…B. § 11 BAO - gefordert ist eine rechtskräftige Verurteilung) ergibt sich eine Bindung aus der Tatbestandswirkung. Von der amtswegigen Erforschung abgabepflichtiger Fälle (§ 115 Abs. 1 BAO) und von der Vorfrage (§ 116 Abs. 1 BAO) zu unterscheiden sind aber auch noch die Fälle der Bindung an Strafurteile…
…Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten, und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH, 30.4.2003, 2002/16/0006). Der, auf den zu beurteilenden Fall bezogene, wesentliche Inhalt des Spruches des rechtskräftigen Urteils des Landesgerichtes für Strafsachen vom 333, Zl…
…Rechtssprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten, und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH, Erkenntnis 30. April 2003, 2002/16/0006). Somit ist - aufgrund der Feststellungen des in Rede stehenden Strafurteils - im Abgabenverfahren davon auszugehen, dass der Bf…
…Rechtssprechung durch die Verwaltung gleichkommen; die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten, und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (VwGH, Erkenntnis 30. April 2003, 2002/16/0006). Somit ist - aufgrund der Feststellungen des in Rede stehenden Strafurteils - im Abgabenverfahren davon auszugehen, dass der Bf…
…Fall erstreckt sich die Bindungswirkung auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz/Koran, BAO7 § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27…
…Fragen der Bw, insbesondere zur Unternehmereigenschaft iSd 6. MwSt-Rl, zum Recht auf Vorsteuerabzug und zur Rechnung, beantwortet. 19. Bindungswirkung an rechtskräftige Strafurteile Sofern die Abgabenvorschriften nicht anderes bestimmen, sind die Abgabenbehörden gemäß § 116 Abs. 1 BAO berechtigt, im Ermittlungsverfahren auftauchende Vorfragen, die als Hauptfragen…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz, BAO6 § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11…
… die Bindungswirkung erstreckt sich auf die vom Gericht festgestellten und durch den Spruch gedeckten Tatsachen (vgl VwGH 27.3.2018, Ra 2018/16/0043; Ritz/Koran, BAO7, § 116 Rz 14 mwN). Nichts anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27…
…BAO8 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996, 95/13/0214…
…1. Zur Bindungswirkung rechtkräftiger Strafurteile, Finanzstraferkenntnisse und Strafbescheide Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH, 13.4.1988, 84/13/0135) besteht im Abgabenverfahren eine Bindung an jene Tatsachenfeststellungen, auf denen der Spruch rechtskräftig verurteilender Entscheidungen eines behördlichen oder gerichtlichen Finanzstrafverfahrens oder anderen Strafverfahrens beruht. Keine…
…Gesamtschuldner des Bf,, im Hinblick auf die Verwirklichung des Tatbestandes gemäß Art.201 Abs.1 und Abs 3 ZK iVm § 71 ZollR-DG, die bindende Wirkung an rechtskräftige Strafurteile, die Rechtmäßigkeit der Vorschreibung der Einfuhrumsatzsteuer, sowie die Ausübung dies pflichtgemäßen Ermessens, im Ergebnis gleich wie…
…BAO8 § 116 Rz 14 mwN). Nichts Anderes gilt für die Bindung des Bundesfinanzgerichts an rechtskräftige Strafurteile (vgl VwGH 27.11.2020, Ra 2018/16/0210). Diese Bindungswirkung ist Ausfluss der materiellen Rechtskraft der jeweiligen strafrechtlichen Erledigung (vgl dazu VwGH 24.9.1996, 95/13/0214…
…höheren Verkürzungsbetrag umfassen als der im Spruch des Strafurteiles festgestellte (VwGH 18.8.1994, 94/16/0013). Grundlage für den vorliegenden Haftungsbescheid sei das rechtskräftige Urteil des Landesgerichtes XY vom 21. November 2011 (GZ. YX), mit dem der Bw. wegen Beteiligung an der Abgabenhinterziehung gemäß …
…Wien hat mit Erkenntnis vom 18. März 2024 als Berufungsgericht in der Finanzstrafsache gegen den Bf. der Berufung nicht Folge gegeben. Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht das BFG auf das von dem Bf. im Beschwerdeschriftsatz vom 3. Juli 2019 erstattete Vorbringen nicht…
…auch das Bundesfinanzgericht an die im Spruch eines die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteiles festgestellten Tatsachen bzw an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht, gebunden sind (s. VwGH 31.8.2000, 99/16/0273). Angesichts der Bindungswirkung an das rechtskräftige Strafurteil braucht das BFG…
…fristgerecht Beschwerde gemäß § 85c ZollR-DG an die Abgabenbehörde II. Instanz ein. Darin wurde geltend gemacht, dass sich aus § 116 Abs.2 BAO eine Bindung der Abgabenbehörde an das rechtskräftige Strafurteil nicht herleiten lässt. Denn diese Bestimmung ordnet eine Bindungswirkung an Entscheidungen, denen ein amtswegig…
…gegenständlichen Beschwerdeverfahren nicht entgegen, weil abgabenrechtlich zwischen den Einkommensteuerbescheiden des Bf als Gewerbetreibender und den Abgaben- und Haftungsbescheiden des Bf als Arbeitgeber keine Bindungswirkung im Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid besteht. Wenn nicht bereits Bindungswirkpflicht des BFG an das rechtskräftige Strafurteil besteht, so erübrigen sich…
…dem die Entscheidung ergangen ist, bei der Ermittlung des Sachverhaltes von Amts wegen vorzugehen war. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes ist die Abgabenbehörde an die im Spruch des die Partei betreffenden rechtskräftigen Strafurteiles festgestellten Tatsachen bzw. an die tatsächlichen Feststellungen, auf denen dieser Spruch beruht…
…Die Bindungswirkung von Strafurteilen geht nach Auffassung des VwGH sehr weit: Nicht nur der Urteilsspruch an sich, sondern auch die Ergebnisse des strafgerichtlichen Ermittlungsverfahrens sind von der Abgabenbehörde zu übernehmen Insbesondere in solchen Fällen, in denen eine Straftat mit rechtskräftigem Urteil als erwiesen angenommen wurde…