…B. § 11 BAO - gefordert ist eine rechtskräftige Verurteilung) ergibt sich eine Bindung aus der Tatbestandswirkung. Von der amtswegigen Erforschung abgabepflichtiger Fälle (§ 115 Abs. 1 BAO) und von der Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) zu unterscheiden sind aber auch noch die Fälle der Bindung an Strafurteile…
…Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten, und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH, 30.4.2003, 2002/16/0006). Der, auf den zu beurteilenden Fall bezogene, wesentliche Inhalt des Spruches des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen vom 333, Zl…
…Rechtssprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten, und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH, Erkenntnis 30. April 2003, 2002/16/0006). Somit ist - aufgrund der Feststellungen des in Rede stehenden Strafurteils - im Abgabenverfahren davon auszugehen, dass der Bf…
…Rechtssprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten, und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH, Erkenntnis 30. April 2003, 2002/16/0006). Somit ist - aufgrund der Feststellungen des in Rede stehenden Strafurteils - im Abgabenverfahren davon auszugehen, dass der Bf…
…Fragen der Bw, insbesondere zur Unternehmereigenschaft iSd 6. MwSt-Rl, zum Recht auf Vorsteuerabzug und zur Rechnung, beantwortet. 19. Bindungswirkung an rechtskräftige Strafurteile Sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, sind die Abgabenbehörden gemäß § 116 Abs. 1 BAO berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen…
…höheren Verkürzungsbetrag umfassen als der im Spruch des Strafurteiles festgestellte (VwGH 18.8.1994, 94/16/0013). Grundlage für den vorliegenden Haftungsbescheid sei das rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes XY vom 21. November 2011 (GZ. YX), mit dem der Bw. wegen Beteiligung an der Abgabenhinterziehung gemäß …
…fristgerecht Beschwerde gemäß § 85c ZollR-DG an die Abgabenbehörde II. Instanz ein. Darin wurde geltend gemacht, dass sich aus § 116 Abs.2 BAO eine Bindung der Abgabenbehörde an das rechtskräftige Strafurteil nicht herleiten lässt. Denn diese Bestimmung ordnet eine Bindungswirkung an Entscheidungen, denen ein amtswegig…
…dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteiles festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…werden können. (Witte, Zollkodex 3 Artikel 202 Rz.20). Wenn auch die, in der bekämpften Berufungsvorentscheidung zitierte, Bindungswirkung sich auf rechtskräftige Strafurteile bezieht, und es sich bei einer Strafverfügung gemäß § 143 FinStrG nicht um ein solches handelt, so ist es doch als Erfahrungstatsache anzusehen, dass…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…er unterliege nur als Organ den Strafbestimmungen des Finanzstrafgesetzes. Der angefochten Bescheid übersehe, dass sich die bindende Wirkung eines rechtskräftigen Strafurteiles nach ständiger Rechtsprechung auf die im Spruch festgestellten Tatsachen erstrecke; ein von einem bindenden strafgerichtlichen Urteil abweichendes verwaltungsbehördliches Finanzverfahren/Finanzstrafverfahren würde zu Lasten der…
…Voranmeldungen für die Fa. S-GmbH i.L. eine Verkürzung an Umsatzsteuer in Höhe von € 1.025.595,06 bewirkt habe. Nach ständiger Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes entfalte ein rechtskräftiges Strafurteil bindende Wirkung hinsichtlich der Tatsachenfeststellungen, auf denen ein Spruch beruhe, wozu jene Tatumstände gehörten…
…hier die Bestätigung der Gebundenheit in einem gerichtl Finanzstrafverfahren an ein vorheriges Strafurteil gegen denselben Täter wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges, da er seinen Kunden jahrelang nachgemachten, mit Wasser und Diäthylenglykol versetzten Wein verkauft hatte). Diese Bindungswirkung erstreckt sich auch auf die dem Schuldspruch zu Grunde…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH 7.5.1990, 88/15/0044), wobei die Bindung selbst dann besteht, wenn die maßgebliche Entscheidung rechtswidrig ist (VwGH 11.3.1963, 380/62). Das rechtskräftige Strafurteil des Landesgerichtes…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…
…am 24.5.2006, 7 Bs 111/06g, nicht Folge gegeben. Aufgrund dieser Ausführungen und der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes zur Bindungswirkung an Strafurteile geht daher der Senat von der im Urteil des Landesgerichts Steyr vom 1. September 2005 ausgeführte Beteiligung bzw. des Zusammenwirkens des Bf…
…die subjektive, sondern auch die objektive Tatseite in Wahrung des Grundsatzes der Amtswegigkeit des Verfahrens und der materiellen Wahrheit ohne Einschränkung eigenständig vorzunehmen. Es besteht somit laut VwGH keine Bindung an rechtskräftige Entscheidungen des Abgabenverfahrens (VwGH 10.1.1985, 83/16/0179 - ÖStZB 1985, 390…
…dem in § 33 FinStrG statuierten Vorwurf rechtskräftig freigesprochen worden. Daraus schließt er, dass das Gericht die Beziehereigenschaft in seinem Falle verneint habe. Mit diesem Vorbringen kann der Bf. alleine deshalb nicht durchdringen, weil bei Freisprüchen keine Bindungswirkung an Strafurteile besteht (VwGH vom 22. April 1998…
…den Antragsteller bedeuten würde. Im gegenständlichen Fall war zum verfahrensrelevanten Zeitpunkt die im Urteil des Landesgericht Eisenstadt getroffenen Feststellungen bereits höchstgerichtlich bestätigt worden. Aufgrund der im Abgabenverfahren bestehenden Bindung an Feststellungen rechtskräftiger Strafurteile auf welchen sich ihr Spruch bezieht, konnte bereits damals davon ausgegangen werden…