…Finanzamtes Stuttgart IV vom 19. Juli 2011 angeführte Abgabenrückstand in Höhe von 163.309,08 € gemäß Art. 11 Abs. 2 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl Nr. 249/1955, anerkannt und für vollstreckbar…
…Linz zu erheben. Mit Schreiben vom 12. März 2004 legte die Finanzlandesdirektion für Oberösterreich die Berufung dem Unabhängigen Finanzsenat vor. Über die Berufung wurde erwogen: Art. 11 des Vertrages zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über Rechtsschutz und Rechtshilfe in Abgabensachen, BGBl. Nr…
…Wert eines im Inland bereits zugelassenen gleichartigen Fahrzeuges zuverlässig widerspiegeln. Im gegenständlichen Fall wurde das Kraftfahrzeug erstmalig am 30. November 2006 in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr zugelassen. Auch bei einer Zulassung zum Verkehr zum genannten Tag in Österreich wäre somit (weil vor dem 1…
…Gesetzesstelle erlaubt dem Ansässigkeitsstaat - Österreich - daher die Besteuerung unter Progressionsvorbehalt. Progressionsvorbehalt bedeutet, dass die der Bundesrepublik Deutschland zur Besteuerung zugeteilten Einkünfte in Österreich zwar aus der Einkommensteuerbemessungsgrundlage auszuscheiden, bei der Ermittlung des auf die in Österreich zu versteuernden Einkünfte anzuwendenden Tarifes aber zu berücksichtigen sind…
…4 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl III 2002/182 (in weiterer Folge DBA Deutschland), sei der Bw. weiterhin in Deutschland ansässig. Da er…
…hat (§ 102 Abs. 2 Z 2 Satz 3 und 4 EStG 1988" Erleiden in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Personen ab dem Wirtschaftsjahr 1990 (1989/90) Verluste in österreichischen Betriebsstätten, werden bis einschließlich des Wirtschaftsjahres 1997 (1996/97) entstandene Verluste nach den Vorschriften des § 2a Absatz…
…§ 188 BAO in Höhe von € 1.017,97 in Österreich der Einkommensteuer zu unterziehen sind. Sämtliche Einkünfte (auch die österreichischen) seien laut Angabe des Abgabepflichtigen in Deutschland der Besteuerung unterzogen worden und seien auch dort laut Ansicht des Abgabepflichtigen zu versteuern. Aus Sicht der…
…unterbleiben Hinzurechnungen gemäß § 2a Absatz 3 dritter Satz des deutschen Einkommensteuergesetzes. Soweit eine steuerliche Verwertung nach diesen Vorschriften in der Bundesrepublik Deutschland nicht vorgenommen werden kann, weil bereits Rechtskraft eingetreten und eine Verfahrenswiederaufnahme wegen Ablaufes der Festsetzungsfrist nicht mehr möglich ist, ist eine Berücksichtigung in…
…2003 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Bw. (idF: Bw.) ist von Beruf Schauspielerin und bezog in den Jahren 2002 und 2003 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit aus Engagements bei Theatern und Fernsehen in Österreich und Deutschland. Strittig ist…
…Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz wurde ausgeführt, dass dem Gatten der Bw. seitens des deutschen Finanzamts zuletzt mitgeteilt worden sei, dass eine Ansässigkeitsbescheinigung für Deutschland nicht vorgesehen wäre. Es könne der Bw. nicht zum Nachteil gereichen, wenn die Betriebskostenabrechnung für die Wohnung in D…
…Artikel 8 Abs. 1 des im strittigen Zeitraum 1999 und 2000 gültigen Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie der Gewerbesteuern und der Grundsteuern (DBA Österreich - Deutschland), BGBl…
…Daneben bezog er zwei Renten aus Deutschland (Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung und eine Rente der Versorgungsanstalt der deutschen Bundespost) von zusammen 45.083 DM. Im Einkommensteuerbescheid für 1997 ging das Finanzamt von einer ganzjährig bestehenden unbeschränkten Steuerpflicht aus und berücksichtigte die deutschen Rentenbezüge für…
…das seine Arbeitnehmer hauptsächlich an Schweizer Unternehmen verleast. Der Berufungsführer stammt ursprünglich aus Deutschland. In den Einkommensteuererklärungen für die Jahr 2007 und 2008 machte der Berufungsführer steuerfreie Einkünfte gemäß § 3 Abs 1 Z 10 EStG geltend. Im Jahr 2007 seien die Voraussetzungen für die steuerfreie…
…99/14/0217, zugrunde lag, insofern vergleichbar als der Bw. im Streitjahr in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig war, in Deutschland jedoch ausschließlich negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erwirtschaftete. Bei den vom Bw. für das Streitjahr erklärten negativen Einkünften handelte es sich um Aufwendungen, die, wenn sie…
…2.2006) . Die tatsächliche Unterhaltsleistung würde ein Vielfaches dieses Betrages betragen (gesamte Unterhaltsleistung im Jahre 2005 :€ 9.696 für die beiden in Deutschland lebenden Kinder). Weiters bezog der Bw. deutsches Arbeitslosengeld in Höhe von € 11.234,85 (€ 68,09 x 165 Tage)…
…inländischen Einkommensbesteuerung. Dagegen erhob der Berufungswerber das Rechtsmittel der Berufung und führte begründend aus: Seine Tätigkeit bei BE in W sei bereits in Deutschland lohnsteuerlich erfasst worden. Er verweise auf Artikel 9 Abs. 1 des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland, wonach…
…1988 unterliegt das gesamte in- und ausländische Einkommen der Einkommensteuer (Welteinkommen). Im gegenständlichen Fall erhielt der Bw. neben den im Inland zu besteuernden Pensionseinkünften auch eine Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung in der Bundesrepublik Deutschland, wie dies aus dem Bescheid des deutschen Finanzamtes vom 1…
…die beruflich veranlasst sind. Objektiv stehen sie in Zusammenhang mit der nichtselbständigen Tätigkeit. Da diese Tätigkeit in Deutschland ausgeübt wird, können sie auch nur bei den deutschen Einkünften erwachsen. Es waren daher die doppelte Haushaltsführung und die Familienheimfahrten den deutschen Einkünften zuzuordnen." In der dagegen…
…sich jedoch durch die Doppelbesteuerung beschwert und beantrage, die Besteuerung ohne Einrechnung der deutschen Einkünfte vorzunehmen. Über die Berufung wurde erwogen: Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und Vermögen, BGBl…
…a DBA Deutschland nimmt die Republik Österreich (außer in bestimmten Einzelfällen, welche auf die Berufungswerberin nicht zutreffen) Einkünfte von Personen von der Besteuerung aus, wenn diese in Österreich ansässig sind und diese Einkünfte nach diesem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden. Es ist daher…