…wie auszugsweise dargelegt - aus: ... Der Antrag betreffend die Bescheide 2004 liegt außerhalb der Jahresfrist. Zum Antragsgrund "§ 24 Abs. 12 UStG 1994 " ("Der Unternehmer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er die Vereinfachungsregelung nach Abs. 5 nicht anwendet"). ... Der jeweilige Spruch der Umsatzsteuerbescheide…
…für diese Branche zur Vermeidung der Kulminierung der USt entstanden. Gleiche Rechtsnormen bestünden auch in anderen Ländern der EU und seien EU-rechtskonform. Mit der Schaffung der Differenzbesteuerung sei der Gesetzgeber wohl der Auffassung gewesen, dass damit diese Bestimmung vollinhaltlich übernommen worden und damit obsolet…
…konnte hinsichtlich des Teilbetrages eine Differenzbesteuerung im Sinne dieser Vorschrift nicht zum Tragen kommen. Eine Berufung auf dessen (nicht mehr in Geltung stehende!) Vorgängerbestimmung konnte nichts daran ändern, dass für die Beurteilung der Zulässigkeit der Differenzbesteuerung die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der im berufungsgegenständlichen Zeitraum in…
…verweist die Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der Bemessung der NoVA auf die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer abstelle und diese bei Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG als Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ermittelt werde. Die NoVA müsse somit lediglich vom…
…verweist der Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der Bemessung der NoVA auf die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer abstelle und diese bei Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG als Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ermittelt werde. Die NoVA müsse somit lediglich vom…
…verweist die Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der Bemessung der NoVA auf die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer abstelle und diese bei Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG als Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ermittelt werde. Die NoVA müsse somit lediglich vom…
…wechselseitig ausschlössen. Denn entweder sei bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze von der gemäß § 24 Abs. 4 UStG ermittelten Bemessungsgrundlage auszugehen (Rz 29) oder es sei im Rahmen der Differenzbesteuerung nur die Befreiung der Ausfuhrlieferungen anzuwenden (Rz 30). Auch nach Ruppe, Rz 31/1 zu § 24…
…und 1999 nicht 15 sondern nur 7 Fahrzeuge verkauft und hiebei ein Gewinn von 25.000,- erwirtschaftet worden. Die Abgabenbehörde wäre verpflichtet gewesen, von Amts wegen die Differenzbesteuerung anzuwenden bzw. im Bescheid zu begründen, weshalb die Anwendung derselben unterblieben sei. Die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers in …
…und dies sei der Fall, wenn keine Erwerbsteuer zu entrichten sei, die Differenzbesteuerung vorgenommen werde. Diese Ansicht sei noch dadurch verstärkt, dass andernfalls die Vorschriften für Gebrauchtwagen, nämlich die Voraussetzung,dass die Erstinbetriebnahme länger als sechs Monate zurückliegen und die Betriebsleistung 6.000 km überschreiten…
…Bw. auch ein Recht auf die begehrte Vorsteuer habe. Streitpunkt zwischen den Parteien (Bw. und Finanzamt) für die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges nach den Ausführungen der steuerlichen Vertretung und laut FA soll die Berechnungsweise der Kleinunternehmerregelung im Falle der Differenzbesteuerung sein (vgl. auch Vorlagebericht des FA…
…Sammlungstücken oder Antiquitäten oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine ... gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.) Der Unternehmer ist ein Händler, der gewerbsmäßig mit diesen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert (Wiederverkäufer…
…Abs. 2 FinStrG angeordneten USO-Prüfung und somit verspätet erfolgt. Im Zuge dieser Prüfung sei zudem hervorgekommen, dass bei den im Prüfungszeitraum (in den nachgereichten Voranmeldungen bekanntgegebenen) Umsätzen bei neun Fahrzeugverkäufen zu Unrecht die Methode der Differenzbesteuerung (vgl. § 24 UStG 1994) angewendet worden sei sowie…
…Entgelt, sondern die Marge, d.h. die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung liegen beim An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen ohne Zweifel vor. Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ist in § 6 Abs. 1 Z 1 iVm 27 UStG geregelt. Diese…
…zugekommen sei. Fest stehe jedenfalls, dass der Bw. unter Zugrundelegung der ihm zukommenden Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer für die Jahre 2009 und 2010 ordnungsgemäß abgeführt habe. In den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2009 und 2010 wies der Bw. darauf hin, dass der beiliegenden Excel-Aufstellung zu…
…passiviert. Für die Jahre 1996 und 1997 traf der Prüfer außerdem die - nicht berufungsgegenständliche - Feststellung, für bestimmte in Deutschland erworbene Gebrauchtfahrzeuge habe der Bw zu Unrecht die Differenzbesteuerung vorgenommen. Dies führte zu einer Erhöhung der 20 %-igen Umsätze des Jahres 1996 um 400.657,00…
…für den Bw. ein Jahresgewinn von € 3.900 errechnen. In Bezug auf die Umsatzsteuer werde auf die im Gebrauchtwagenhandel gängige Differenzbesteuerung verwiesen: Bei einem angenommenen Wareneinsatz von rund 78% würde sich für den Bw. eine Umsatzsteuerzahllast von jeweils € 650 ergeben. Die vom Finanzamt…
…Kfz nach Österreich bereits in Deutschland zu Unternehmern (auf Grund der Nachhaltigkeit). Beim weiteren Verkauf dieser Kfz an die österreichische Bw. kann die bisher vorgenommene Differenzbesteuerung somit nicht mehr zum Ansatz kommen. Nach Ansicht der Bp liegt eine (steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung vom Autohaus H bzw…
…berechtigt, aus dem Erwerbspreis eine abziehbare Vorsteuer zu ermitteln, wenn bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Bestimmung des § 24 UStG (Differenzbesteuerung) angewendet werden kann. Die abziehbare Vorsteuer ist dabei mit 20% aus dem Erwerbspreis herauszurechnen. Die Voraussetzungen des Absatzes 16 sind nach § 12 (17) UStG…
…nicht von Privatpersonen sondern von Mittelsmännern, welche lt. BP als Unternehmer anzusehen sind, gekauft. Bereits aus diesem Grund steht die Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung nicht zu (vgl. Stellungnahme zur Berufung Pkt. f und g). Weiters ist festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 24 UStG buchmäßig nicht nachgewiesen…
…Überschussermittlung. Der Bw ist Gebrauchtwagenhändler. Er versteuert betreffend die Umsatzsteuer seine Umsätze nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994, der Differenzbesteuerung. Das bedeutet, dass der Bw bei Lieferung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht das gesamte Entgelt, sondern nur den Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis…