hat. Insofern wurde also auch vom Finanzamt in inkonsequenter Weise - wie vom Bw zutreffend eingewendet - zunächst auf den Bewertungsmaßstab nach § 15 Abs. 1 BewG (Gesamtwert = Summe der einzelnen Jahreswerte)…
…den Durchschnittsgewinn der vorangehenden Jahre herangezogen und diesen auf die Dauer von 10 Jahren hochgerechnet hat. Insofern wurde also auch vom Finanzamt in inkonsequenter Weise - wie vom Bw zutreffend eingewendet - zunächst auf den Bewertungsmaßstab nach § 15 Abs. 1 BewG (Gesamtwert = Summe der einzelnen Jahreswerte)…
…als Jahreswert der Betrag zugrundezulegen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Gemäß § 200 BAO kann die Abgabenbehörde die Abgabe vorläufig festsetzen, wenn nach den Ergebnissen des Ermittlungsverfahrens die Abgabepflicht noch ungewiss, aber wahrscheinlich oder wenn der Umfang der Abgabepflicht ungewiss…
…2249/F). Nach der ersten Alternative im ersten Satz des § 33 TP 5 Abs. 3 GebG sind die wiederkehrenden Leistungen bei unbestimmter Vertragsdauer mit dem Dreifachen des Jahreswertes zu bewerten (VwGH vom 3. November 1986, 85/15/0130). Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes stellt…
…Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre voraussichtlich erzielt werden wird. Im Hinblick auf die Bestimmung des § 17 Abs 1 GebG ist die Umsatzsteuer im Sinne des UStG bei der Ermittlung der Gebührenbemessungsgrundlage einzubeziehen, wenn die Überwälzung der…
…auch der Betrag, welcher an die Stadt A zu leisten sein wird. Bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 17 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre…
…auch der Betrag, welcher an die Stadt A zu leisten sein wird. Bei Nutzungen und Leistungen, die in ihrem Betrag ungewiss sind oder schwanken, ist nach § 17 Abs. 3 BewG als Jahreswert der Betrag zu Grunde zu legen, der in Zukunft im Durchschnitt der Jahre…