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UFSL RV/0257-L/06Grund für die Dauer des Verfahrens in Zshg. mit § 205 BAO irrelevant
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.03.2006

…den Abgabepflichtigen (und zwar in der bekannt gegebenen Höhe). Die Anzahlung ist eine Abgabe, zu deren Entrichtung keine Verpflichtung besteht. Im vorliegenden Fall wurde die Einkommensteuer für das Jahr 2001 im Zuge einer Wiederaufnahme des Verfahrens gem. § 303 BAO mit 2.117,98 € festgesetzt…

UFSW RV/0397-W/12Anspruchszinsen; lange Dauer des Verfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2013

…auf Anspruchszinsen unabhängig von einem allfälligen Verschulden des Abgabepflichtigen oder der Abgabenbehörde entstehen. Selbst wenn die Verfahrensverzögerung oder die lange Verfahrensdauer allein aufgrund des Verhaltens des Finanzamtes entstanden ist, hat dies auf die Festsetzung von Anspruchszinsen keine Auswirkung. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Wien…

UFSI RV/0417-I/02Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen; Beurteilung von Lizenzgebühren als Betriebsausgaben
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.06.2003

…wiederaufzunehmenden Verfahren erlassenen Entscheidung gelangen hätte können (VwGH 9.7.1997, 96/13/0185; VwGH 28.1.1998, 95/13/0141; VwGH 21.7.1998, 93/14/0187, 0188). Für den Streitfall ist daher maßgebend, ob die Abgabenbehörde bereits zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides…

UFSW RV/0445-W/05Grobes Verschulden, wenn das neu hervorgekommene Beweismittel jenes ist, dass während des abgeschlossenen Verfahrens vom FA verlangt wurde
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.04.2005

…bei nachträglicher Beibringung des im abgeschlossenen Verfahrens verlangten Nachweises von grobem Verschulden auszugehen, was einer Bewilligung eines Antrages auf Wiederaufnahme entgegensteht. Dem durchaus unüblichen Umstand, dass eine Bank eine Abrechnung aus dem März 1998 dem Kapitaleinkünfteberechtigten erst im Jänner 2003 aushändigt, braucht daher nicht nachgegangen…

UFSL RV/0237-L/041. Bei der Wiederaufnahme des Verfahrens ist nicht der Wissensstand der Gesamtorganisation maßgeblich, sondern jener der zuständigen Organisationseinheit anhand der Abgabenerklärungen und ihrer Beilagen im jeweiligen Veranlagungsjahr. 2. Das auswärtige Berufsausbildungspauschale steht dann nicht zu, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes eine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht (hier: BWL in Linz, und nicht nur in Wien). 3. Vergütungen als Aufsichtsrat bzw. als Vorstands-Stellvertreter einer Familienprivatstiftung sind persönlich (und nicht der Gesellschaft als solcher) zuzurechnen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.12.2008Teil 1/2

…entgegenstehe, sei laut VwGH doch ein solches behördliches Verschulden gegebenenfalls bei der Ermessensübung nicht unberücksichtigt zu lassen. Es werde daher beantragt, wegen nicht neu hervorgekommener Tatsachen, wegen Geringfügigkeit, Unbilligkeit und Nichtzweckmäßigkeit, die Wiederaufnahme des Verfahrens einzustellen. Sollte das Finanzamt Wels dem Berufungsbegehren nicht nachkommen, werde…

UFSW RV/3324-W/02Amtswegige Wiederaufnahme des Verfahrens iZm Hinzurechnung nach § 7 Z 6 GewStG
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)20.12.2005Teil 1/2

…wird mangels anderer Vereinbarung auf die Zeit von Montag bis Donnerstag jeder Woche verteilt. | (2) | Die Bw. garantiert B1-GmbH für die Dauer des Vertragsverhältnisses eine Mindestbeschäftigung im gleichen Ausmaß. | (3) | Über die wöchentliche Mindestgestellung hinaus wird S.T. der Bw…

UFSI RV/0257-I/04Wiederaufnahme des Verfahrens und verdeckte Gewinnausschüttung betreffend die Dienstwohnung für einen Alleingesellschafter bzw. Entnahmen im Wege des Gesellschafter-Verrechnungskontos.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)28.06.2005

…BAO. Die gegen die Wiederaufnahme der Verfahren gerichtete Berufung war daher als unbegründet abzuweisen. 2. Berufung gegen die Bescheide betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer 2.1. Dienstwohnung Gemäß § 8 Abs. 2 KStG 1988, BGBl. 1988/401, ist es für die Ermittlung des Einkommens ohne Bedeutung, ob…

UFSW RV/1956-W/04Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 Abs. 4 BAO betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) bei Übermittlung einer inhaltlich geänderten Meldung durch das Arbeitsmarktservice
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2005

…Abgaben beizumessen. Bei der Ermessensübung hat die Abgabenhörde grundsätzlich der Rechtsrichtigkeit (Gleichmäßigkeit der Besteuerung) den Vorrang vor der Rechtsbeständigkeit (Rechtskraft) einzuräumen. Für die Wiederaufnahme des Verfahrens spricht vor allem der Grundsatz der Gleichheit der Besteuerung, wonach alle Abgabepflichtigen nach den Abgabenvorschriften gleichmäßig behandelt werden sollen…

UFSL RV/0342-L/021.Wiederaufnahme des Verfahrens 2.Zuschätzungen von ausländischen Einkünften (mangelnde Mitwirkung im Verfahren) 3.Mittelpunkt der Lebensinteressen 4.gewerblicher Grundstückshandel oder Vermögensverwaltung?
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.01.2006Teil 1/3

…122,00 | -233.117,00 | Gewinn | +138.804,00 | 2.599.127,50 Berufungsargumente der steuerlichen Vertretung zum gewerblichen Grundstückshandel Aus der Berufungsschrift vom 30. Juni 1993 (Berufung gegen den Bescheid über die Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Einkommensteuer 1989, Einkommensteuerbescheid 1989…

UFSK RV/0058-K/041. Wiederaufnahme des Verfahrens gem § 303 (4) BAO 2. Verpachtung eines Drogeriebetriebes; Zeitpunkt der Betriebsaufgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)05.01.2005

…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte ("Neuerungstatbestand"). Alle Wiederaufnahmsgründe sind sohin "relative" Wiederaufnahmsgründe. Nicht schon ihre Verwirklichung, sondern erst die Verbindung mit einem möglicherweise anders lautenden Bescheid vermag die Wiederaufnahme zu rechtfertigen (vgl. Stoll, BAO Kommentar, § 303; Pkt. 4). Daher…

UFSG RV/0373-G/101. Verfahrenshandlungen des Gemeinschuldners (hier: Antrag auf Wiederaufnahme) sind ab dem Zeitpunkt der Konkursaufhebung als wirksam zu behandeln 2. Zurückweisung eines Wiederaufnahmeantrages, der auf Wiederaufnahme eines noch nicht rechtswirksam abgeschlossenen Verfahrens abzielt 3. Kenntnis des Vertreters (hier: des Masseverwalters) ist der Kenntnis der vertretenen Partei gleichzusetzen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.02.2012

…0004, und die dort angeführten weiteren Nachweise). Nichts anderes gilt für Rechtshandlungen des Gemeinschuldners, die Verfahrenshandlungen darstellen und die im Zeitpunkt der Konkursaufhebung mangels Erledigung durch die Behörde noch einen Gegenstand der Entscheidung bilden können. Sie sind daher ab Konkursaufhebung als wirksam zu behandeln (s…

UFSS RV/0353-S/09Säumniszuschlag und Dauer des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.03.2010

…VwGH 23.11.1987, 87/15/0088). Die Begründung der Berufung beschränkt sich allein auf die Ausführung, dass - bei Stattgabe der Berufung gegen den Sachbescheide - Säumniszuschläge nicht vorzuschreiben seien bzw. dass die Dauer des Verfahrens zum Nachteil des Bw. sei. Ein Antrag nach § 217 Abs…

UFSW RV/0382-W/10Nachträglich geänderte Meldung über die Dauer des Arbeitslosengeldbezuges
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2010

…Das Finanzamt habe daher bei der Erlassung des Erstbescheides nicht von diesem Bescheid ausgehen dürfen, weshalb der Berufungsbescheid keine im § 303 BAO genannte Zulässigkeitsvoraussetzung darstelle. 4. Das Verfahren im Zusammenhang mit dem Bescheid vom 12.11.2008 betreffe eine vergleichsweise ganz geringfügige Größenordnung und stelle…

UFSW RV/1343-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2009

…auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 14. Juli 2008 erstatteten Vorbringen ausgeführt, bereits der Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 sei nichtig gewesen, da darin bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Die am 27. September 1990 abgegebene Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung sei daher noch immer…

UFSW RV/1157-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 6. August 2008 erstatteten Vorbringen ausgeführt, bereits der Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 sei nichtig gewesen, da darin bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Die am 27. September 1990 abgegebene Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung sei daher noch immer…

UFSW RV/0223-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO und auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides gemäß §295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 30. Juni 2008 erstatteten Vorbringen ausgeführt, bereits der Feststellungsbescheid vom 24. Mai 1991 sei nichtig gewesen, da darin bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Die am 27. September 1990 abgegebene Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung sei daher noch immer…

UFSW RV/1164-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens und auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2009

…auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 9. Juli 2008 erstatteten Vorbringen ausgeführt, bereits der Feststellungsbescheid vom 28. März 1991 sei nichtig gewesen, da darin bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Die am 4. September 1990 abgegebene Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung sei daher noch immer…

UFSW RV/2209-W/09Zurückweisung eines Antrages auf Wiederaufnahme des Verfahrens sowie eines Antrages auf Erlassung eines Bescheides gemäß § 295 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 30. Juni 2008 erstatteten Vorbringen ausgeführt, bereits der Feststellungsbescheid vom 28. März 1991 sei nichtig gewesen, da darin bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Die am 4. September 1990 abgegebene Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung sei daher noch immer…

UFSW RV/2247-W/09Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Einkommensteuer nach Ablauf der absoluten Verjährungsfrist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.08.2009

…auf Wiederaufnahme des Verfahrens vom 7. Juli 2008 erstatteten Vorbringen ausgeführt, bereits der Feststellungsbescheid vom 28. März 1991 sei nichtig gewesen, da darin bereits verstorbene Personen angeführt worden seien. Die am 4. September 1990 abgegebene Erklärung zur einheitlichen und gesonderten Gewinnfeststellung sei daher noch immer…

UFSW RV/0281-W/06Nachsicht von Aussetzungszinsen wegen langer Dauer des Berufungsverfahrens
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…ein solches Ergebnis vom Gesetzgeber nicht beabsichtigt sei und deshalb eine sachliche Unbilligkeit vorliege. Der angefochtene Bescheid sei daher dem Inhalte nach, aber auch infolge von Verfahrensvorschriften rechtswidrig. Ausdrücklich dürfe der Bw. im gegenständlichen Fall vorbringen, dass er gegen die Berufungsvorentscheidung des Finanzamtes vom 9…