…Höhe des festgesetzten Säumniszuschlages, da die Dauer der Überziehung in keinem Verhältnis zu dessen Höhe stehe. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so ist ein erster Säumniszuschlag in der Höhe von…
…liege im Hinblick auf die Dauer und Höhe offenkundig nur eine leichte Fahrlässigkeit vor, also ein Fehler, den gelegentlich auch ein sorgfältiger Mensch begehe, zumal die Gesetzesmaterialien zeigten, dass der Gesetzgeber gerade erreichen wolle, dass im Falle einer leichten Fahrlässigkeit ein Säumniszuschlag nicht festzusetzen sei.…
…BAO ein. Die Fälligkeit der Vorauszahlungen an Umsatzsteuer tritt gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 jeweils am fünfzehnten Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonats ein. Für die Entstehung des Säumniszuschlags nach § 217 BAO kommt es daher auf den Zeitpunkt der Erlassung der Jahresumsatzsteuerbescheide bzw…
…BAO ausgesetzte gegenständliche Berufungsverfahren kann daher nunmehr fortgesetzt werden. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe, ausgenommen Nebengebühren (§ 3 Abs. 2 lit. d), nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind nach Maßgabe des § 217 BAO Säumniszuschläge zu entrichten. Der erste Säumniszuschlag beträgt 2 % des…
…an die Erfüllung der dort genannten tatbestandsmäßigen Voraussetzungen geknüpfte Rechtsfolge dar (VwGH 26.5.1999, 99/13/0054; VwGH 14.11.1988, 87/15/0138). Für seine Verwirkung waren demnach Gründe, weshalb es im Einzelfall zur Säumnis gekommen ist, wie auch die Dauer des Zahlungsverzuges…
…kommt, dass ein Säumniszuschlag größer als EUR 50,00 festzusetzen gewesen wäre oder (3) dass die verspätete Voranmeldung nicht aufgrund des § 217 Abs. 5 BAO oder der allgemeinen Voraussetzungen hinsichtlich des Verschuldens entschuldbar wäre, kein Verspätungszuschlag festzusetzen gewesen wäre. 10. Daher stelle ich den Antrag…
…so bleibt keine Raum für die Berücksichtigung der Dauer der Säumnis. Die Entscheidung über den Antrag gem. § 217 Abs. 7 BAO ist keine Ermessensentscheidung. Aus diesem Grund war auch dabei für die Berücksichtigung von Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsaspekten (siehe Pkt. 4) kein Raum. Der Berufung bzw…
…Säumniszuschlag - Liquiditätsengpass, ecolex 2004). Daher hat die Abgabenbehörde nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 25.11.2002, 97/14/0013) im Rahmen ihrer amtswegigen Ermittlungspflicht nur die vom Antragsteller geltend gemachten Gründe zu prüfen, sodass selbst wenn sich der Umstand des fehlenden groben Verschuldens entsprechend…
… 230 Abs. 3 BAO zeitgerecht eingebrachten Ansuchen um Zahlungserleichterung nicht stattgegeben werde. Während der Dauer der Nachfrist entstünden gemäß § 217 Abs. 4 lit. b BAO keine Säumniszuschlagsansprüche. Werde allerdings gegen die Abweisung eines Ansuchens um Zahlungserleichterung innerhalb der Frist des § 212 Abs. 3 zweiter Satz…
…können. Da somit von einer wenn auch geringfügig (weniger als 14 Tage) verspäteten Zahlung auszugehen sei, hätte bei korrekter Buchung und Zuordnung des Zahlungseinganges die Verhängung eines Säumniszuschlages unterbleiben müssen. Die Dauer der Verspätung sei als sehr gering zu bezeichnen und eine Notwendigkeit, dem Bw…
…weder eine Rechtswidrigkeit der Festsetzung des Säumniszuschlages, noch wäre daraus eine Unbilligkeit im Sinne des § 236 abzuleiten (z.B. VwGH 19.10.1992, 91/15/0017; 22.3.1995, 94/13/0264). Aus dem diesbezüglichen Hinweis des Berufungswerbers (Verzinsung von 60 %) ist daher für das…
…daher könne ein grobes Verschulden mit ruhigem Gewissen ausgeschlossen werden. Über die Berufung wurde erwogen: Wird eine Abgabe nicht spätestens am Fälligkeitstag entrichtet, so sind gemäß § 217 Abs. 1 BAO nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen Säumniszuschläge zu entrichten. Gemäß Abs. 2 leg. cit. beträgt der…
…keine Rücksicht auf die Dauer der Säumnis. Eine ausnahmsweise Säumnis im Sinne des § 217 Abs. 5 BAO liege deshalb nicht vor, da die Abgabe um mehr als fünf Tage zu spät entrichtet worden sei. Dagegen beantragte die Bw. die Vorlage der Berufung an die Abgabenbehörde…
…Bemühen der Bw zu erkennen, den abgabenrechtlichen Verpflichtungen stets termingerecht nachzukommen. Für die Bw spricht letztendlich auch die kurze Dauer der Säumnis (acht Werktage) und der Umstand, dass nach Bemerken des Fehlers unverzüglich die Umsatzsteuervoranmeldung eingereicht und die Zahlung geleistet wurde. Es war daher spruchgemäß…
…der Kontrolle der Banküberweisung sei dieser Irrtum nicht aufgefallen, da der eingezahlte USt-Betrag sogar höher als die durchschnittlichen bisherigen Monats-USt Beträge des Jahres 2006 war und nicht augenscheinlich als falsch hervorgestochen sei. Es werde daher beantragt gem. § 217 Abs. 7 BAO den Säumniszuschlag…
…Überschreitung der Zahlungsfrist von 2 Tagen pauschaliert 2 % bezahlt werden müssen, wenn für sämtliche weiteren Versäumnisse (siehe beispielsweise § 205 BAO) lediglich 2 % über dem Basiszinssatz - dieser betrage derzeit 1,47 % - bezahlt werden müssen. Bei einer sonstigen Säumnis seien daher 2 % erst nach einer Säumnis von…
…6. September 2004 entrichtet. Auf Grund der langen Dauer der Säumnis und mangels Nachweises (auch die Einkommensteuer 4-6/2005 wurde laut Aktenlage statt am 17. Mai 2005 erst am 16. Juni 2005 entrichtet) kann dem ohnehin nur im Rahmen der Bestimmung des § 217 Abs…
…Der Abgabenbehörde ist es verwehrt, diesen Rahmen ohne das Vorliegen besonders berücksichtigungswürdiger Gründe - etwa im Wege einer Nachsicht - zu erweitern. Was die geringe Dauer der Säumnis betrifft, so kommt auch diesem Vorbringen keine Berechtigung zu, auch wenn die Sichtweise des Berufungswerbers verständlich erscheinen mag. Der…
…geraten würden, die ja dieselben Pflichten träfen. Mangels persönlicher oder wirtschaftlicher Abhängigkeit liege daher kein Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 vor sondern sei von einem freien Dienstverhältnis auszugehen. Die Bekämpfung der Säumniszuschläge wird nicht gesondert begründet, sondern auf die Berufung gegen…
…internen Kontrollmechanismen" oder die Dauer der Säumnis sind geeignet, Aufschluss über den Verschuldensgrad des Bw. im Zusammenhang mit der gegenständlichen Säumnis zu geben. Bei einem Begünstigungstatbestand wie dem des § 217 Abs. 7 BAO tritt die Amtswegigkeit der Sachverhaltsermittlung gegenüber der Offenlegungspflicht des Begünstigungswerbers in den…