…weiteren Nachweisen). Indem der Bf. für die oben angeführten Zeiträume die Umsatzsteuervoranmeldungen nicht bzw. nicht rechtzeitig abgegeben und Umsatzsteuervorauszahlungen nicht geleistet hat, hat er eine Abgabenverkürzung bewirkt. Eine nachträgliche Bekanntgabe bzw. Entrichtung der geschuldeten Abgaben vermag den Tatbestand nicht mehr zu beseitigen. Entgegen dem Beschwerdevorbringen…
…der Verpflichtung zur Führung von dem § 76 EStG 1988 entsprechenden Lohnkonten eine Verkürzung von Lohnsteuer oder Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine derartige Abgabenverkürzung dann bewirkt…
…Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt. Gemäß § 33 Abs. 3 lit. b FinStrG ist eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn Abgaben, die selbst zu berechnen sind, ganz oder teilweise nicht (am Fälligkeitstag) entrichtet werden. Gemäß § 21 Abs. 1 UStG 1994 hat der Unternehmer spätestens am 15…
…FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden sind. Hingegen macht sich derjenige - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG schuldig, der (zumindest…
…der Unabhängige Finanzsenat möge - nach allfälliger Richtigstellung des Spruches - die Einstellung des Verfahrens und die Verwarnung bestätigen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung einer abgabenrechtlichen Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt…
…FinStrG eine Abgabenverkürzung bewirkt, wenn die selbst zu berechnenden Abgaben (hier: die Umsatzsteuervorauszahlungen) [bis zum jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt] nicht entrichtet worden waren. Hingegen machte sich derjenige Unternehmer - anstelle von Abgabenhinterziehungen nach § 33 Abs.2 lit.a FinStrG - einer Abgabenhinterziehung gemäß § 33 Abs.1 FinStrG schuldig, der …
…vertretbaren Rechtsansicht könne jedoch keine Wissentlichkeit subsumiert werden. Wissentlich - und damit zumindest bedingt vorsätzlich - handle nur jemand, wer den Eintritt der Abgabenverkürzung für gewiss halte. Verstärkend dazu sei noch anzuführen, dass die Gebietskrankenkasse bisher noch nicht entschieden habe, wie die Verträge und Arbeitsleistungen des Werkvertragnehmers…
…tatsächlich bezahlt worden seien. Dies schließe den Vorsatz der Wissentlichkeit aus. 4. Selbst wenn Herr B. gewusst haben sollte, dass die beiden Umsatzsteuervoranmeldungen nicht abgegeben worden seien, so sei damit noch nicht erwiesen, dass Herr B. auch eine Abgabenverkürzung bewirken habe wollen. Seine Selbstanzeige und…
…Das Verhalten der Beschuldigten erfülle somit das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass die Beschuldigten als realitätsbezogene im Wirtschaftsleben stehende Geschäftsmänner die sie treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen…
…Das Verhalten der Beschuldigten erfülle somit das vom Gesetz vorgegebene Tatbild in objektiver und subjektiver Hinsicht, da davon auszugehen sei, dass die Beschuldigten als realitätsbezogene im Wirtschaftsleben stehende Geschäftsmänner die sie treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen…
…der Abgabenhinterziehung. Abs. 3 lit. b leg. cit. zufolge ist eine derartige Abgabenverkürzung dann bewirkt, wenn selbst zu berechnende Abgaben (ganz oder teilweise) nicht (zum jeweiligen Fälligkeitstag) entrichtet bzw. abgeführt wurden. Die Wissentlichkeit [iSd. § 5 Abs. 3 Strafgesetzbuch (StGB)] beispielsweise des Arbeitgebers als Abfuhrpflichtiger (der…
…oder Wahrheitspflicht eine Abgabenverkürzung bewirkt. Einer Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. a FinStrG macht sich dagegen schuldig, wer, ohne hiedurch den Tatbestand eines anderen Finanzvergehens zu erfüllen, vorsätzlich eine abgaben- oder monopolrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- oder Wahrheitspflicht verletzt. Die (bloße) Nichtabgabe der vorgeschriebenen Steuererklärungen ist…
…2 lit. a FinStrG macht sich einer Abgabenhinterziehung schuldig, wer vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss hält. Gemäß § 29…
…€ bewirkt und dies nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Zur Begründung des Tatverdachtes in objektiver und subjektiver Hinsicht wird auf die Feststellungen im Prüfungsverfahren hingewiesen, wonach keine oder verspätete Voranmeldungen eingebracht wurden. Gegen diesen Bescheid richtet sich die fristgerechte Beschwerde der Beschuldigten…
…für die Zeiträume ab 01/2008 bis 04/2009 Abgabenverkürzungen hinsichtlich der Umsatzsteuervorauszahlungen bewirkt und dies auf Grund ihrer bisherigen Kenntnis nicht nur für möglich, sondern für gewiss gehalten. Sie habe zur Bestreitung ihrer Lebenshaltung in der Absicht gehandelt und es sei ihr dabei darauf…
…vorsätzlichen Abgabenverkürzung gewertet werden, da die vollständige Offenlegung der Einkünfte sämtlicher finanzstrafrechtlich beachtlicher Jahre notwendig sei, um eine umfassend wirksame Strafbefreiung zu bewirken. Die Beurteilung, ob Abgaben hinterzogen seien, setze eindeutige, ausdrückliche und nachprüfbare bescheidmäßige Feststellungen über die Abgabenhinterziehung voraus - die maßgebenden Hinterziehungskriterien der Straftatbestände…
…Es ist nicht erforderlich, dass er in der Absicht gehandelt hat, dadurch eine Abgabenverkürzung zu bewirken, es besteht aber der Verdacht, dass er eine derartige Verkürzung zumindest ernstlich für möglich gehalten und sich damit abgefunden hat. Das Beschwerdevorbringen, die Materie sei komplex und es bestehe…
…916,58 € eine Abgabenverkürzung tatsächlich bewirkt. Soweit der Bf vorbringt, aufgrund von Krankheit und Alter seien Versehen vorgekommen, ist entgegenzuhalten, dass ein Verdacht so lange zu Recht besteht, als nicht wirklich sicher ist, dass ein Grund für eine Abstandnahme von der Einleitung des Strafverfahrens…
…stehenden Geschäftsmann die ihn treffenden abgabenrechtlichen Verpflichtungen, ebenso wie die Konsequenz pflichtwidrigen Verhaltens, nämlich das Bewirken von Abgabenverkürzungen bekannt gewesen seien. Bei der Strafbemessung sah der Spruchsenat als mildernd die bisherige Unbescholtenheit des Bw. und eine teilweise Schadensgutmachung, als erschwerend hingegen die Fortsetzung des deliktischen…
…dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Umsatzsteuer (Vorauszahlungen oder Gutschriften) bewirkt und dies nicht nur möglich, sondern für gewiss hält. Dem angefochtenen Erkenntnis des Spruchsenates liegen in objektiver Hinsicht zu den Schuldsprüchen 1) und 2) wegen des Finanzvergehens der fahrlässigen Abgabenverkürzung gemäß …