Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., Ballonteam X., Deutschland, vertreten durch Mag. Herbert Niedermayer, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 4780 Schärding, Passauer Straße 13, vom 27. Jänner 2011 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom 23. Dezember 2010 betreffend Umsatzsteuer für die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde des Bf., vertreten durch Dr. Marlies Folger, Rechtsanwältin, 8530 Deutschlandsberg, Hauptplatz 20/I, vom 29. Februar 2008 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Graz vom 23. November 2007, Zl. 700000/17425/2007, betreffend Altlastenbeitrag entschieden: I. Der Beschwerde…
…würden, um der Verjährung der Einhebung entgegenzuwirken. Das habe das Finanzamt verkannt. Die Uneinbringlichkeit der Abgaben sei sehr wohl bereits eingetreten, sodass die Fortsetzung und Durchführung von Vollstreckungmaßnahmen keinen die Vollstreckungskosten übersteigenden Ertrag ergeben könnten, weil der Bw. kein pfändbares Einkommen und Vermögen besitze. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Ullrike Bauer, Mag .Michael Rebasso, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Abweisung der Berichtigung der Erbschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1955, BGBl.Nr. 1955/148 (BewG…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr. Ullrike Bauer, Mag. Michael Rebasso, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern betreffend Berichtigung der Erbschaftssteuer gemäß § 5 Abs. 2 Bewertungsgesetz 1995, BGBl. 1955/148 (BewG.), entschieden: Der Berufung wird…
…die Berufungsbehörde der ersten Stufe aufgehoben. Rechtsbelehrung Gegen diesen Bescheid ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) in Verbindung mit § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht der Beschwerdeführerin das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieses…
…bereits den Bescheid erlassen habe. Die Bf. stellte den Antrag auf Aufnahme der beantragten Beweise, Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch alle drei Mitglieder des Berufungssenates. Mit Eingabe vom 6. Juni 2005 an den Unabhängigen Finanzsenat teilte die Bf. mit, dass sie eine ladungsfähige…
…rechtsstaatlichen Garantien gefährdet sein könnten. Die Bf. stellte den Antrag auf Aufnahme der beantragten Beweise, Durchführung einer mündlichen Verhandlung und Entscheidung durch alle drei Mitglieder des Berufungssenates. Mit Eingabe vom 6. Juni 2005 an den Unabhängigen Finanzsenat teilte die Bf. mit, dass sie eine ladungsfähige…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des WS, vom 19. April 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 19. März 2004 zu StNr. 000/0000 betreffend Pfändung und Überweisung einer Geldforderung sowie gegen den Bescheid vom 22. März 2004 mit dem eine…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes St. Pölten betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO…
…Zl. 400/90370/54/99, zu Unrecht ergangen ist. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung…
…400/90370/29/99, zu Unrecht ergangen ist. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 85c Abs. 8 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) iVm § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu, innerhalb von sechs Wochen nach Zustellung dieser…
…bekämpften Bescheidberichtigung gem. § 293b BAO. Auf theoretisch mögliche Verfahrenstitel zu Abänderung des Erstbescheides hinsichtlich Einkommensteuer für 2005 ist daher in diesem Verfahren nicht einzugehen. Zum Antrag auf mündlichen Verhandlung: Anträge auf Durchführung einer mündlichen Berufungsverhandlung sind gem. § 284 Abs. 1 Z 1 BAO in der…
…2. Jänner 2007 beim Finanzamt eingebrachten Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Kalenderjahr 2001 neben Rückzahlungsbeiträgen von Darlehen und Zinsen für Schaffung von Wohnraum (S 19.299,97) noch Aufwendungen für diverse Baumaterialien (S 18.175,80) unter dem Titel "Sanierungskosten" als Sonderausgaben gemäß …
…Wien, Weihburgg. 20, vom 12. Jänner 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 14. Dezember 2011 betreffend Abweisung eines Antrags auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2010, entschieden: Der angefochtene Bescheid wird gem. § 289 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl…
…Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus dem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die…
…Bescheid festzusetzen, wenn sie nicht unmittelbar aus dem Verkaufserlös beglichen werden. Die Pfändungsgebühr ist eine reine Amtshandlungsgebühr, die wegen der der Abgabenbehörde bei der Durchführung der Pfändung auflaufenden Kosten erhoben wird. Sie fällt entsprechend dem einzubringenden Betrag bereits auf Grund der Tatsache an, dass die…
…März 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 20. Februar 2009 betreffend Zurückweisung eines Antrages auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe I. Sachverhalt In der beim Finanzamt am 28.12.2006 eingelangten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für…
…im Art. 232 ZK-DVO bewilligte Verfahren der vorübergehenden Verwendung mit vollständiger Befreiung von den Einfuhrabgaben übergeführt. Zweck der Einreise war die Durchführung von Transporten zwischen Schweden und Deutschland. In der Folge wurden in Schweden Waren für Deutschland und Österreich geladen und über Deutschland, für…
…Frist keine Stellungnahme dazu abgegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Der Sachverhalt ist dadurch bestimmt, dass der Bw. seine Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung mit 30. Dezember 2010 unterfertigt hat und diese dann per Post (Poststempel der Zustellbasis L. 10.1.2011) beim Finanzamt verspätet…