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47 767 Treffer483 msnur geltende Fassungen
UFSK RV/0377-K/111. Anwendungsvoraussetzungen der Differenzbesteuerung und Hinweis in der Rechnung auf deren Anwendung 2. Rechtswidrigkeit der Abgabenbescheide, Aufhebungsvoraussetzung für § 299 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)30.05.2012

…wie auszugsweise dargelegt - aus: ... Der Antrag betreffend die Bescheide 2004 liegt außerhalb der Jahresfrist. Zum Antragsgrund "§ 24 Abs. 12 UStG 1994 " ("Der Unternehmer kann bei jeder Lieferung auf die Differenzbesteuerung verzichten, soweit er die Vereinfachungsregelung nach Abs. 5 nicht anwendet"). ... Der jeweilige Spruch der Umsatzsteuerbescheide…

UFSL RV/0284-L/04Anwendung der Differenzbesteuerung nach Ankauf eines geleasten Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008Teil 1/2

…für diese Branche zur Vermeidung der Kulminierung der USt entstanden. Gleiche Rechtsnormen bestünden auch in anderen Ländern der EU und seien EU-rechtskonform. Mit der Schaffung der Differenzbesteuerung sei der Gesetzgeber wohl der Auffassung gewesen, dass damit diese Bestimmung vollinhaltlich übernommen worden und damit obsolet…

UFSL RV/0284-L/04Anwendung der Differenzbesteuerung nach Ankauf eines geleasten Fahrzeuges.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.12.2008Teil 2/2

…konnte hinsichtlich des Teilbetrages eine Differenzbesteuerung im Sinne dieser Vorschrift nicht zum Tragen kommen. Eine Berufung auf dessen (nicht mehr in Geltung stehende!) Vorgängerbestimmung konnte nichts daran ändern, dass für die Beurteilung der Zulässigkeit der Differenzbesteuerung die Erfüllung der Tatbestandsmerkmale der im berufungsgegenständlichen Zeitraum in…

UFSL RV/0087-L/08NoVA-Bemessungsgrundlage bei Differenzbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…verweist die Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der Bemessung der NoVA auf die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer abstelle und diese bei Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG als Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ermittelt werde. Die NoVA müsse somit lediglich vom…

UFSL RV/0088-L/08NoVA-Bemessungsgrundlage bei Differenzbesteuerung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…verweist der Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der Bemessung der NoVA auf die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer abstelle und diese bei Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG als Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ermittelt werde. Die NoVA müsse somit lediglich vom…

UFSL RV/0083-L/081. NoVA-Bemessungsgrundlage bei Differenzbesteuerung: Mehrerlös oder Verkaufspreis als Berechnungsbasis ? 2. NoVA-Bemessungsgrundlage bei Differenzbesteuerung: Ausscheiden der Umsatzsteuer-Komponente aus dem Einkaufspreis ?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2008

…verweist die Bw im wesentlichen abermals darauf, dass § 5 NoVAG hinsichtlich der Bemessung der NoVA auf die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer abstelle und diese bei Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 24 UStG als Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis ermittelt werde. Die NoVA müsse somit lediglich vom…

UFSF RV/0262-F/06Gelangt die Steuerfreiheit für Kleinunternehmer auch im Falle der Differenzbesteuerung zur Anwendung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.07.2007

…wechselseitig ausschlössen. Denn entweder sei bei der Ermittlung der Kleinunternehmergrenze von der gemäß § 24 Abs. 4 UStG ermittelten Bemessungsgrundlage auszugehen (Rz 29) oder es sei im Rahmen der Differenzbesteuerung nur die Befreiung der Ausfuhrlieferungen anzuwenden (Rz 30). Auch nach Ruppe, Rz 31/1 zu § 24…

UFSS RV/0421-S/02Differenzbesteuerung bei einem Gebrauchtwagenhändler
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.04.2005

…und 1999 nicht 15 sondern nur 7 Fahrzeuge verkauft und hiebei ein Gewinn von 25.000,- erwirtschaftet worden. Die Abgabenbehörde wäre verpflichtet gewesen, von Amts wegen die Differenzbesteuerung anzuwenden bzw. im Bescheid zu begründen, weshalb die Anwendung derselben unterblieben sei. Die Aufzeichnungspflichten des Unternehmers in …

UFSW RV/0260-W/06Keine Differenzbesteuerung bei Weiterverkauf von innergemeinschaftlich steuerfrei gelieferten Gebrauchtfahrzeugen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.06.2006

…und dies sei der Fall, wenn keine Erwerbsteuer zu entrichten sei, die Differenzbesteuerung vorgenommen werde. Diese Ansicht sei noch dadurch verstärkt, dass andernfalls die Vorschriften für Gebrauchtwagen, nämlich die Voraussetzung,dass die Erstinbetriebnahme länger als sechs Monate zurückliegen und die Betriebsleistung 6.000 km überschreiten…

UFSW RV/2467-W/11Vorsteuer bei Differenzbesteuerung, Kleinunternnehmerregelung im Falle der Differenzbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid22.01.2013

…Bw. auch ein Recht auf die begehrte Vorsteuer habe. Streitpunkt zwischen den Parteien (Bw. und Finanzamt) für die Zulässigkeit des Vorsteuerabzuges nach den Ausführungen der steuerlichen Vertretung und laut FA soll die Berechnungsweise der Kleinunternehmerregelung im Falle der Differenzbesteuerung sein (vgl. auch Vorlagebericht des FA…

UFSW RV/3636-W/09Kleinunternehmerregelung im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.06.2011

…Sammlungstücken oder Antiquitäten oder anderen beweglichen körperlichen Gegenständen, ausgenommen Edelsteine ... gilt eine Besteuerung nach Maßgabe der nachfolgenden Vorschriften (Differenzbesteuerung), wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: 1.) Der Unternehmer ist ein Händler, der gewerbsmäßig mit diesen Gegenständen handelt oder solche Gegenstände im eigenen Namen öffentlich versteigert (Wiederverkäufer…

UFSL FSRV/0035-L/09Umsatzsteuerhinterziehungen eines Kfz-Händlers durch Anwendung der Differenzbesteuerung und durch Verschweigen von Verkäufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBeschwerdeentscheidung - Strafsachen (Referent)04.02.2011

…Abs. 2 FinStrG angeordneten USO-Prüfung und somit verspätet erfolgt. Im Zuge dieser Prüfung sei zudem hervorgekommen, dass bei den im Prüfungszeitraum (in den nachgereichten Voranmeldungen bekanntgegebenen) Umsätzen bei neun Fahrzeugverkäufen zu Unrecht die Methode der Differenzbesteuerung (vgl. § 24 UStG 1994) angewendet worden sei sowie…

UFSW RV/3599-W/07Kleinunternehmerregelung im Zusammenhang mit der Differenzbesteuerung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.04.2009

…Entgelt, sondern die Marge, d.h. die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis. Die Voraussetzungen für die Anwendung der Differenzbesteuerung liegen beim An- und Verkauf von Gebrauchtfahrzeugen ohne Zweifel vor. Die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer ist in § 6 Abs. 1 Z 1 iVm 27 UStG geregelt. Diese…

UFSG RV/0008-G/121. Autohändler und Differenzbesteuerung (Scheinrechnungen) 2. Schätzung der Provisionen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2013

…zugekommen sei. Fest stehe jedenfalls, dass der Bw. unter Zugrundelegung der ihm zukommenden Differenzbesteuerung die Umsatzsteuer für die Jahre 2009 und 2010 ordnungsgemäß abgeführt habe. In den Berufungen gegen die Einkommensteuerbescheide 2009 und 2010 wies der Bw. darauf hin, dass der beiliegenden Excel-Aufstellung zu…

UFSW RV/0671-W/031. Kfz-Verkäufe durch Gebrauchtwagenhändler als Vorgänge der Betriebs- oder der Privatsphäre 2. Anwendbarkeit der Differenzbesteuerung bei Einlage von Gegenständen aus dem Privatvermögen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.07.2004

…passiviert. Für die Jahre 1996 und 1997 traf der Prüfer außerdem die - nicht berufungsgegenständliche - Feststellung, für bestimmte in Deutschland erworbene Gebrauchtfahrzeuge habe der Bw zu Unrecht die Differenzbesteuerung vorgenommen. Dies führte zu einer Erhöhung der 20 %-igen Umsätze des Jahres 1996 um 400.657,00…

UFSG RV/0639-G/11Schätzung gemäß § 184 BAO (hier: an Hand der vom Bw. angegebenen Privatentnahmen)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.09.2013

…für den Bw. ein Jahresgewinn von € 3.900 errechnen. In Bezug auf die Umsatzsteuer werde auf die im Gebrauchtwagenhandel gängige Differenzbesteuerung verwiesen: Bei einem angenommenen Wareneinsatz von rund 78% würde sich für den Bw. eine Umsatzsteuerzahllast von jeweils € 650 ergeben. Die vom Finanzamt…

UFSL RV/0348-L/03Keine Aussetzung der Einhebung bei wenig erfolgversprechender Berufung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.06.2004

…Kfz nach Österreich bereits in Deutschland zu Unternehmern (auf Grund der Nachhaltigkeit). Beim weiteren Verkauf dieser Kfz an die österreichische Bw. kann die bisher vorgenommene Differenzbesteuerung somit nicht mehr zum Ansatz kommen. Nach Ansicht der Bp liegt eine (steuerfreie) innergemeinschaftliche Lieferung vom Autohaus H bzw…

UFSW RV/1808-W/08Schätzung eines Gebrauchtwagenhändlers und Ausfuhrlieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2009Teil 1/2

…berechtigt, aus dem Erwerbspreis eine abziehbare Vorsteuer zu ermitteln, wenn bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage die Bestimmung des § 24 UStG (Differenzbesteuerung) angewendet werden kann. Die abziehbare Vorsteuer ist dabei mit 20% aus dem Erwerbspreis herauszurechnen. Die Voraussetzungen des Absatzes 16 sind nach § 12 (17) UStG…

UFSW RV/1808-W/08Schätzung eines Gebrauchtwagenhändlers und Ausfuhrlieferungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.02.2009Teil 2/2

…nicht von Privatpersonen sondern von Mittelsmännern, welche lt. BP als Unternehmer anzusehen sind, gekauft. Bereits aus diesem Grund steht die Inanspruchnahme der Differenzbesteuerung nicht zu (vgl. Stellungnahme zur Berufung Pkt. f und g). Weiters ist festzustellen, dass die Voraussetzungen des § 24 UStG buchmäßig nicht nachgewiesen…

UFSL RV/0538-L/05Schätzung eines Gebrauchtwagenhändlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.12.2007Teil 1/2

…Überschussermittlung. Der Bw ist Gebrauchtwagenhändler. Er versteuert betreffend die Umsatzsteuer seine Umsätze nach § 24 Umsatzsteuergesetz (UStG) 1994, der Differenzbesteuerung. Das bedeutet, dass der Bw bei Lieferung eines gebrauchten Kraftfahrzeuges als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nicht das gesamte Entgelt, sondern nur den Unterschiedsbetrag zwischen dem Verkaufspreis…