…Jahr 2001 der Umsatz des Honorarempfängers bei umgerechnet etwa € 41.000,00 lag. Nach angeblichem Anschluss des Werkvertrages mit 1.1.2002 aber überdeutlich zurückging (2002 € 13.814,00, 2003 € 8.745,00). Im Zusammenhang mit der Dauer der angeblichen Geschäftsbeziehung fällt…
…1 BAO). Daher muss auch eine Berufungsentscheidung alle Merkmale eines Abgabenbescheides tragen (Ritz, BAO 4 , § 198, Tz. 5). Damit ist klargestellt, dass eine Berufungsvorentscheidung ähnlich zu gestalten ist wie der angefochtene Erstbescheid. Für die Auslegung von Bescheiden sind die für Gesetze geltenden Auslegungsregeln (nämlich die §…
…die Leistungsortbestimmung greife, die sonstige Leistung an dem Ort ausgeführt werde, von dem aus der Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Die sog. Vermittlungsprovisionen würden daher der österreichischen Umsatzsteuer von 20 % unterzogen. Unter Tz 13 stellt die Außenprüfung zur Führung von Aufzeichnungen u.a. fest, dass Grundaufzeichnungen…
…und Vorname_7 H (die wie dem Finanzamt hinlänglich bekannt ist, dem Berufungswerber wegen Streitigkeiten zwischen der ehemaligen Lebensgefährtin und dem Beschwerdeführer in Bezug auf den Kindesunterhalt, feindselig gegenüberstehen und daher keinen Grund hätten, ihn vor dem Finanzamt zu schützen) haben bei den Einvernahmen vom…
…werden (imparitätisches Realisationsprinzip). Bei der Konvertierung von einer zum Schilling bzw. Euro wechselkurslabilen Währung in eine andere zum Schilling bzw. Euro wechselkurslabile Währung könne nicht von einer Realisierung gesprochen werden. Es werde daher der Bilanzansatz für diese Verbindlichkeit zum 30. November 2003 in Höhe des…
…Im weiteren Verlauf in 2003 stieg der Kurs bis auf 1,5729 (10.11.2003) an und hielt zum 31.12.2003 bei 1 Euro = 1,5579 CHF (Quelle Tageskurse: www.oenb.at). Insofern die Berufungswerberin daher auf einen Kurswert von 1,45 als…
…Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers sind daher drei Voraussetzungen kumulativ zu erfüllen: das Arbeitszimmer muss nach objektiven Kriterien als solches eingerichtet sein; das Arbeitszimmer muss tatsächlich (fast) ausschließlich für betriebliche/berufliche Zwecke verwendet werden; das Arbeitszimmer muss nach dem Gesamtbild der betrieblichen Tätigkeit unbedingt notwendig sein…
…wirken einmalig, d.h. verändern sich nicht durch den Zeitablauf. Die Zinsbelastung aus einem Darlehen/Kredit ist zeitabhängig d.h. hängt von der Dauer zwischen Zuzahlung und Rückzahlung ab. Finanzierungsbedarf besteht zu dem Zeitpunkt, zu dem die Umsatzsteuer an den Lieferanten gezahlt wird, bis zu…
…daher - unabhängig von einer allfälligen Überschuldung - sanierungsbedürftig (VwGH 19.5.1993, 89/13/0252). Ein Unternehmen ist überschuldet, wenn sein Aktivvermögen unter Berücksichtigung etwaiger stiller Reserven und dessen voraussichtlicher Verwertungsmöglichkeiten nicht mehr die echten Verbindlichkeiten deckt und diese Unterdeckung auch nicht bei realistischer Einschätzung der…
…2002 als Produktberaterin FDL für die Regionaldirektion Wien angestellt. Laut § 6 Abs. 1 dieses Dienstvertrages ist es der Bw. für die Dauer der Bestellung zur Produktberaterin untersagt, in irgendeiner Sparte ein persönliches Geschäft anzuwerben. Ausgenommen davon sind Verträge, die durch die Dienstnehmerin im unmittelbaren Verwandten-…
…freier Beweiswürdigung daher davon ausgegangen werden, dass er wesentlich Beteiligter im Sinne des § 22 Z 2 EStG 1988 gewesen sei und damit Einkünfte aus selbständiger Arbeit bezogen habe. Eine Überprüfung des Vorliegens der Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 erübrige sich daher.…
…Für die Beurteilung der Gewinnrealisierung ist daher im streitgegenständlichen Fall von entscheidender Bedeutung, ob die ursprünglich aufgenommene Darlehensverbindlichkeiten trotz vorgenommener Konvertierungen nach wie vor als ein einheitliches Wirtschaftsgut anzusehen ist oder ob die einzelnen konvertierten Beträge als selbständige Wirtschaftsgüter zu bewerten sind. Der Begriff des…
…der von der Bw. dargestellte Behauptung, dass zwischen obigen Leistungsbeziehungen seriöse Geschäftsbeziehungen geherrscht hätten, und die Bw. keine Kenntnis von den tatsächlichen Geschäftsgepflogenheiten der fraglichen Unternehmen gehabt hätte, und diese auch nicht haben musste. Der UFS gelangt daher zur Auffassung, dass gerade im Bereich der…
…Die beigebrachte Behauptung des Bw., wonach hinter der Firma "W." und deren fakturierten Leistungen ein ihm persönlich nicht bekannter Engländer mit dem Namen "Bd oder Bdl" gestanden sei und die Geschäftsbeziehungen zu diesem ausschließlich von FF hergestellt und abgewickelt worden sein sollen, reiche nicht aus…
…sondern es wurde lediglich die Währung im Rahmen eines einheitlichen Vertrages gewechselt. Es wurden weiters keine neuen Sicherheiten bestellt oder seitens der Bank keine neue Vergebührung eines Vertrages durchgeführt. Es ist daher zu prüfen, ob es durch die Konvertierungen tatsächlich zu Tilgungen und Eingehen neuer…
…erst dann möglich, wenn der Verdächtige nach Österreich einreise und dieser Umstand auch bekannt werde. Von Seiten des FA wurde iw darauf hingewiesen, dass besagtes Erkenntnis des VfGH nicht den Ausfuhrnachweis, sondern den Buchnachweis behandle und daher im ggstdl Fall nicht anwendbar sei; auf den…
…erst dann möglich, wenn der Verdächtige nach Österreich einreise und dieser Umstand auch bekannt werde. Von Seiten des FA wurde iw darauf hingewiesen, dass besagtes Erkenntnis des VfGH nicht den Ausfuhrnachweis, sondern den Buchnachweis behandle und daher im ggstdl Fall nicht anwendbar sei; auf den…
…der gesetzlichen Strafzumessungsgründe iSd. § 23 FinStrG die spruchgemäßen Strafen zu verhängen gewesen. Gegen dieses Erkenntnis richtet sich die form- und fristgerechte Berufung des Beschuldigten vom 2. Dezember 2005, wobei im Wesentlichen wie folgt vorgebracht wurde: Das erstinstanzliche Verfahren sei insofern mangelhaft, als bezüglich der Dauer…
…in laufender Geschäftsbeziehung. Er habe das gesamte Portfolio verkauft, habe bei den Kunden allein verhandelt und als Handlungsbevollmächtigter die Vertragsabschlüsse gemacht. Die laufende Kundenbetreuung sei unabdingbar, um die vom Unternehmen geforderten Umsatzleistungen zu erbringen und im internen Wettbewerb zu bestehen. Die Dauer der Kundenbesuche sei…
…vom Vorstand der Bank im Dezember 2006 beschlossenen Maßnahmen zur Verbesserung der Kapitalsituation der Bw betriebliche Überlegungen, nämlich die Sicherung des Fortbestandes der Geschäftsbeziehung zur Bw und die Vermeidung weiterer bzw. größerer Ausfälle, und nicht gesellschafterbezogene Überlegungen ausschlaggebend gewesen sind. Die Berufung war daher spruchgemäß…