…welche bzw. wie viele Werbematerialien es beziehen möchte. Die Druckkostenbeiträge der Lieferanten der beworbenen Artikel gemäß lit. a der Feststellung des Finanzamtes würden sich wie folgt verteilen (alle Beträge in €): | Jahr | 2002 | 2003 | 2004 | 2005 | Flugblätter, Kataloge |…
Die Werbekostenbeiträge der Lieferanten zu den Dekopaketen sind demnach nach Ansicht der Referentin nicht werbeabgabepflichtig, da keiner der Tatbestände von der Bw. erfüllt wird. 3) Flugblätter X In den gegenständlichen Flugblättern werden lediglich Waren der Firma X beworben. Von der Aufmachung her ist jedoch erkennbar…
…sei, hebe die Bf. von diesen, zur Abdeckung der erheblichen Druckkosten ihrer Kataloge, einen Druckkostenbeitrag ein. Die Bf. räume ihren Lieferantenfirmen lediglich ein geringfügiges Mitgestaltungsrecht bei der Beschreibung und bei der Bebilderung ein. Mit den gegenständlichen Katalogen solle keineswegs Werbung für die Lieferanten der Bf…
…Von allen Unternehmen wurden "Druckkostenbeiträge" eingehoben. Der Verwaltungsgerichtshof habe in diesem Erkenntnis seine bisherige Rechtsprechung präzisiert: An Stelle der bisher verwendeten Begriffe "wesentliches eigenes Interesse" bzw. "in erster Linie im eigenen Interesse gelegen" sei nunmehr im Rahmen einer Interessenabwägung auf das überwiegende Interesse abgestellt worden…
…die Flächen und Räume zur Verbreitung von Werbebotschaften zur Verfügung stellen. Ebenso unterliegen gegen Entgelt (in der Regel in Form von so genannten Druckkostenbeiträgen) erfolgende Einschaltungen in Werbeprospekten einer Abgabe, wenn das Prospekt in Auftrag gebende Unternehmen anderen Unternehmen die Duldung der Benützung seiner (Prospekt…
…in der Regierungsvorlage zur Einführung eine Werbeabgabegesetzes 2000 würden dazu ausführen, dass darunter "herkömmliche Werbeeinschaltungen in Zeitungen, Zeitschriften und Büchern" sowie "als Druckkostenbeiträge bezeichnete Entgelte für bestimmte Inhalte" fallen würden. Als Beispiel werde dabei aufgeführt, dass im redaktionellen Teil einer Zeitschrift ein Bericht über eine…
…an Autoren stammende Einnahmen angesehen und dem ermäßigten Steuersatz unterzogen sowie die Vorsteuern mit € 100,- geschätzt würden. Schließlich wurde um Vorlage sämtlicher Kontoauszüge sowie um Nachweise, dass erhaltene Kautionen (Druckkostenbeiträge) an Autoren zurückgeflossen seien, ersucht. Vorhaltsbeantwortung vom 4. März 2005 und Niederschrift vom 17…
…Lieferfirmen dargestellt und auch Anleitungen für den Einbau oder deren Verwendung gegeben. Von der Firma wird zur Erstellung des Kataloges an die liefernden Firmen der Druckkostenbeitrag für die Werbung in Rechnung gestellt. Zur Werbeabgabe (in Kraft getreten mit 1. Juni 2000): Steuergegenstand ist gemäß Werbeabgabengesetz: …
…von Dr. In erhalten hat, so ist dazu festzustellen, dass es sich hiebei um Anzahlungen in Form von Druckkostenbeiträge handelt (eben diese rechtliche Beurteilung hat der VwGH bestätigt), die der Bw jedoch nicht erklärt hat. Weiters wurde im Jahr 2001 ebenfalls eine Vermögensunterdeckung festgestellt, die…
…der Bw. erhöht wird, für die Qualifikation als Werbeeinschaltung reicht eine positive Darstellung des beworbenen Produktes aus. Das Werbeinteresse der Lieferanten ist nach Ansicht der Referentin zudem durch Bezahlung von Druckkostenbeiträgen ausreichend bewiesen. 3) Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 22. Februar 2006, Zl. 2005…
…bei Barzahlungen im Zeitpunkt des Erhaltes der Barzahlung anzunehmen ist, weil der Bw damit die Verfügungsmacht über die Einnahmen erhält und auch tatsächlich Verfügungsmacht ausübt (s. Berufungsentscheidung RV/0347W/04 zum Druckkostenbeitrag). Demgegenüber vertrat der Bw die Auffassung, dass die Vereinnahmung in dem Zeitpunkt erfolge…
…was er nur dann kann, wenn er darüber Verfügungsmacht erlangt habe. Die als Kaution bezeichneten Gelder stellen daher in Wahrheit so genannte Druckkostenbeiträge dar, über die der Pflichtige sofort nach Erhalt verfügen kann, weshalb dazu bei gegebener Istbesteuerung im Zeitpunkt des Eingangs auf seinem Konto…
…sei, hebe die Bf. von diesen, zur Abdeckung der erheblichen Druckkosten ihrer Kataloge, einen Druckkostenbeitrag ein. Die Bf. räume ihren Lieferantenfirmen lediglich ein geringfügiges Mitgestaltungsrecht bei der Beschreibung und bei der Bebilderung ein. Mit den gegenständlichen Katalogen solle keineswegs Werbung für die Lieferanten der Bf…
…damit die Herstellungskosten bestreite, was er nur dann könne, wenn er darüber Verfügungsmacht erlangt habe. Die als Kaution bezeichneten Gelder stellen daher in Wahrheit so genannte Druckkostenbeiträge dar, über die der Pflichtige sofort nach Erhalt verfügen kann, weshalb dazu bei gewählter Gewinnermittlung nach § 4 Abs…
…Wahrheit so genannte Druckkostenbeiträge dar, über die Bw sofort nach Erhalt verfügen kann, weshalb dazu beim Bw als IST-Versteuer im Zeitpunkt des Eingangs auf seinem Konto oder Barerhaltes die Umsatzsteuerschuld entsteht. Bei der beim Bw gegebenen weiteren Geschäftsgebarung sind die Druckkostenbeiträge als erhaltene Anzahlung…
…Beschwerdeführerin von diesen, zur Abdeckung der erheblichen Druckkosten ihrer Kataloge, einen Druckkostenbeitrag ein. Die Beschwerdeführerin räume ihren Lieferantenfirmen lediglich ein geringfügiges Mitgestaltungsrecht bei der Beschreibung und Bebilderung ein. Mit den gegenständlichen Katalogen solle keineswegs Werbung für die Lieferanten der Beschwerdeführerin betrieben werden, sondern es sollten…
…sei, hebe die Bf. von diesen, zur Abdeckung der erheblichen Druckkosten ihrer Kataloge, einen Druckkostenbeitrag ein. Die Bf. räume ihren Lieferantenfirmen lediglich ein geringfügiges Mitgestaltungsrecht bei der Beschreibung und bei der Bebilderung ein. Mit den gegenständlichen Katalogen solle keineswegs Werbung für die Lieferanten der Bf…
…lieber kurzfristig im Rahmen der Möglichkeiten fällen. Die Überweisungen seien unabhängig vom Erscheinen der Zeitbühne und der behandelten Themen unregelmäßig erfolgt, manchmal erstmals im Frühsommer des laufenden Jahres. Schriftliche Informationen über die Höhe des Druckkostenbeitrages habe die Bw. nur von der Wirtschaftskammer XY jeweils nach…
Aufgrund des durchgeführten Ermittlungsverfahrens gelangt der unabhängige Finanzsenat hinsichtlich der strittigen Umsätze, für die es abzuklären gilt, ob es sich dabei um Lieferungen zum ermäßigten Steuersatz gemäß § 10 Abs. 2 UStG 1994 handelt, zu folgender Sachverhaltsannahme : Von den Kunden werden der Bw. auf einem Datenträger…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw. gegen den Bescheid des Finanzamtes für den 12., 13., 14. Bezirk und Purkersdorf betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlage und die…