…betragen insgesamt € 236.150,-, €°210.770,- und € 246.027,- für die Jahre 2006 bis 2008. Diese Einzahlungen wären aus dem Privatvermögen und Unterstützung von Verwandten erfolgt. Ein weiterer Buchführungmangel betrifft die Nichtvorlage bzw. das Fehlen einer Inventur, das Fehlen von Grundaufzeichnungen und Inventurlisten…
…die geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung ergibt sich, dass schon bloß formelle Buchführungsmängel, die einen solchen Zweifel in die sachliche Richtigkeit der Bücher nach sich zu ziehen vermögen, die Schätzungsbefugnis der Behörde…
…geeignet sind, die sachliche Richtigkeit der Bücher oder Aufzeichnungen in Zweifel zu ziehen. Auf Grund dieser gesetzlichen Bestimmung ergibt sich, dass schon formelle Buchführungsmängel, die einen Zweifel in die sachliche Richtigkeit der Bücher nach sich zu ziehen vermögen, die Schätzungsbefugnis der Behörde begründen, wobei es…
…nicht "lebensfähig" gewesen und sei der Betrieb letztendlich eingestellt worden. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Berufungsfall stehen nachstehende Punkte in Streit: 1. Zuschätzungen zum Umsatz und Ertrag der Jahre 1992 und 1993 wegen Buchführungsmängel 2. Aufwand Fremdleistungen 3. Verkauf Geschäftslokal in 1130 Wien…
…der Jahre 1995 und 1996 teilweise unrichtig erfasst wurden und Einkäufe bei der X.AG nicht in der Buchhaltung erfasst wurden. In der Berufung wurden die Buchführungsmängel teilweise nicht bestritten, nämlich, dass Grundaufzeichnungen nicht richtig geführt wurden und die Ermittlung der Tageslosung mittels Kassasturz erfolgte…
…auf den Prüfbericht verwiesen. Als strittige Feststellung verblieb die Frage, ob Buchführungsmängel von derart großem Gewicht vorliegen, die einerseits im Jahr 2005 zu einer Erlösverschiebung von den erklärten 10%-igen Umsätzen zu den 20%-igen führten und darüber hinaus im gesamten Streitzeitraum auch noch die…
…819.- festgestellt worden, ohne dass nämliche Beträge aus der Buchhaltung oder aus der Umsatzsteuererklärung ableitbar gewesen seien. Zusammenfassend sei auf Grund obiger Buchführungsmängel den erklärten Betriebsergebnissen ein Sicherheitszuschlag von 5% zugerechnet worden. Tz 17 Zusammenfassende Meldungen Im Zuge der am 12. August 2002 stattgefundenen Schlussbesprechung…
…KV GmbH seien um 2.864,80 € zu erhöhen. Die angeführten Buchführungsmängel und eine kalkulatorische Umsatzverprobung würden trotz Berücksichtigung aller vom Abgabepflichtigen vorgebrachten Einwendungen einen "Gefährdungszuschlag" in Höhe von 1 % des bisher erklärten Umsatzes rechtfertigen. Der Gewinn des Jahres 2001 wurde um 97.000…
…in der Stellungnahme zum Rechtsmittel hingewiesen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Berufungsfall stehen nachstehende Punkte in Streit: 1. Zuschätzungen zum Umsatz und Ertrag der Jahre 1993 und 1994 wegen Buchführungsmängel 2. Ertrag aus Fremdleistungen 3. Kauf des Geschäftslokales in 1130 Wien…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Erben nach GH, ehem. Gastwirtin, 1080 Wien, x-gasse, vertreten durch Hrn. JH., 1080 Wien, x-gasse, vom 2. März 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 8/16/17, vertreten durch ADir Rudolf Stadler, vom…
…VwGH 20.7.2002, 2002/14/0003; VwGH 28.11.2001, 96/13/0210). Bereits formelle Buchführungsmängel, die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher hervorrufen, begründen die Schätzungsbefugnis der Behörde. Eines Nachweises, dass die Aufzeichnungen tatsächlich unrichtig sind, bedarf es nicht (vgl. Doralt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 5. Juli 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23. Juni 2004 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid…
…der gravierenden Buchführungsmängel keinesfalls überhöht. Noch dazu kommt die Fragwürdigkeit der Darlehen. Anhaltspunkt für die gebotene Schätzung ist im vorliegenden Fall die im Wege der Berufung vorgelegte Einnahmen/ Ausgabenrechnung. Davon ausgehend, war die griffweise Zuschätzung eines Sicherheitszuschlages auf Grund der materiellen und formellen Buchführungsmängel gerechtfertigt…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw.., 1xxx Wien, X-Gasse, vertreten durch Hübner & Hübner Consulting Steuerberatung GmbH & Co KEG, 1120 Wien, Schönbrunner Straße 222, vom 18. Juni 1996 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Körperschaften vom 8. Juli 1996 betreffend Umsatz…
…die eine zuverlässige Ermittlung des tatsächlichen Umsatzes und Gewinnes ermöglichen, sind geeignet, der Abgabenerhebung zugrunde gelegt zu werden. Bereits formelle Buchführungsmängel, die einen Zweifel an der sachlichen Richtigkeit der Bücher hervorrufen, begründen die Schätzungsbefugnis der Behörde. Dabei steht die Wahl der Schätzungsmethode der Abgabenbehörde grundsätzlich…
…es für den Prüfer an sich leicht gewesen wäre, den Monats- oder Jahresumsatz pro Produkt zu errechnen. Die abverlangten monatlichen Auswertungen seien im übrigen präsentiert worden und gehe daher der Vorwurf schwerer Buchführungsmängel ins Leere. Festzuhalten sei, dass der Franchisegeber (richtig wohl gemeint der Franchisenehmer…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw, vertreten durch Stb, vom 1. März 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 2. und 20. Bezirk vom 30. Jänner 2004 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer 2000 und 2001 sowie gegen den Haftungs- und…
…20 % Kassafehlbeträge kein Kassaabschluß am Monatsende keine handschriftlichen Originalinventuren VISA-Abrechnungen sind in Kassalosung vorhanden Fehlen der Belege für den Zeitraum November bis Dezember 1993 Umsatzdifferenzen bei stichprobenartiger Überprüfung Zu den einzelnen von der BP aufgelisteten Buchführungsmängeln ergibt sich aus dem Arbeitsbogen der BP bzw…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des DJ.gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1998 bis 2000 und Umsatzsteuer für die Jahre 1998 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Rechtsbelehrung Gegen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Rechtsanwälte_GmbH, vom 20. Juni 2011 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 23. Mai 2011 betreffend Haftung gemäß § 9 iVm § 80 BAO entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…