…erzielte im Streitjahr neben seinen nichtselbständigen Einkünften bei der St. RB, sonstige Einkünfte als Bezirksvorsteherstellvertreter. In einer Beilage zur Einkommensteuererklärung für das Jahr 1997 beantragte er unter anderem die Anerkennung von Aufwendungen für Fotos, Werbung, Bezirkszeitung, sonstige Zeitungen in Höhe von S 51.841,83…
…vom 31. Mai 2012 wurde die Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 als unbegründet abgewiesen und in der Begründung - auszugsweise zitiert - Folgendes ausgeführt: " ... Laut Unterlagen hat der Steuerpflichtige ein Theologiestudium absolviert und ist nunmehr als Seelsorger und Bezirksvorsteher in der Kirche der ABC tätig. ... Durch die…
…diesem Programm lediglich deshalb teilgenommen, weil es so vorgegeben war, und sie die Kontaktleute dort getroffen hat. Bei den ken bilde sich das Vertrauen durch gemeinsame Aktivitäten. Der Teilnehmerkreis dieser Reise bestand aus dem Bezirksvorsteher, Leute aus der Wirtschaftskammer, und andere. Die Vertreterin der Bw…
…Beilage zur Rechnung Nr. 9423 / Dient zur Vorlage beim Finanzamt Auftragsgemäß konnten bei der vom Landtags- und Gemeinderatsklub (inkl. Bezirksvorsteher) organisierten Studienreise nach A u s t r a I i e n in der Zeit von 10. April bis 26. April 2000 nachstehende Themenschwerpunkte…
…kommen sollte, wenn ich diese hätte. Nach ständiger Nachfrage am Bezirksgericht W- wie es mit der Obsorge jetzt ausschaue, kam ich bis anfangs Oktober keinen Schritt weiter. Dann wandte ich mich an unseren Bezirksvorsteher ..., der nach Anhörung meiner Situation mit dem Bezirksgericht telefonierte. Mit 16…
…b EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn): Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge, die Mitglieder einer Landesregierung (des Wiener Stadtsenates), Bezirksvorsteher (Stellvertreter) der Stadt Wien, Mitglieder eines Landtages sowie deren Hinterbliebene auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten, weiters Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-) Bezüge…
…b EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Arbeitslohn): Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge, die Mitglieder einer Landesregierung (des Wiener Stadtsenates), Bezirksvorsteher (Stellvertreter) der Stadt Wien, Mitglieder eines Landtages sowie deren Hinterbliebene auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten, weiters Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge…
…Erfahrungen des täglichen Lebens, dass man aus privaten Gründen so viele Einladungen ausspreche und keine privaten Gäste einlade. Die geladenen Gäste aus der Partei seien für die Wahl zum Bezirksrat und Bezirksvorsteherinstellvertreter ausschlaggebend, dass er intensiv bei der Wahlwerbung tätig sei. Bei einer weiteren Veranstaltung…
…lit. b EStG sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit "Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge, die Mitglieder einer Landesregierung (des Wiener Stadtsenates), Bezirksvorsteher (Stellvertreter) der Stadt Wien, Mitglieder eines Landtages sowie deren Hinterbliebene auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten, weiters Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge, die…
…Bezüge im Sinne des Bezügegesetzes und des Verfassungsgerichtshofgesetzes. b) Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge, die Mitglieder einer Landesregierung (des Wiener Stadtsenates), Bezirksvorsteher (Stellvertreter) der Stadt Wien, Mitglieder eines Landtages sowie deren Hinterbliebene auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten, weiters Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge…
…4 lit. b EStG 1988 sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unter anderem: "b) Bezüge, Auslagenersätze und Ruhe-(Versorgungs-)Bezüge, die Mitglieder einer Landesregierung (des Wiener Stadtsenates), Bezirksvorsteher (Stellvertreter) der Stadt Wien, Mitglieder eines Landtages sowie deren Hinterbliebene auf Grund gesetzlicher Regelung erhalten, weiters Bezüge, Auslagenersätze…
…Sitz der lokalen Organisation sei. Die Bw. sei u.a. Vorsitzende der AA im Bezirk, Landesvorsteherin des BB, Obfrau der CC, Bezirksvorsteherin des DD, etc. etc. Betreffend das Arbeitszimmer zitiert die Bw. Doralt, Kommentar zum EStG zu § 16, Tz 220, wonach die Kosten für ein…
…vor. Donnerstag stand eine Stadtbesichtigung und Stadtrundfahrt von Tokyo auf dem Programm. Weiters wurde vom Büroleiter der Bezirksvorstehung bestätigt, dass der Bw. unentgeltlich in Ausübung als Bezirksmandatar für die Agenden der Bezirksvertretung X fotografierte und die Copyright-Rechte unentgeltlich abgetreten hat. Es wurde eine Bestätigung…