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UFSL RV/0104-L/11Geltendmachung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Zuge von Anträgen auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013Teil 1/2

…Aufwendungen im Zusammenhang mit Dienstreisen (vorwiegend Tirol) im Ausmaß von insgesamt 2.829,91 € zusätzlich als Werbungskosten anerkannt. Der neuerliche Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2003 vom 6. November 2008 erwuchs ebenfalls in Rechtskraft. Am 30. März 2009 langte beim Finanzamt ein Schriftsatz vom 26…

UFSL RV/0104-L/11Geltendmachung von Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen im Zuge von Anträgen auf Bescheidaufhebung bzw. Wiederaufnahme.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.08.2013Teil 2/2

…Wiederaufnahme wäre sohin schon von vornherein abzuweisen gewesen. Es stellte sich allerdings die Frage, ob dieser Antrag hinsichtlich Einkommensteuer nicht als Berufungsantrag zu werten war. Hiezu ist Folgendes auszuführen: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen…

UFSL RV/0647-L/04Berufung gegen einen Säumniszuschlagsbescheid als Antrag gemäß § 217 Abs. 7 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.10.2004

…343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO², § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…

UFSZ2L ZRV/0042-Z2L/09Verlängerung der Antragsfrist für Erstattungs- bzw. Erlassanträge gem. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex in begründeten Ausnahmefällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2010Teil 2/2

…hat, innerhalb der in der im Art. 239 Abs.2 Zollkodex normierten Frist von (von der Mitteilung der gem. Art.204 Zollkodex entstandenen Eingangsabgaben an die Zollschuldnerin an zu rechnenden) 12 Monaten- im vorliegenden Fall war dies laut Aktenlage der Zeitraum vom 19.10. 2007…

UFSZ2L ZRV/0042-Z2L/09Verlängerung der Antragsfrist für Erstattungs- bzw. Erlassanträge gem. Art. 239 Abs. 2 Zollkodex in begründeten Ausnahmefällen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)31.05.2010Teil 1/2

…hätte die Zollbehörde aus der Textierung des Anbringens ebenfalls nicht einen so gearteten Parteiwillen herauslesen müssen: Es ist zwar richtig, dass es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnungen von Schriftsätzen und die zufällig gewählten verbalen Formen ankommt, sondern (insbesondere) auf den Inhalt…

UFSK RV/0038-K/07Behandlung von Berufungsanbringen, die Zweifel im Hinblick auf die Zurechnung des Rechtsmittels an den Einschreiter oder Vertretenen hervorrufen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.05.2009

…behoben, gilt die Eingabe als ursprünglich richtig eingebracht. (3) [..] Zur Thematik der Auslegung von Eingaben hat der VwGH in zahlreichen Erkenntnissen gewisse Grundvorgaben gesetzt. Hiernach kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern…

UFSL RV/1305-L/09Festsetzung von Aussetzungs- und Stundungszinsen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)14.04.2010

…gestellt werden. Für diese Anträge bestehen keine gesetzlichen Inhaltserfordernisse. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (VwGH 29.1.1996, 94/16/0158) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das…

UFSL RV/1317-L/10Die Häufung von Unachtsamkeiten lässt auf grobe Organisationsmängel schließen und ist nicht mehr als bloß minderer Grad des Versehens zu qualifizieren.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…innerhalb der letzten sechs Monate vor Eintritt der Säumnis alle Abgabenschuldigkeiten zeitgerecht entrichtet hat. Die Frist von fünf Tagen beginnt gegebenenfalls erst nach der genannten Respirofrist. Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes kommt es bei Eingaben nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen, sondern auf deren Inhalt…

UFSW RV/2388-W/06Qualifikation eines Anbringens (hier: erstmalige Abgabe von Steuererklärungen) nach Rechtskraft von im Schätzungswege ergangenen Bescheiden.
geltende FassungUFS-EntscheidungenSonstiger Bescheid06.11.2006

…alle an die Behörde gerichtete Schritte, mit denen Wissens- und Willenserklärungen an die Behörde herangetragen werden, offen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel…

UFSL RV/0698-L/11Überwachungsverschulden bei der elektronischen Einreichung von Umsatzsteuervoranmeldungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2012

…es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt, das erkennbare oder zu erschließende Ziel des Parteienschrittes. Ist aus dem Vorbringen des Berufungswerbers zu erschließen, dass ihn seiner Ansicht nach aus den von ihm ins Treffen geführten…

UFSL RV/0376-L/10Festsetzung eines Säumniszuschlages bei Aufrechnung von Abgabenzahlungsanspruch und negativem Abgabenzahlungsanspruch erst nach Fälligkeit der Stammabgabe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)10.02.2011

…343) und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…

UFSL RV/0150-L/07Zulässigkeit der Verrechnung von sich aus Einkommensteuerveranlagungen ergebenden Gutschriften mit der nicht angemeldeten Konkursforderung Einkommensteuer 2003
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2009

…abzusprechen. Ein solcher Antrag ist nur innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des Jahres, in dem die betreffende Verbuchung erfolgt ist oder erfolgen hätte müssen, zulässig. Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes kommt es für die Beurteilung von Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen, sondern…

UFSW RV/0240-W/04Antrag auf Wiederaufnahme betreffend Schenkungssteuer - Bewertung von GmbH-Anteilen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.03.2006

…herangezogen werden. Die entsprechende Berechnung nach dem Wiener Verfahren liege dem Schreiben vom 14. November 2003 bei. Über die Berufung wurde erwogen: Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den Inhalt, das…

UFSL RV/1186-L/08Festsetzung eines Säumniszuschlages, wenn vom Abgabenkonto des Geschäftspartners nur ein geringeres Guthaben überrechnet wurde als von der Berufungswerberin erwartet.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.10.2009

…und ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO³, § 85 Tz 1) auch nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…

UFSW RV/2320-W/121. Verspätete Berufung gegen Haftungsbescheid; 2. Berufung gegen Stundungszinsen nach Auslandsaufenthalt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)21.08.2012

…auch hier keine (dann schon verspätete) Berufung gegen den zugrunde liegenden Haftungsbescheid eingebracht wurde. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO4, § 85 Tz 1) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an…

UFSL RV/0276-L/04Aufrechnung gem. § 1438f ABGB
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)26.05.2004

…trifft die Partei die Behauptungslast und die Konkretisierungspflicht hinsichtlich der Frage der strittigen Verrechnungsvorgänge und Gebarungskomponenten. Der Antrag auf Aufrechnungsbescheid unterliegt der Entscheidungspflicht. Für die Beurteilung von Anträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…

UFSL RV/1217-L/111. Zurückweisung einer Berufung gegen einen mangels Zustellung rechtlich nicht existent gewordenen "Bescheid" gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO als unzulässig (hier: betreffend Wiederaufnahmeverfügungen für Einkommensteuer 2005 bis 2007) 2. Ersatzlose Aufhebung eines wirksam erlassenen, mangels wirksamer Wiederaufnahmeverfügung jedoch rechtswidrigen neuen Sachbescheides (hier: betreffend neue Einkommensteuerbescheide für 2005 bis 2007) 3. Ersatzlose Aufhebung eines nur mit dem konkreten Gesetzestext begründeten Aufhebungsbescheides iSd § 299 Abs. 1 BAO (hier: unzureichend begründete Aufhebung des Einkommensteuerbescheides 2008) 4. Zurückweisung einer nachträglich unzulässig gewordenen Berufung gemäß § 273 Abs. 1 lit. a BAO, weil der angefochtene Bescheid aufgrund § 299 Abs. 3 BAO vor Berufungserledigung aus dem Rechtsbestand ausgeschieden ist (hier: betreffend neuer Einkommensteuerbescheid 2008)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.12.2012Teil 2/3

…lit. a BAO Genüge getan." In dieselbe Richtung geht auch die Judikatur zur Auslegung von Anbringen iSd. § 85 BAO. Danach kommt es bei der Beurteilung von Anbringen, also auch bei der von abgabenrechtlichen Berufungen, nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen…

UFSL RV/0417-L/04Bei der Festsetzung der Aussetzungszinsen ist ein verminderter Abgabenbetrag zu berücksichtigen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.07.2004

…Juni 2000 gegen die Festsetzung der Aussetzungszinsen (Bescheid vom 3. Mai 2000) dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Über die Berufung wurde erwogen: Für die Beurteilung von Anträgen kommt es nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…

UFSK RV/0114-K/06Säumniszuschläge - Antrag auf Nichtfestsetzung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2007

…ist diesfalls in der Berufungsentscheidung zu berücksichtigen. Für die Beurteilung von Anbringen kommt es dabei nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (Judikaturnachweise bei Ritz, BAO-Kommentar3, Tz 1 zu § 85) nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen an, sondern auf den Inhalt…

UFSL RV/0668-L/07amtswegige Aufhebung eines Einkommensteuerbescheides gemäß § 299 BAO wegen zu Unrecht berücksichtigtem Alleinverdienerabsetzbetrag
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.07.2007

…dieser Parteieingabe vom 29. März 2007 handelt es sich zweifellos um ein Anbringen zur Geltendmachung von Rechten iSd. § 85 Abs. 1 BAO. Nach höchstgerichtlicher Rechtsprechung kommt es bei Beurteilung solcher Anbringen nicht auf die Bezeichnung von Schriftsätzen und die zufälligen verbalen Formen, sondern auf den…