…9.10.2006 1 Facharbeiter (250 Std.). Bei sonstigen Leistungen müssen Art und Umfang der Leistung ersichtlich gemacht werden. Allgemeine Bezeichnungen wie Facharbeiter sind als Leistungsbeschreibung nicht ausreichend. Bei folgenden Rechnungen liegen die Erfordernisse des § 11 UStG nicht vor, und ein Vorsteuerabzug ist daher ausgeschlossen. …
…1999 und 2000 als Begründung seitens der Finanzbehörde das Fehlen von Aufstellungen über die Leistungserbringung vorgebracht worden wäre. Dies wäre ihrer Ansicht nach jedoch unrichtig, da in den erstellten Rechnungen sowohl der Leistungszeitraum, als auch der Leistungsumfang und die Bezeichnung der Leistungen gem. § 11 Abs…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dkfm. Herbert F. Maier, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, 1015 Wien, Walfischgasse 5, vom 28. Februar 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14/Purkersdorf vom 22. Jänner 2002 betreffend einheitliche und…
…Namen und die Anschrift des Abnehmers der Lieferung oder des Empfängers der sonstigen Leistung; 3. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung; 4. den Tag der Lieferung oder der sonstigen Leistung oder den Zeitraum…
…der entsprechende Code der betreffenden Warenposition anzugeben. Gemäß Art. 1 Nummer 5 ZK-DVO sind die zur Feststellung der Warenbeschaffenheit erforderlichen Angaben die handelsüblich zur Bezeichnung der Waren verwendeten Angaben, soweit sie den Zollbehörden die zolltarifliche Einreihung der Waren ermöglichen, sowie die Warenmenge. Die Bf…
…rechtliche Beurteilung der Hauptsache nur unwesentlichen Belangen, vor allem nur in Nebenumständen, anders ist oder das Parteibegehren sich nur in Bezeichnungen und Formulierungen vom bereits früher Entschiedenen unterscheidet, nicht aber den das Wesen der Rechtssache prägenden sachverhaltsbezogenen Grundanliegen nach (vgl. Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 23…
…entrichten hätte und andererseits 12% Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen kann. Im Gewerbebetrieb wären die ausgewiesenen 12% Vorsteuer in Abzug zu bringen. Laut unseren bisherigen Berechnungen wurden für die Umsätze 10% Vorsteuer in Abzug gebracht. f) Allgemeine Feststellung: Die Darstellungen der Betriebsprüfung (1995 bis 12/1999)…
…Umfang der Regiearbeiten noch solche über das gelieferte Baumaterial, sodass dieser Abrechnungsbeleg mangels irgendeiner Bezugnahme auf die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des gelieferten Baumateriales oder den Art und den Umfang der Regiearbeiten nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Daran vermag auch das Vorbringen des steuerlichen Vertreters…
…Wohnungseigentumsvertrag" eine Vereinbarung mit folgendem auszugsweisen Inhalt ab: "1. Katastralgemeinde/Grundbuchsstand Alle Bezeichnungen von Grundstücken und Einlagezahlen beziehen sich auf die Katastralgemeinde KG.X (Gerichtsbezirk Z). a) Die Liegenschaft in EZ 1, bestehend aus GST-NR 2506 mit einer Fläche von 380 m2 laut Grundbuchsstand…
…und Wohnungseigentumsvertrag" eine Vereinbarung mit folgendem auszugsweisen Inhalt ab: "1. Katastralgemeinde/Grundbuchsstand Alle Bezeichnungen von Grundstücken und Einlagezahlen beziehen sich auf die Katastralgemeinde KGX (Gerichtsbezirk Z). a) Die Liegenschaft in EZ 1, bestehend aus GST-NR 2506 mit einer Fläche von 380 m2 laut Grundbuchsstand…
…Wohnungseigentumsvertrag" eine Vereinbarung mit folgendem auszugsweisen Inhalt ab: "1. Katastralgemeinde/Grundbuchsstand Alle Bezeichnungen von Grundstücken und Einlagezahlen beziehen sich auf die Katastralgemeinde KG.X (Gerichtsbezirk Z). a) Die Liegenschaft in EZ 1, bestehend aus GST-NR 2506 mit einer Fläche von 380 m2 laut Grundbuchsstand…
…und Wohnungseigentumsvertrag" eine Vereinbarung mit folgendem auszugsweisen Inhalt ab: "1. Katastralgemeinde/Grundbuchsstand Alle Bezeichnungen von Grundstücken und Einlagezahlen beziehen sich auf die Katastralgemeinde KG (Gerichtsbezirk Z). a) Die Liegenschaft in EZ 1, bestehend aus GST-NR 2506 mit einer Fläche von 380 m2 laut Grundbuchsstand…
…Melderegister ergab folgende Daten: Berufungswerberin: Hauptwohnsitz in Linz seit 1.2.1988 bis laufend Nebenwohnsitz in St seit 20.8.2001 bis laufend Lebensgefährte der Berufungswerberin: Hauptwohnsitz in St seit 5.4.2001 bis laufend Anmerkung Referent: Wenn im Folgenden einerseits die Bezeichnungen St bzw…
…2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die angefochtenen Bescheide bleiben unverändert. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw) hat in den Einkommensteuererklärungen der Berufungsjahre 2002 bis 2004 neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit aus dem Betrieb eines Einzelhandels mit Pferdesportartikeln und Textilien (unter den Bezeichnungen "A" bzw…
…bezeichnete Leistungen angeführt, ohne dass erkennbar ist, zu welchen tatsächlichen zu erbringenden, nach Art und Umfang bestimmten Leistungen sich der Rechnungsleger verpflichtet hat. Überdies fehlen auch jegliche Angaben über den Umfang dieser Leistungen. Bezeichnungen wie z.B. Sanierungsarbeiten und Installation (Gas, Wasser, Heizung), Sanierungsarbeiten Wintergarten…
…soll, ist bis zum Ende des Streitzeitraumes von einer Einkunftsquelle und nicht von Liebhaberei auszugehen. 3.) Details zu den Ausgabenkategorien (Bezeichnungen laut Steuererklärungsbeilagen): Von den ggstdl hunderten Betriebsausgabenpositionen (betr selbständige Arbeit) und Werbungskostenpositionen (betr nichtselbständige Arbeit) sind die vom Finanzamt erstinstanzlich anerkannten als unstrittig anzusehen…
…| Einkommen | 19.675,16 € | Einkommensteuer 2002 | 3.953,95 € Entscheidungsgründe Abkürzungen; verallgemeinerte Bezeichnungen wegen des Erfordernisses der Anonymisierung: | Hotel in Damüls | Hotel Adler | Bw. | Berufungswerber | Zeuge | WAG Günter, MGMgasse 44-50/8/9…
…ohne irgendwelche andere Arbeiten durchzuführen. 4) Wo sind die Bilanzen 1998 bis 2000 - auch diese bekomme ich umgehend nach L.. Ändern Sie vorher die hier bereits auf den Vorseiten aufgezeigten Fehler hinsichtlich der Bezeichnungen und Falschbuchungen, damit ich diese prüfen kann. 5) Wo ist der…
…Bw das Konkursverfahren eröffnet. Sie wird nunmehr durch einen Masseverwalter vertreten. Den Hauptstreitpunkt des Berufungsverfahrens bildet die Frage, ob für die Bw ein Vorsteuerabzug aus Rechnungen, die von einem unter verschiedenen Bezeichnungen auftretenden Unternehmer (idF auch bloß als Fa. A. bezeichnet) gelegt wurden, möglich ist.…
…Schreiben vom 6. Oktober 2011 "Berufung" gegen den Anspruchszinsenbescheid 2009 vom 12. September 2011 eingebracht. Laut Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder…