…Kabel-TV, Uhrband, Börse) und hinsichtlich der restlichen Positionen die betriebliche Veranlassung dargestellt. 3. Aufwendungen für Werbung (Tz 29 des Prüfberichtes) Die pauschale Hinzurechnung von Ausgaben "mit privater Mitveranlassung" sei in Hinblick auf eine der Betriebsprüfung vorgelegte Stellungnahme vom 18.6.1998, den vorgelegten Belegen…
…Geldmittel für den Ankauf einer Liegenschaft in Kitzbühel und die geplante Errichtung eines Büro- und Geschäftshauses zur Verfügung gestellt. Das Projekt ist auf Grund der Eröffnung eines Konkursverfahrens nicht zustande gekommen. Die Hingabe der Geldmittel wird als "stille Beteiligung" / Darlehen bezeichnet. Dem geltend gemachten Aufwendungen…
…die Werbungskosten heranzuziehen. Bei den einzelnen Einkünften dürfen gemäß § 20 Abs. 1 EStG hingegen die für den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgewendeten Beträge sowie Aufwendungen für die Lebensführung nicht abgezogen werden, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie…
…Ausschlag zu Gunsten einer doppelten Haushaltsführung geben könnten. Den vom Bw. beantragten Aufwendungen für die Fahrten zwischen seinem Familienwohnsitz und seinem Beschäftigungsort hat das Finanzamt daher zu Recht den Abzug unter dem Titel Werbungskosten versagt. Der Berufung kommt in diesem Punkt daher keine Berechtigung zu. …
…Nr. 21/22 übernachtet hätten. Dies gelte auch für Herrn Ing.B., da er sein technisches Büro für Maschinenbau, Gas- und Feuerungstechnik im selben Haus habe. Anlässlich der Betriebsbesichtigung hätte die Wohnung nicht besichtigt werden können, da Herr Ing.B. weder die Schlüssel mit hatte…
…vor, sondern Aufwendungen für Errichtungsmaßnahmen, weshalb die Begünstigung auch aus dem Titel des § 28 Abs. 3 Z 2 EStG 1988 nicht beansprucht werden könnte. Dem hat der Bw. im Vorlageantrag Folgendes entgegengehalten: Der Ausbau des Dachbodens und von Kellerräumen bedeute nicht die Herstellung neuer Substanz…
…der Bw. nichts für sich zu gewinnen. Denn in diesem Beschwerdefall war die steuerliche Beurteilung der "Wartezimmerliteratur" überhaupt nicht Streitthema. Dieses erschöpfte sich nur in der Zurechnung von Aufwendungen eines selbständig und nichtselbständig tätigen Arztes zu Betriebsausgaben und Werbungskosten. Schlussendlich übersieht der Bw. mit seinen…
…Die Aufwendungen und Ausgaben für das Büro stehen mit meinen Einkünften in unmittelbaren Zusammenhang und sind daher als Werbungskosten abzuziehen. Zu den Spesen des Geldverkehrs wurde angegeben, dass die Bw. bei ihrer Tätigkeit finanzielle Vorleistungen zu erbringen hätte, Provisionszahlungen und Zahlungen eines Fixums seien durch…
…wich jedoch im Punkt "Werbungskosten" vom Begehren des Antragstellers ab: Vom Finanzamt anerkannte Werbungskosten: | Aufwendungen für das private Wohnhaus | nicht anerkannt | Diverses Büro- und Arbeitsmaterial/Porto | € 2.217,95 | Fortbildungskosten | € 228,75 | Reisespesen /Diäten | 736…
…Aufwendungen für ein im Wohnungsverband gelegenes Büro bzw. Lagerräumlichkeiten vorliegen. Dies entspreche auch Rz 324ff LStR. Weiters seien bei der Einkommensteuer 1998 und 1999 zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit Werbungskosten für im Wohnungsverband gelegene Büroräumlichkeiten in Höhe von S 30.841,00 (1998) und…
…3 EStG 1988 mit Wirkung ab 5.5.1995 dahingehend geändert, dass nunmehr Aufwendungen oder Ausgaben für die Bewirtung von Geschäftsfreunden, die nachweislich der Werbung dienen und bei der die betriebliche oder berufliche Veranlassung weitaus überwiegt, nur mehr zur Hälfte abgezogen werden können. Sie haben…
…Vertreterin bildet die einzige Einkunftsquelle und steht daher bei der Betrachtung der Gesamteinkünfte im Vordergrund. Der Anteil der Einkünfte aus dieser Tätigkeit, die zeitlich überwiegend im Arbeitszimmer ausgeübt wird, beträgt 100% der gesamten Einkünfte. Die Aufwendungen und Ausgaben für das Büro stehen mit den Einkünften…
…Steuerbemessungsgrundlagen 1996 und 1997 ergibt sich daraus nicht. b) Kautionsdepot: Zwar ist der Bw. der Aufforderung zur Vorlage diverser Bezug habender Unterlagen im zweitinstanzlichen Verfahren weitgehend nicht nachgekommen, doch ergibt sich aus den letztlich zur Verfügung stehenden Schriftstücken aus Sicht des UFS für die Beurteilung…
…Der Bw. ersuche um Geltendmachung seiner Dienstschuhe als Werbungskosten. Das FA wies die Berufung betreffend Einkommensteuer 2003 und 2004 mit Berufungsvorentscheidung vom 29. März 2006 (Akt 2004 Seite 52f) in den vor dem UFS gegenständlichen Punkten mit folgender Begründung ab: Dienstkleidung: Aufwendungen für Arbeitskleidung, soweit…
…Werbungskosten. Aufwendungen oder Ausgaben für den Erwerb oder Wertminderungen von Wirtschaftsgütern sind nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, als dies ausdrücklich zugelassen ist. Nach Ziffer 8 dieser Bestimmung zählen zu den Werbungskosten die Absetzungen für Abnutzung und Substanzverringerung (§§ 7 und 8). § 20 EStG 1988 normiert für…
…den genannten Betriebsausgaben und Werbungskosten handelte es sich im Wesentlichen um "nicht eindeutig zuordenbare Ausgaben", die im Wege eines Schlüssels (2,53% zu 97,47%) auf die genannten Einkunftsarten aufgeteilt wurden und inhaltlich zum größten Teil aus Aufwendungen für die Anmietung und Sanierung einer Geschäftsräumlichkeit…
…auch "anteilige nicht zuordenbare Investitionen" enthalten ("Aufstellung"). Diverse Aufwendungen in der Aufstellung betreffen nicht die Container und ist die Nachvollziehbarkeit der hinter den Aufwendungen liegenden Leistungen nicht (hinreichend) gegeben (mündliche Verhandlung). Die Kosten für einen Austausch sämtlicher Container bezifferten die Bw. - konkret danach befragt - bzw…
…folgende Betriebsausgaben in Ansatz: | Laufende Betriebskosten für Büro | 7.957,- S | Direkte Aufwendungen: Grundumlage, etc. | 6.705,- S | Telefon, Werbung, etc. | 14.727,- S | Fahrtaufwendungen | 33.991,- S | AfA Büro und Einrichtung | 11.383,- S…
…berufliche Veranlassung für die beantragten Reisekosten wurde vom Bw nicht weiter vorgebracht und geht auch sonst aus keinen Unterlagen/Schriftsätzen/Vorbringen hervor. Rechtlich folgt daraus: Aufwendungen für ein Notebook einschließlich des Zubehörs sind als Arbeitsmittel iS § 16 Abs 1 Z 7 EStG als Werbungskosten abzugsfähig…
…| 2.700,00 S | Büroaufwand | 500,00 S | Werbung - Inserate | 600,00 S | Fahrtspesen | 3.000,00 S | Reparatur und Instandhaltung | 45.000,00 S Aufwendungen für weitere Sanierungsmaßnahmen wären zum damaligen Zeitpunkt nicht vorhersehbar gewesen…